Rechtsprechung
| AG Bochum, 16.10.2009 - 47 C 366/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewertung der erforderlichen Sachverständigenkosten i.R.d. zulässigen Schadensschätzung im Prozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Bochum, 16.10.2009 - 47 C 366/08
Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zur Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko bleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGH NJW 2007, 1450).Dazu paßt es nicht, die erforderlichen Kosten nur bei evidenter Erkennbarkeit einer überzogenen Forderung bzw. bei Anwaltsverschulden bzgl. des Sachverständigen zu kürzen.
- AG Bochum, 16.09.2009 - 42 C 50/09
Verkehrsunfall, Sachverständigengebühren
Für die Frage, in welcher Höhe die Vergütung ortsüblich ist, schließt sich das erkennende Gericht nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage den Rechtsauffassungen der anderen Abteilungen des Amtsgerichts Bochum (zum Beispiel 70 C 170/08; 47 C 366/08; 67 C 275/07) an, wonach gem. § 287 ZPO auf die seitens der Beklagten vorgelegten Honorartabelle des BVSK 2007- Gesprächsergebnis BVSK-HUK abzustellen ist.
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