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| VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 47-IV-99 |
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- VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 47-IV-99
Rügt der Beschwerdeführer einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden einfachen Rechts, hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93). - VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 47-IV-99
Wird die Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung von Vorbringen gerügt, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzutragen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1998 - Vf. 32-IV-97 - und vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99 -). - VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 24-IV-99
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 47-IV-99
Wird die Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung von Vorbringen gerügt, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzutragen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1998 - Vf. 32-IV-97 - und vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99 -). - VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 93-IV-98
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 47-IV-99
Der Sachverhalt muss hinreichend deutlich zumindest die Möglichkeit einer Verletzung bestimmter Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme ergeben (SächsVerfGH, JbSächsOVG 3 (1995), 93 [96]; Beschlüsse vom 11. März 1999 - Vf. 93-IV-98 - und vom 23. September 1999 - Vf. 66-IV-99). - VerfGH Sachsen, 23.09.1999 - 66-IV-99
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 47-IV-99
Der Sachverhalt muss hinreichend deutlich zumindest die Möglichkeit einer Verletzung bestimmter Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme ergeben (SächsVerfGH, JbSächsOVG 3 (1995), 93 [96]; Beschlüsse vom 11. März 1999 - Vf. 93-IV-98 - und vom 23. September 1999 - Vf. 66-IV-99).
- VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 96-IV-01 Rügt der Beschwerdeführer allgemein einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden einfachen Rechts, hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sicht zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt hat (SächsVerfGH, Beschl. v. 24. Februar 2000 - Vf. 47-IV-99 und v. 24. Oktober 2002 - Vf. 12-IV-02).
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