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| VerfGH Sachsen, 23.09.1999 - 66-IV-99 |
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Volltextveröffentlichung
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- VerfGH Sachsen, 27.07.1995 - 45-IV-94
Anwesenheitsrecht eines Untersuchungshäftlings während der Durchsuchung seines …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.09.1999 - 66-IV-99
Der Sachverhalt muß hinreichend deutlich zumindest die Möglichkeit einer Verletzung bestimmter Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme ergeben (SächsVerfGH, Urteil vom 27. Juli 1995 - Vf. 45-IV-94 - , Jb SächsOVG 3 (95), 93 [96]; Beschluß vom 11. März 1999, Vf. 93-IV-98). - VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 93-IV-98
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.09.1999 - 66-IV-99
Der Sachverhalt muß hinreichend deutlich zumindest die Möglichkeit einer Verletzung bestimmter Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme ergeben (SächsVerfGH, Urteil vom 27. Juli 1995 - Vf. 45-IV-94 - , Jb SächsOVG 3 (95), 93 [96]; Beschluß vom 11. März 1999, Vf. 93-IV-98).
- VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 47-IV-99 Der Sachverhalt muss hinreichend deutlich zumindest die Möglichkeit einer Verletzung bestimmter Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme ergeben (SächsVerfGH, JbSächsOVG 3 (1995), 93 [96]; Beschlüsse vom 11. März 1999 - Vf. 93-IV-98 - und vom 23. September 1999 - Vf. 66-IV-99).
- VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 46-IV-00 Der Sachverhalt muss hinreichend deutlich zumindest die Möglichkeit einer Verletzung bestimmter Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme ergeben (SächsVerfGH, JbSächsOVG 3 (95), 93 [96]; Beschlüsse vom 11. März 1999 - Vf. 93-IV-98 - und vom 23. September 1999 - Vf. 66-IV-99).
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