Rechtsprechung
| RG, 08.03.1913 - Rep. V. 472/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wiedereintragung alter Rechte; Auflassungsvormerkungen. Gerichtsstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 82, 20
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19
Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung; Bedeutung eines formellen Fehlers in …
Rn. 1 Der Kläger begehrt im vorliegenden Verfahren die Aufhebung der von der Beklagten vor dem Landgericht Berlin -33 O 472/12- durch Beschluss vom 28.11.2012 erlassenen und durch Urteil vom 11.02.2013 bestätigten einstweiligen Verfügung, mit welcher ihm verboten worden ist, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, die Beklagte (= dortige Antragstellerin) habe sich in der Psychiatrie aufgehalten.Rn. 3 Das Landgericht Berlin hat in dem vorliegenden Aufhebungsverfahren mit seinem am 30.04.2019 verkündeten Urteil -37 O 269/18- die einstweilige Verfügung vom 28.11.2012 (33 O 472/12), bestätigt durch das Urteil vom 11.02.2013 in Bezug auf den Tenor zu 1) dahin abgeändert, dass dem Antragsteller (= vorliegender Kläger) verboten wird, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, die Antragsgegnerin (= vorliegende Beklagte) habe sich in der Psychiatrie aufgehalten.
Rn. 17 1. die durch Beschluss des Landgerichts Berlin vom 28.11.2018 - 33 O 472/12 - erlassene und durch Urteil des Landgerichts Berlin vom 11.02.2013 - 33 O 472/12 - bestätigte einstweilige Verfügung vom 28.11.2012 aufzuheben und.
Rn. 18 2 der Beklagten unter Abänderung der Kostenentscheidung des Landgerichts Berlin im Urteil vom 11.02.2013 - 33 O 472/12 - die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, die außergerichtlich sowie im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 33 O 472/12 vor dem Landgericht Berlin geführten Anordnungsverfahrens und des unter dem Aktenzeichen 10 U 24/13 vor dem Kammergericht Berlin geführten Berufungsverfahrens entstanden sind.
- EGMR, 31.08.2021 - 66984/14
ASSOCIAZIONE POLITICA NAZIONALE LISTA MARCO PANNELLA v. ITALY
Après avoir réexaminé sa décision en application de ce jugement, l'AGCOM confirma, par une délibération du 18 décembre 2012 (no 472/12/CONS), le classement sans suite de la plainte de l'association requérante.
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