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| RG, 18.02.1914 - Rep. V. 473/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zwangsverwaltung. Wirkung der Entscheidung der Beschwerdeinstanz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 84, 200
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.05.2017 - VII ZB 38/16
Forderungspfändung: Aufhebung im Wege der Vollstreckungserinnerung unter Berufung …
Findet die Zwangsvollstreckung nicht durch den Gerichtsvollzieher, sondern - wie im Streitfall - durch das Gericht als Vollstreckungsorgan statt, so ist der gerichtliche Ausspruch der Unzulässigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme wie einer Pfändung - sei es auch durch das Beschwerdegericht - regelmäßig als Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahme zu verstehen (vgl. RGZ 84, 200, 203;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 766 Rn. 44). - BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14
Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig
Mit dem vorliegenden zweiten Aussetzungsantrag macht der Betroffene geltend, der Vollzug der Haft in der Justizvollzugsanstalt Büren widerspreche dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. Juli 2014 (Rs. 473/13 und 514/13 - Bero und Bouzalmate, ECLI:EU:C:2014:2095). - OLG München, 23.05.2019 - 34 Wx 255/19
Umwandlung der Zwangshypothek zur Eigentümergrundschuld aufgrund Aufhebung des …
- EGMR, 31.07.2014 - 36762/06
SHTEFAN AND OTHERS v. UKRAINE
473/13. - BGH, 23.01.2015 - V ZB 140/12
Entschädigung für die Aufrechterhaltung einer Haft zur Sicherung einer …
Nach den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. Juli 2014 (Rs. 473/13 und 514/13, ECLI:EU:2014:2095 Rn. 32 und Rs. 474/13, ECLI:EU:2014:2096 Rn. 21) hätte die Haftanordnung aus diesem Grund insgesamt aufgehoben werden müssen.
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