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   AG Osnabrück, 10.10.2013 - 48 C 31/12 (5)   

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https://dejure.org/2013,45921
AG Osnabrück, 10.10.2013 - 48 C 31/12 (5) (https://dejure.org/2013,45921)
AG Osnabrück, Entscheidung vom 10.10.2013 - 48 C 31/12 (5) (https://dejure.org/2013,45921)
AG Osnabrück, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 48 C 31/12 (5) (https://dejure.org/2013,45921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 535 Abs. 2 BGB; § 536 BGB
    Mietminderung wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache (hier: Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall in der Wohnung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietminderung wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache (hier: Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall in der Wohnung)

  • Wolters Kluwer

    Mietminderung wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache (hier: Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall in der Wohnung)

  • mietrechtsiegen.de

    Feuchtigkeit und Schimmel - Beweislast des Vermieters für falsches Mieterverhalten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schimmel in der Wohnung: Vermieter muss Fehlverhalten des Mieters beweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schimmel in der Wohnung - Wer muss was beweisen?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelpilz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mietminderung und Beweislast bei Schimmelpilzbildung in Mietwohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beweispflicht des Vermieters bei Schimmelpilz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Feuchtigkeit und Schimmelpilz in Wohnung rechtfertigt Mietminderung von 20 % - Vermieter muss fehlende Ursächlichkeit zwischen Schimmelpilzbildung und Baumängeln beweisen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schimmel in der Wohnung: Vermieter trägt die Beweislast für Fehlverhalten des Mieters! (IMR 2014, 1084)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22

    Anspruch auf Beseitigung von Feuchteerscheinungen an den Wänden

    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen sowie der Tatsache, dass sich aber noch kein Schimmel gebildet hat und die Raumluftfeuchte nicht zu hoch ist, war eine Minderungsquote von 20 % auszusprechen (vgl. hierzu etwa AG Osnabrück WuM 2014, 137; LG Kiel, Urteil vom 23-10-1985 - 1 S 8/85; AG Brühl, 9. Januar 1981, 2 C 632/79; OLG Naumburg, Urteil vom 31.05.2000 - 6 U 97/99; AG Hamburg-Altona, Urteil vom.
  • AG Stadthagen, 12.04.2017 - 4 C 765/15

    Mietminderung bei bauseitigem Schimmelbefall

    Im Einzelnen: a) Hält ein Vermieter eine Minderung wegen Schimmels für unberechtigt, hat zunächst er zu beweisen, dass diese nicht auf bauseitige Ursachen des Mietobjekts zurückzuführen sind (AG Osnabrück, Urt. v. 10.10.2013 - 48 C 31/12 (5), BeckRS 2014, 05149; Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Aufl., § 536 Rn. 501 m. w. N.).
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