Rechtsprechung
| AG Münster, 11.09.2008 - 49 C 2864/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Mietzahlungsanspruchs im Hinblick auf eine Aufrechnung mit einem behaupteten Aufwendungsersatzanspruch aus der Selbstvornahme einer Mängelbeseitigung durch den Mieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gevestor.de (Kurzinformation)
Mängel in der Mietwohnung: Wer ist verantwortlich?
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 222/06
Zum Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der …
Auszug aus AG Münster, 11.09.2008 - 49 C 2864/08
Rn. 7 Beseitigt ein Mieter einen von ihm behaupteten Mangel selbst, ohne den Vermieter zuvor in Verzug gesetzt zu haben (§ 536a Abs. 2, Nr. 1 BGB) und liegt auch keine Notmaßnahme im Sinne von § 536a Abs. 2, Nr. 2 BGB vor, ist ein Rückgriff auf § 539 Abs. 1 BGB in Verbindung mit den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht gestattet (vgl. BGH VIII ZR 222/06).
- LG Stuttgart, 26.06.2025 - 19 O 160/24
Mieter zahlt wegen drohender Versorgungssperre an Versorger: Vermieter muss …
Rn. 32 (1) So handelt es sich zwar um keine Verwendungen die erforderlich waren, die Mietsache vor der Zerstörung, dem Untergang, der Beschädigung oder dem Verlust zu bewahren (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1993 - VIII ZR 22/92, NJW-RR 1993, 522), jedoch um eine Maßnahme, die zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Mietsache erforderlich war (…BT-Drs. 14/4553, S. 41; BGH, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 88/95 -, BGHZ 131, 220-227), wozu insbesondere eine funktionierende Heizung (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 16. Januar 2008 - VIII ZR 222/06, NJW 2008, 1216 Rz 17; AG Münster, Urteil vom 30. September 2009 - 4 C 2725/09, WuM 2009, 665; Urteil vom 11. September 2008 - 49 C 2864/08, WuM 2008, 688) oder Wasserversorgung (AG Saarburg, Urteil vom 19. November 2008 - 5 C 454/08, WuM 2008, 725) gehört.
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