Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 49-VIII-97 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97
Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21 …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 49-VIII-97
Die verfassungsrechtlich gebotene finanzielle Ausstattung, die den kommunalen Selbstverwaltungsträgern nicht nur durch Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs, sondern auch durch andere Einnahmequellen wie eigene Steuern, Steueranteile und Umlagen gewährleistet werden kann, lässt sich nicht auf bestimmte Maßstäbe, Parameter, Kennziffern, Beträge oder Quoten festlegen (vgl. StGH Bad.- Württ.,VBlBW 1999, 294 [301]).Auch steht der Anspruch der kommunalen Selbstverwaltungsträger aus Art. 87 Abs. 1 und Abs. 3 SächsVerf unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Freistaates Sachsen, wie sich bereits aus der Formulierung des Art. 87 Abs. 3 ("unter Berücksichtigung der Aufgaben des Freistaates") ergibt (ebenso StGH Bad.-Württ., ESVGH 44, 1 [7]; VBlBW 1999, 294 [301] zu Art. 73 Abs. 3 Satz 1 Verf Bad.-Württ.).
Eine Verletzung des Rechts aus Art. 87 Abs. 1 und Abs. 3 SächsVerf kommt nur in Betracht, wenn es kommunalen Selbstverwaltungsträgern unmöglich gemacht wird, neben ihren Pflichtaufgaben auch in einem der Bedeutung des Selbstverwaltungsrechts entsprechendem Umfang freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen (vgl. StGH Bad.-Württ., VBlBW 1999, 294 [300]).
- VerfGH Sachsen, 21.07.1994 - 1-VIII-93
Normenkontrolle auf kommunalen Antrag betreffend Regelungen des Schulgesetzes und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 49-VIII-97
Dies umfasst auch eine Einstandspflicht für eine ausreichende Finanzausstattung (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 2, 79 [90]) der Gemeinden, Landkreise und anderer Gemeindeverbände (vgl. Art. 82 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf).Insoweit bedarf es der substanziierten Darlegung, dass der Freistaat seiner Pflicht zur Gewährleistung zumindestens einer finanziellen Grundausstattung gegenüber der einzelnen Antragstellerin nicht nachgekommen ist und sie ihre Aufgaben deshalb nicht mehr erfüllen kann (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 2, 79 [90, 94]); auf die Finanzausstattung anderer Selbstverwaltungsträger oder den Umfang der den Kommunen insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmittel kommt es für die Zulässigkeit des Antrags nach Art. 90 SächsVerf dagegen nicht an.
- VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 53-II-97
Abstrakte Normenkontrolle betreffend das Gesetz
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 49-VIII-97
Die Antragstellerinnen machen lediglich geltend, die von ihnen angegriffenen Regelungen des FAG 1997 gewährleisteten keinen vollständigen und finanzkraftunabhängigen Mehrbelastungsausgleich, wie ihn Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 SächsVerf fordere (vgl. hierzu Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom heutigen Tag im Verfahren Vf. 53-II-97).
- VerfGH Sachsen, 23.06.1994 - 8-VIII-93
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 49-VIII-97
Ein zulässiger Antrag auf kommunale Normenkontrolle (Art. 90 SächsVerf, § 7 Nr. 8, § 36 SächsVerfGHG) setzt voraus, dass der in Art. 82 Abs. 2, Art. 90 SächsVerf bezeichnete Selbstverwaltungsträger substanziiert vorträgt, durch die angegriffenen gesetzlichen Regelungen möglicherweise unmittelbar in einem der in Art. 82 Abs. 2, Art. 84 bis 89 SächsVerf genannten Selbstverwaltungsrechte verletzt zu sein (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 2, 52 [54 ff.]; SächsVerfGH, DÖV 1999, 338 f.; std. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 03.12.1998 - 36-VIII-98
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 62-VIII-98
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 49-VIII-97
Ein zulässiger Antrag auf kommunale Normenkontrolle (Art. 90 SächsVerf, § 7 Nr. 8, § 36 SächsVerfGHG) setzt voraus, dass der in Art. 82 Abs. 2, Art. 90 SächsVerf bezeichnete Selbstverwaltungsträger substanziiert vorträgt, durch die angegriffenen gesetzlichen Regelungen möglicherweise unmittelbar in einem der in Art. 82 Abs. 2, Art. 84 bis 89 SächsVerf genannten Selbstverwaltungsrechte verletzt zu sein (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 2, 52 [54 ff.]; SächsVerfGH, DÖV 1999, 338 f.; std. Rspr.). - StGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - GR 3/93
Keine Deckungspflicht des Landes nach Verf BW Art 71 Abs 3 für Sozialhilfekosten …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 49-VIII-97
Auch steht der Anspruch der kommunalen Selbstverwaltungsträger aus Art. 87 Abs. 1 und Abs. 3 SächsVerf unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Freistaates Sachsen, wie sich bereits aus der Formulierung des Art. 87 Abs. 3 ("unter Berücksichtigung der Aufgaben des Freistaates") ergibt (ebenso StGH Bad.-Württ., ESVGH 44, 1 [7]; VBlBW 1999, 294 [301] zu Art. 73 Abs. 3 Satz 1 Verf Bad.-Württ.).
- VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 19-VIII-22
Erfolglose Normenkontrolle auf kommunalen Antrag gegen Neuregelung des kommunalen …
Die Anforderungen an die Substantiierung eines Vorbringens richten sich nach dem Inhalt des geltend gemachten Rechts (SächsVerfGH, Urteil vom 23. November 2000 - Vf. 49-VIII-97 - juris Rn. 37).Der kommunale Finanzausgleich ist in die gesamte Haushaltswirtschaft und Planung des Freistaates eingebunden und diese wiederum in den bundesrechtlichen Finanzausgleich eingebettet (SächsVerfGH, Urteil vom 23. November 2000 - Vf. 49-VIII-97 - juris Rn. 39).
Insoweit stehen dem Gesetzgeber Einschätzungsspielräume bei der Regelung des kommunalen Finanzausgleichs zu (SächsVerfGH…, Urteil vom 29. Januar 2010 - Vf. 25-VIII-09 - juris Rn. 156; Urteil vom 23. November 2000 - Vf. 49-VIII-97 - juris Rn. 39).
Vor diesem Hintergrund bedarf es - wenn wie hier die finanzielle Mindestausstattung eingefordert wird - der substantiierten Darlegung, dass der Freistaat seiner Pflicht zu ihrer Gewährleistung gegenüber dem Antragsteller nicht nachgekommen ist und er seine ihm obliegenden Aufgaben deshalb nicht mehr (SächsVerfGH, Urteil vom 23. November 2000 - Vf. 49-VIII-97 - juris Rn. 40; Urteil vom 21. Juli 1994 - Vf. 1-VIII-93, JbSächsOVG 2, 79 [94]) bzw. nicht mehr angemessen oder im erforderlichen Mindestmaß - gegebenenfalls nach einem Überdenken der Prioritäten - erfüllen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 2007, BVerfGK 10, 365 [371]; Beschluss vom 15. Oktober 1985, BVerfGE 71, 25 [37]).
- VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 97-VIII-11
Kommunale Normenkontrolle der Stadt Leipzig gegen die Änderung des Sächsischen …
Dies folgt daraus, dass das Verfahren nach Art. 90 SächsVerf die dort genannten subjektiven Rechte der Gemeinden, der Landkreise und der anderen Gemeindeverbände schützen und nicht - wie das Verfahren der abstrakten Normenkontrolle nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 SächsVerf - in objektiver Weise klären soll, ob einfaches Landesrecht mit der Sächsischen Verfassung vereinbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. November 2001 - Vf. 26-VIII-01 - und Urteil vom 23. November 2000 - Vf. 49-VIII-97, JbSächsOVG 8, 12 = SächsVBl. 2001, 67; vgl. auch Beschluss vom 22. Februar 2001 - Vf. 18-VIII-99). - VerfGH Sachsen, 22.11.2001 - 26-VIII-01
Normenkontrolle auf kommunalen Antrag gegen § 2 des Sächsischen Gesetzes zur …
Dies folgt daraus, dass das Verfahren nach Art. 90 SächsVerf die dort genannten subjektiven Rechte der Gemeinden, der Landkreise und der anderen Gemeindeverbände schützen und nicht - wie das Verfahren der abstrakten Normenkontrolle nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 SächsVerf - in objektiver Weise klären soll, ob einfaches Landesrecht mit der Sächsischen Verfassung vereinbar ist (SächsVerfGH, Urteil vom 20. Oktober 2000 - Vf. 49-VIII-97).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".