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| OLG München, 02.08.2006 - 4St RR 138/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03
Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)
Auszug aus OLG München, 02.08.2006 - 4St RR 138/06
In einem solchen Fall, bei dem Aussage gegen Aussage steht, und die Entscheidung davon abhängt, ob dem einzigen Belastungszeugen zu folgen ist, muss die Aussage dieses Zeugen einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung unterzogen werden (st. Rspr. vgl. BGH NStZ-RR 2003, 245).
- OLG München, 17.02.2010 - 5St RR (I) 5/10
Richtigkeit der Beweiswürdigung eines Gerichts bei wesentlichem Abstellen auf die …
Für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung einer Aussage im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist hierbei ein wesentlicher Gesichtspunkt, ob sich der Zeuge im Hinblick auf § 31 BtMG von seiner Aussage Vorteile versprochen hat (OLG München, Beschluss vom 2.8.2006, 4 St RR 138/06 unter Hinweis auf BGH NStZ-RR 2003, 245; Beschluss vom 22.2.2008, 4 St RR 23/08). - OLG München, 04.10.2006 - 4St RR 184/06
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage
Denn ein Motiv, mögliche frühere unwahre Angaben aufrecht zu erhalten, könnte darin liegen, dass der Zeuge eine (zusätzliche) Bestrafung wegen falscher Anschuldigung vermeiden wollte (BGH StV 2002, 470/471; OLG Köln StV 2004, 419 ; vgl. auch OLG München Beschluss vom 2.8.2006 - 4St RR 138/06; Beschluss vom 23.2.2006 - 4St RR 24/06).
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