Rechtsprechung
| BayObLG, 30.08.2004 - 4St RR 84/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 2
Zumutbare Reisepassverschaffung durch Antrag bei diplomatischer Vertretung auch bei Abschiebegefahr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassen zumutbarer Bemühungen um einen Pass; Strafbarkeit wegen eines Vergehens der Passlosigkeit nach dem Ausländergesetz; Pflicht zur Stellung eines Antrags auf einen Reisepass trotz drohender Gefahr einer Abschiebung; Anspruch auf Erteilung einer qualifizierten ...
Papierfundstellen
- StV 2005, 213
- BayObLGSt 2004, 96
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation …
Auszug aus BayObLG, 30.08.2004 - 4St RR 84/04
Dieser Grundsatz (vgl. hierzu etwa BGH wistra 2001, 341, 344/345 m.w.Nachweisen) findet auch im vorliegenden Fall Anwendung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2004 - 18 B 811/03
D (A), Passpflicht, Passverfügung, Passvorlage, Passbeschaffung, …
Auszug aus BayObLG, 30.08.2004 - 4St RR 84/04
Das entspricht auch der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Münster EZAR 605 Nr. 6 = DÖV 2004, 666/667). - OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 1 Ws 66/03
Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet bei …
Auszug aus BayObLG, 30.08.2004 - 4St RR 84/04
Diese Voraussetzung wäre grundsätzlich auch dann erfüllt, wenn dem Ausländer zur Tatzeit eine Duldungsbescheinigung in Form eines Ausweisersatzes zu erteilen gewesen wäre (…OLG Frankfurt a.M. aaO; vgl. hierzu auch Beschluss des OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2003, 308, 309, in dem allerdings auf die Frage der Zumutbarkeit der Passerlangung nicht eingegangen wurde).
- OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06
D (A), Strafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Passlosigkeit, Duldung, …
Er genügte somit gemäß § 64 Abs. 1 AsylVfG jedenfalls für die Dauer dieses Asyl(folge)verfahrens seiner Ausweispflicht (§ 63 AsylVfG; vgl. auch BayObLGSt 2004, 96, 97; 2004, 99, 102f.), mit der Folge, dass sich ein Tatzeitraum vom 21.9.1998 bis 24.5.2000 und ab dem 22.5.2001 ergibt (BU S. 24).In der Zeit vom 25.5.2000 bis zum rechtkräftigen Abschluss des dritten Asylfolgeverfahrens am 21.5.2001 genügte der Angeklagte für die Dauer des Asylverfahrens seiner Ausweispflicht mit einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 AsylVfG; vgl. auch BayObLGSt 2004, 96, 97; 2004, 99, 102 f.).
Hierzu bestimmt § 64 Abs. 1 AsylVfG, dass ein Ausländer nur für die Dauer des Asylverfahrens seiner Ausweispflicht mit einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 AsylVfG) genügt (vgl. auch BayObLGSt 2004, 96, 97; 2004, 99, 102 f.).
Es wäre dem rechtskräftig ausreisepflichtigen Angeklagten grundsätzlich zumutbar gewesen, einen Passantrag bei seiner Auslandsvertretung zu stellen, auch wenn er sich dadurch der Gefahr aussetzt hätte, aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben zu werden (BayObLGSt 2004, 96).
- OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12
Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts nach § 95 I Nr. 1 …
Eine Strafbarkeit eines Ausländers wegen passlosen Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist danach grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er nicht in zumutbarer Weise seinen ausweisrechtlichen Pflichten nach § 48 Abs. 2 und 3 AufenthG nachgekommen ist und daher jedenfalls keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form des Ausweisersatzes hat (vgl. OLG Frankfurt am Main - 3 Ss 71/09 - - 1 Ss 251/09 - - 1 Ss 171/11 - - 1 Ss 199/11 - - 1 Ss 233/10 - [Bd. II, Bl. 216 ff. d. A.]; OLG München StV 2005, 213; NStZ 2011, 88).Ein Ausländer kann einen Pass dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (vgl. OLG München StV 2005, 213; OLG Celle StraFo 2005, 434).
- OLG München, 04.12.2015 - 4 OLG 13 Ss 478/15
Unerlaubter Aufenthalt ohne Pass
Eine Unzumutbarkeit ergibt sich dabei nicht etwa aus seiner Befürchtung, durch Erlangung eines Passes seine Abschiebung zu ermöglichen (BayObLGSt 2004, 96 ).Grundsätzlich kann auch ansonsten nicht angenommen werden, die Beschaffung eines Passes sei unzumutbar, wenn der Angeklagte gar nicht erst einen entsprechenden Antrag stellt (BayObLGSt 2004, 96, 104; KG v. 14.6.2013 - (2) 121 Ss 65/13(15/13).
- BayObLG, 28.04.2023 - 201 StRR 14/23
Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bei Stellung eines Asylfolgeantrags
Ist er zu einem entsprechenden Antrag noch nicht einmal bereit, verbietet sich im Regelfall die Annahme, ein Pass sei in zumutbarer Weise nicht zu erlangen (Anschl. an BayObLG StV 2005, 213).Hierzu bestimmt § 64 Abs. 1 AsylG, dass ein Ausländer nur für die Dauer des Asylverfahrens seiner Ausweispflicht mit einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 AsylG) genügt (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 30.08.2004 - 4St RR 84/04 bei juris = StV 2005, 213 = AuAS 2004, 269 = BayVBl 2005, 27 = BeckRS 2004, 8589, künftig: a.a.O.; BayObLGSt 2004, 99, 102 f.).
Rn. 10 c) Der Strafbarkeit der Angeklagten steht kein Anspruch auf Erteilung einer sog. qualifizierten Duldung in Form des mit Lichtbild versehenen Ausweisersatzes nach § 48 Abs. 2 AufenthG entgegen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30.08.2004 - 4St RR 84/04 a.a.O.; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2009, 257, 258; NStZ-RR 2012, 220 und Beschluss vom 22.08.2012 - 1 Ss 210/12 bei juris).
- BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1361/05
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des passlosen Aufenthalts
Die teilweise von der Rechtsprechung geteilte Ansicht (…vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, S. 7;… NStZ-RR 2003, S. 8 ; a.A. BayObLG, StV 2005, S. 213 mit zustimmender Anmerkung Kudlich), wer Anspruch auf eine Duldung habe, könne damit zugleich die Ausstellung eines Ausweisersatzes beanspruchen, ist verfassungsrechtlich jedoch nicht geboten. - OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09
Ausländerstrafrecht: Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei Forderung einer …
Rn. 13 Hier hat der Angeklagte keinen Antrag auf Erteilung eines Passes gestellt, weshalb sich zwar grundsätzlich die Annahme verbietet, ein solcher sei in zumutbarer Weise nicht zu erlangen gewesen (BayObLGSt 2004, 96, 99; 2004, 172, 177 f.).Es wäre dem rechtskräftig ausreisepflichtigen Angeklagten grundsätzlich zumutbar gewesen, einen Passantrag bei seiner Auslandsvertretung zu stellen, auch wenn er sich dadurch der Gefahr aussetzt hätte, aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben zu werden (BayObLGSt 2004, 96).
- LG Duisburg, 30.01.2020 - 64 Ns 50/19 Das Zumutbarkeitskriterium soll lediglich der Nachlässigkeit oder der Bequemlichkeit des Ausländers Einhalt gebieten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30.08.2004, 4St RR 84/04, BeckRS 2004, 08589, beck-online m. w. N.).
Darüber hinaus soll die Passpflicht auch verhindern, dass ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland bleiben, weil sie ohne Ausweispapiere nicht in ihre Heimat abgeschoben werden können (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30.08.2004, a. a. O.).
Auch diese können sich der Verpflichtung zur Erlangung eines Personalausweises nicht unter Hinweis darauf entziehen, dass sie dann zu Adressaten ihnen nachteiliger Verwaltungsentscheidungen werden könnten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30.08.2004, a. a. O.).
- VG Stuttgart, 04.11.2015 - 11 K 2263/15
Zu den Mitwirkungspflichten des Ausländers bei der Erstellung von …
Rn. 22 Das Zumutbarkeitskriterium in § 48 Abs. 2 AufenthG und § 55 Abs. 1 Nr. 1 AufenthV soll der Nachlässigkeit oder der Bequemlichkeit des Ausländers Einhalt gebieten (…Hailbronner, Ausländerrecht: Kommentar, Stand: März 2015, § 48 AufenthG Rn. 22; Bayerisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.08.2004 - 4St RR 84/04 - Rn. 12 juris; OLG Celle…, Beschluss vom 25.07.2005 - 22 Ss 26/05 - Rn. 15, juris). - KG, 14.06.2013 - 121 Ss 65/13
Passpflicht von Ausländern
Insbesondere ergibt sich aus den Ausführungen zur Zumutbarkeit der Passerlangung, dass der Angeklagte auch nicht über einen Ausweisersatz in Gestalt einer sogenannten qualifizierten Duldungsbescheinigung nach § 48 Abs. 2 AufenthG verfügte (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; BayObLG StV 2005, 213; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -) oder - was die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ebenfalls entfallen ließe (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 80;… BayObLG a.a.O.;… OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG München NStZ-RR 2012, 348; OLG Celle StraFo 2005, 434; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28;… Mosbacher in GK-AufenthG § 95 Rdn. 30) - Anspruch auf Erteilung eines solchen hatte.Ein Ausländer kann einen Pass dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (vgl. BayObLG StV 2005, 213; OLG München, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StRR 133/12 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; OLG Celle StraFo 2005, 434; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -).
- OLG Düsseldorf, 25.05.2020 - 2 RVs 35/20 Denn die Passpflicht dient nicht nur der Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit, sondern soll auch verhindern, dass ausreisepflichtige Ausländer im Bundesgebiet verbleiben, weil sie ohne Ausweispapiere nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können (vgl. BayObLG BeckRS 2004, 08589).
- OLG München, 20.02.2006 - 4St RR 20/06
Kein zumutbares Hinwirken auf Passerlangung durch Falschangaben zu …
- OLG Stuttgart, 06.04.2010 - 4 Ss 46/10
Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts eines türkischen …
- LG München II, 11.03.2009 - 8 Ns 26 Js 6425/08
Strafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Freiheitsstrafe, Freispruch, Pass, …
- KG, 23.04.2013 - 161 Ss 92/13
Zur Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts
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