Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 280/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Funkarmbanduhr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Patents betreffend eine Funkarmbanduhr; Aussetzen eines Verletzungsrechtsstreits bei Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung einer Nichtigkeitsklage; Inhaltliche Erweiterung und sachliche Einengung des festgelegten Gegenstands durch Heranziehung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 280/07
- OLG Düsseldorf, 11.03.2010 - 2 U 146/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 280/07
Dabei sind gemäß Art. 69 Abs. 1 EPÜ die Beschreibung und die Zeichnungen zur Auslegung heranzuziehen, was jedoch weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen darf (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit). - BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 280/07
Dabei sind gemäß Art. 69 Abs. 1 EPÜ die Beschreibung und die Zeichnungen zur Auslegung heranzuziehen, was jedoch weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen darf (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit). - BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05
Ziehmaschinenzugeinheit
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 280/07
Dabei sind gemäß Art. 69 Abs. 1 EPÜ die Beschreibung und die Zeichnungen zur Auslegung heranzuziehen, was jedoch weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen darf (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit).
- BGH, 12.05.1998 - X ZR 115/96
"Stoßwellen-Lithotripter"; Patentfähigkeit einer aus einer Kombination von …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 280/07
In der Literatur wird dazu die Auffassung vertreten, dass die Entscheidungsgründe für eine Beschränkung einzelner Patentansprüche im Einspruchs-, Beschränkungs- oder Nichtigkeitsverfahren die diese Ansprüche erläuternde Beschreibung ergänzen oder ersetzen, wenn der Ausspruch nicht auch die Beschreibung ändert, insbesondere deren gegenstandslos gewordenen Teile streicht (BGH GRUR 1999, 145, 146 - Stoßwellen-Lithotripter;… Benkard/Scharen, PatG 10. Aufl.: § 14 Rn 26;… Busse/Keukenschrijver, PatG 6. Aufl.: § 14 Rn 75; vgl. auch OLG Düsseldorf InstGE 5, 183 Rn 5 - Ziehmaschine). - OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 280/07
Rn. 70 Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung; BIPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe) und vom Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligt wird, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG). - OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - 2 U 111/03
Ziehmaschinenzugeinheit
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 280/07
In der Literatur wird dazu die Auffassung vertreten, dass die Entscheidungsgründe für eine Beschränkung einzelner Patentansprüche im Einspruchs-, Beschränkungs- oder Nichtigkeitsverfahren die diese Ansprüche erläuternde Beschreibung ergänzen oder ersetzen, wenn der Ausspruch nicht auch die Beschreibung ändert, insbesondere deren gegenstandslos gewordenen Teile streicht (BGH GRUR 1999, 145, 146 - Stoßwellen-Lithotripter;… Benkard/Scharen, PatG 10. Aufl.: § 14 Rn 26;… Busse/Keukenschrijver, PatG 6. Aufl.: § 14 Rn 75; vgl. auch OLG Düsseldorf InstGE 5, 183 Rn 5 - Ziehmaschine).
- OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 8/13 Die Ziffer II. des Tenors des betreffenden landgerichtlichen Urteils vom 30.10.2008 (Aktenzeichen 4a O 280/07) lautet in der Fassung des Berufungsurteils des Senats vom 11.03.2010 (Aktenzeichen I-2 U 146/08):.
Rn. 14 Nachdem der Kläger die betreffende Rechnungslegung außergerichtlich erfolglos als unzureichend beanstandet hatte, ließ er beim Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 4a O 280/07 ZV ein Zwangsvollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO einleiten.
Rn. 20 die Beklagte zu verurteilen, durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter vor dem zuständigen Amtsgericht an Eides statt zu versichern, dass sie und die T. d. G. ihrer Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht entsprechend Ziffer II. des Tenors des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 30.10.2008, 4a O 280/07, in Form des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11.03.2010, I-2 U 146/08, in dem Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten vom 03.12.2010 nebst Anlagen 1 bis 7 so vollständig und richtig nachgekommen sind, wie sie dazu imstande sind,.
Rn. 22 die Beklagte zu verurteilen, durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter in der satzungsgemäß vorgeschriebenen Form vor dem zuständigen Amtsgericht an Eides statt zu versichern, dass sie und die T. d. G. ihrer Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht entsprechend Ziffer II. des Tenors des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 30.10.2008, 4a O 280/07, in Form des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11.03.2010, I-2 U 146/08, in dem Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten vom 03.12.2010 nebst Anlagen 1 bis 7 so vollständig und richtig nachgekommen sind, wie sie dazu imstande sind.
Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20.12.2012, Aktenzeichen 4a O 204/11, abzuändern und dahingehend zu erkennen, dass die Beklagte verurteilt wird, durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter in der satzungsgemäß vorgeschriebenen Form vor dem zuständigen Amtsgericht an Eides statt zu versichern, dass sie und die T. d. G. ihrer Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht entsprechend Ziffer II. des Tenors des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 30.10.2008, 4a O 280/07, in Form des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11.03.2010, I-2 U 146/08, in dem Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten vom 03.12.2010 nebst Anlagen 1 bis 7 so vollständig und richtig nachgekommen sind, wie sie dazu imstande sind.
- OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 15 U 34/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Funkuhr mit in das Gehäuse …
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Beklagte und die D GmbH mit Urteil vom 30.10.2008 (4a O 280/07) wegen wortsinngemäßer Verletzung des abgeänderten Patentanspruchs 1 unter anderem zur Unterlassung, Rechnungslegung und Auskunftserteilung. - LG Düsseldorf, 20.12.2012 - 4a O 204/11
Funkarmbanduhr III
Unter Ziffer II. heißt es im landgerichtlichen Urteil vom 30.10.2008 (Aktenzeichen 4a O 280/07), in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11.03.2010 (Aktenzeichen I-2 U 146/08) zur damaligen Klägerin der B GmbH:.Nach Beanstandung der Rechnungslegung durch den Kläger erfolgte zunächst keine weitere Rechnungslegung seitens der Beklagten, so dass der Kläger das unter dem Aktenzeichen 4a O 280/07 ZV beim Landgericht Düsseldorf geführte Zwangsvollstreckungsverfahren einleitete.
die Beklagte zu verurteilen, durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter vor dem zuständigen Amtsgericht an Eides statt zu versichern, dass sie und die E F GmbH ihrer Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht entsprechend Ziffer II. des Tenors des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 30.10.2008, 4a O 280/07, in Form des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11.03.2010, I-2 U 146/08, in dem Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten vom 03.12.2010 nebst Anlagen 1 bis 7 so vollständig und richtig nachgekommen sind, wie sie dazu imstande sind.
die Beklagte zu verurteilen, durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter in der satzungsgemäß vorgeschriebenen Form vor dem zuständigen Amtsgericht an Eides statt zu versichern, dass sie und die E F GmbH ihrer Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht entsprechend Ziffer II. des Tenors des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 30.10.2008, 4a O 280/07, in Form des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11.03.2010, I-2 U 146/08, in dem Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten vom 03.12.2010 nebst Anlagen 1 bis 7 so vollständig und richtig nachgekommen sind, wie sie dazu imstand sind.
- LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12
Funkarmbanduhr IV
Die Beklagte wurde zusammen mit der vormaligen weiteren Beklagten des Verletzungsstreits, welche inzwischen auf die hiesige Beklagte verschmolzen wurde, rechtskräftig durch die hiesige Kammer mit Urteil vom 30.10.2008 (4a O 280/07), in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11.03.2010 (I-2 U 146/08), unter anderem wie folgt verurteilt:.Mit rechtskräftigem Urteil der Kammer vom 30.08.2008 (4a O 280/07) und des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11.03.2010 (I-2 U 146/08) steht fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle Schäden, die durch den Vertrieb der Funkarmbanduhren entstanden sind, zu ersetzen.
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