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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,61128
LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17 (https://dejure.org/2018,61128)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.09.2018 - 4a O 30/17 (https://dejure.org/2018,61128)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. September 2018 - 4a O 30/17 (https://dejure.org/2018,61128)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17
    Er umfasst jede im Inland begangene Handlung, die nach ihrem objektiven Erklärungswert den Gegenstand der Nachfrage in äußerlich wahrnehmbarer Weise zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2014 - I-15 U 19/14 = BeckRS 2014, 16067).

    Es ist daher unerheblich, ob der Anbietende den Gegenstand selbst herstellt oder ob er ihn von dritter Seite bezieht (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel;… Schulte/Rinken/Kühnen, PatG, 10. Aufl. 2017, § 9 Rn. 64).

    Für ein Anbieten reicht etwa das Verteilen eines Werbeprospekts aus, da dies bestimmt und geeignet ist, Interesse an dem gelisteten Gegenstand zu wecken und diesen betreffende Geschäftsabschlüsse zu ermöglichen (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; BGH, GRUR 2006, 927 Rn. [12] - Kleiderbügel).

    Je nach den Umständen des Einzelfalls kann eine Benutzung eines deutschen Schutzrechts ausscheiden, wenn eine Listung ausdrücklich und eindeutig auf Lieferungen der patentgemäßen Vorrichtung zur Benutzung im Ausland beschränkt ist (BGH, GRUR 2006, 927 Rn. [12] - Kleiderbügel).

    Rn. 147 Grundsätzlich umfasst die Schadensersatzpflicht für die Benutzungsform des Anbietens auch den Schaden, der dem Schutzrechtsinhaber in Folge von schutzrechtsverletzenden Lieferungen Dritter entsteht, wenn der Schaden durch die schutzrechtsverletzende Angebotshandlung adäquat und zurechenbar verursacht worden ist (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel).

    Rn. 148 Dies gilt aber nur für die Verletzung des Schutzrechts im Inland (vgl. BGH, GRUR 2006, 927 Rn. [19], [20] - Kunststoffbügel: In diesem Urteil wird die Schadensersatzpflicht in Folge des Angebots auf von einem Dritten nach Deutschland gelieferte Produkte begrenzt).

  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 76/05

    Simvastatin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17
    Rn. 67 Das Anbieten ist nicht lediglich eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende Vorbereitungshandlung, sondern eine eigenständige Benutzungsart neben diesen Handlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2007, 221, 222 - Simvastatin; BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker).

    Das Angebot patentverletzender Gegenstände im Inland ist daher auch dann verboten, wenn der Erwerbsvorgang vollständig und rechtskonform im Ausland abgeschlossen wird (…vgl. Benkard/Scharen, PatG, 10. Aufl., § 9 Rz. 40; vgl. auch BGH, GRUR 2007, 221 - Simvastatin - wonach ein patentverletzendes Angebot auch dann vorliegt, wenn es auf einen Abschluss erst nach Ablauf der Schutzdauer des Patents abzielt).

    Auch das bloße Anbieten ohne spätere Lieferung führt zu einer Schadensersatzpflicht (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 13.04.2017 - I-2 U 17/15 - Rn. 148 bei Juris; vgl. auch BGH, GRUR 2007, 221 - Simvastatin).

  • LG Düsseldorf, 06.11.2014 - 4a O 139/13

    Erkennungsvorrichtung für Risse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17
    Rn. 3 Dem Rechtsstreit liegt das Verfahren Az. 4a O 139/13 vor der Kammer zugrunde.

    Die angegriffene Ausführungsform wird teilweise als E bezeichnet - zur Abgrenzung von einem Nachfolgemodell namens F. Mit Urteil vom 06.11.2014 (Az. 4a O 139/13, vorgelegt als Anlage K1) verurteilte die Kammer die Beklagte antragsgemäß wegen Verletzung des Klagepatents.

    Das Klagepatent war der Beklagten spätestens durch das Verfahren 4a O 139/13 positiv bekannt.

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17
    Rn. 67 Das Anbieten ist nicht lediglich eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende Vorbereitungshandlung, sondern eine eigenständige Benutzungsart neben diesen Handlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2007, 221, 222 - Simvastatin; BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker).

    Selbst das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft ist jedenfalls grundsätzlich keine Voraussetzung für ein Anbieten (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; OLG Düsseldorf, InstGE 2, 125 128 f. - Kamerakupplung II; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 06.10.2016 - I-2 U 19/16 - Rn. 98 bei Juris).

    Für ein Anbieten reicht etwa das Verteilen eines Werbeprospekts aus, da dies bestimmt und geeignet ist, Interesse an dem gelisteten Gegenstand zu wecken und diesen betreffende Geschäftsabschlüsse zu ermöglichen (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte;… BGH, GRUR 2006, 927 Rn. [12] - Kleiderbügel).

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 2 U 65/01

    Anleitung zur Patentverletzung in einer Werbeschrift

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17
    Soweit teilweise angenommen wird, ein Schaden könne auch ohne inländische unmittelbare Benutzungshandlungen bei der mittelbaren Patentverletzung darin liegen, dass der Patentinhaber einem Dritten die nach § 10 PatG verbotene Handlungen gestatten und sich diese Gestattung vergüten lassen kann (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2002 - I-2 U 65/01 - Rn. 89 bei Juris), steht dies dem Grundsatz nicht entgegen, dass nur inländische Handlungen schadensersatzpflichtig sein können.

    Der Schaden kann etwa darin liegen, dass die Klägerin der Beklagten Angebotshandlungen gegen Vergütung gestatten könnte, was durch die unberechtigten Benutzungshandlungen untergraben wird (vgl. für die mittelbare Patentverletzung: OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2002 - I-2 U 65/01 - Rn. 89 bei Juris).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2003 - 2 U 53/03
    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17
    Rn. 67 Das Anbieten ist nicht lediglich eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende Vorbereitungshandlung, sondern eine eigenständige Benutzungsart neben diesen Handlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2007, 221, 222 - Simvastatin; BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker).

    Es kommt für eine Patentverletzung durch ein Anbieten nicht darauf an, ob das Angebot Erfolg hat, es also nachfolgend zu einem Inverkehrbringen kommt (OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417, 418 - Cholesterinspiegelsenker).

  • LG Düsseldorf, 02.09.2008 - 4a O 185/08

    Patentgesetz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17
    Rn. 70 Als Patentverletzung wurde unter Umständen auch der Verweis auf ausländische Bezugsmöglichkeiten angesehen (Kammer, Urteil vom 02.09.2008 - 4a O 185/08;… Busse, PatG, 8. Aufl. 2016, § 9 Rn. 130):.

    (LG Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2008 - 4a O 185/08 - Rn. 65 bei Juris).

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17
    Art und Umfang der Auskunftspflicht sind im Einzelfall nach den durch Treu und Glauben gebotenen Maßstäben abzugrenzen (für das Kennzeichenrecht: BGH, GRUR 2006, 419, 420 Rn. 14 - Noblesse).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 15 W 9/18

    Umfang des Unterlassungsgebots wegen Verletzung eines Patents

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17
    Insoweit muss der Patentverletzer sogar die Löschung der Suchmaschinen-Caches beantragen und dies auch überwachen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2018 - I-15 W 9/18 - Rn. 38 bei Juris m.w.N.;… Kühnen, a.a.O. Kap. H. Rn. 109).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 2 U 51/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Anlage zum Trocknen von …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17
    Wenn ein Beklagter eine Benutzungsalternative des § 9 PatG plausibel in Abrede stellt, kommt eine Feststellung der Schadensersatzpflicht und eine Verurteilung zur Rechnungslegung grundsätzlich nur für diejenigen Benutzungsarten des § 9 PatG in Betracht, für die eine Verletzungshandlung vom Kläger nachgewiesen wird (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2017 - I-2 U 51/16 - Rn. 184 bei Juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2017 - 2 U 17/15
  • LG Düsseldorf, 06.04.2006 - 4a O 144/05

    Fluiddiffusor

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 15 U 19/14

    Begriff des Anbietens im Sinne von § 9 S. 2 Nr. 1 PatG

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 6 U 54/06

    Patentrecht: Verletzung eines Patents betreffend elektrische SMD-Widerstände; …

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 2 U 19/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Steuereinrichtung in …

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 15/01

    Kamerakupplung II

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 15 U 136/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Erfassung von …

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
  • LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01

    Sohlen für Sportschuhe

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2010 - 6 W 79/09
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2025 - 2 U 21/24

    Gebotenheit der Auslegung eines Patentanspruchs; Ermittlung des Sinngehalts eines …

    Eine inländische Angebotshandlung liegt nämlich vor, wenn entweder der Absende- oder der Empfangsort des Angebots im Inland liegt (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.02.2012 - I-2 U 134/10; LG Düsseldorf, Urt. v. 04.09.2018 - 4a O 30/17, GRUR-RS 2018, 51073 Rn. 35 - Glasflaschenprüfsystem;… Schulte/Gräwe, a.a.O., § 9 Rn. 73;… Kühnen, a.a.O., Kap. A. Rn. 410).

    Da das Anbieten eine selbstständige Verletzungshandlung darstellt, kommt es nicht darauf an, ob der Adressat des Angebots im Inland ansässig ist oder wo sich der Erwerbsvorgang vollziehen soll (LG Düsseldorf, Urt. v. 04.09.2018 - 4a O 30/17, GRUR-RS 2018, 51073 Rn. 35 - Glasflaschenprüfsystem m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21

    Schadensersatz wegen Patentverletzung Anspruch auf Auskunftserteilung und …

    Ein Solcher tritt - von einem möglichen Marktverwirrungsschaden abgesehen (vgl. BGH GRUR 2007, 221, 222 - Simvastatin) - vielmehr regelmäßig erst dann ein, wenn es in Folge des Anbietens tatsächlich zu Geschäftsabschlüssen oder Lieferungen kommt, die den geschützten Gegenstand betreffen (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; LG Düsseldorf, Urt. v. 04.09.2018, Az.: 4a O 30/17, Rz. 116 - zitiert nach juris).
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