Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34772
LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06 (https://dejure.org/2008,34772)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2008 - 4a O 365/06 (https://dejure.org/2008,34772)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 2008 - 4a O 365/06 (https://dejure.org/2008,34772)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,34772) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80

    Fersenabstützvorrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06
    Rn. 48 Die zuzusprechende Lizenzgebühr hat sich an dem objektiven Wert der Benutzung auszurichten; als Lizenzgebühr darf nur die angemessene und übliche Gebühr bewilligt werden, so dass der Verletzer nicht schlechter, aber auch nicht besser steht als ein vertraglicher Lizenznehmer (BGHZ 82, 310, 321f. = GRUR 1982, 286ff - Fersenabstützvorrichtung).

    Es ist in der höchstrichterlichen (vgl. BGH, GRUR 1982, 286, 287 - Fersenabstützvorrichtung) wie in der Instanzrechtsprechung (vgl. nur LG Düsseldorf, Entscheidungen 1999, 83 - Reaktanzschleife) als lizenzerhöhender Umstand anerkannt, dass der Verletzer - anders als der vertragliche Lizenznehmer - nicht dem Risiko ausgesetzt ist bzw. für die Vergangenheit nicht ausgesetzt war, Lizenzgebühren für ein nicht rechtsbeständiges Patent zahlen zu müssen (…Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., § 139 PatG, Rn. 66 m.w.N.).

    Nach ständiger Kammer- (LG Düsseldorf, Mitt. 1990, 101f. - Dehnungsfugenabdeckprofil), obergerichtlicher (OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 52f. - Absatzhaltehebel) und höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, GRUR 1982, 286, 288f. - Fersenabstützvorrichtung) kann der Verletzte unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes eine angemessene Verzinsung der geschuldeten Lizenzgebühren beanspruchen.

    Im Ergebnis dient die Verzinsung ab fiktiven Fälligkeitszeitpunkten damit dem Grundsatz, dass der Schutzrechtsverletzer nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden soll als ein redlicher Lizenznehmer (BGH, GRUR 1982, 286, 289 - Fersenabstützvorrichtung).

    Der Bundesgerichtshof betont in der Entscheidung Fersenabstützvorrichtung (GRUR 1982, 286, 288), mit der Verzinsung ab einem fiktiven Fälligkeitszeitpunkt werde lediglich der Grundsatz befolgt, dass ein Schutzrechtsverletzer nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden solle als ein Lizenznehmer, indem gerade das, was vernünftige Parteien vertraglich vereinbart hätten, in vollem Umfang bei der Berechnung der Schadensersatzlizenz angewandt werde.

  • OLG Düsseldorf, 17.04.1980 - 2 U 106/79
    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06
    Die Bemessung ist daran auszurichten, welche Lizenzgebühr vernünftige Lizenzvertragspartner vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss eines Lizenzvertrags die künftige Entwicklung und namentlich die Zeitdauer und das Maß der Patentbenutzung vorausgesehen hätten (BGH, GRUR 1995, 578, 581 - Steuereinrichtung II; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 47 - Absatzhaltehebel).

    Nach ständiger Kammer- (LG Düsseldorf, Mitt. 1990, 101f. - Dehnungsfugenabdeckprofil), obergerichtlicher (OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 52f. - Absatzhaltehebel) und höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, GRUR 1982, 286, 288f. - Fersenabstützvorrichtung) kann der Verletzte unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes eine angemessene Verzinsung der geschuldeten Lizenzgebühren beanspruchen.

    Das Zinseszinsverbot könnte allenfalls mit der Überlegung in Frage gestellt werden, bei den von den Beklagten auf die Schadensersatzlizenzbeträge zu entrichtenden Zinsen handele es sich sachlich nicht um eine Zinspflicht im eigentlichen Sinne, sondern um eine Ergänzung der Ermittlung der angemessenen Lizenzgebühr (vgl. zu diesen Überlegungen OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 53 - Absatzhaltehebel, wo in einem obiter dictum eine entsprechende Anwendung des Zinseszinsverbots befürwortet wird).

  • LG München I, 22.02.2006 - 21 O 17367/03

    Zur Werbung - Für Presseprodukte - mit Bildnissen von prominenten Personen der …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06
    Bei dem nach der Methode der Lizenzanalogie berechneten Schadensersatz handelt es sich - wie die Beklagten in der Sache nicht in Abrede stellen - um eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB (vgl. LG München I, InstGE 6, 274, 281, Rn. 33 - Zeitungs-Dummy).

    Es ist kein Grund ersichtlich, warum dieser Gleichbehandlungsgedanke nicht auch vor dem Hintergrund der geltenden gesetzlichen Zinssätze zum Tragen kommen sollte (im Ergebnis ebenso LG München I, InstGE 6, 274 - Zeitungs-Dummy).

  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06
    Die Bemessung ist daran auszurichten, welche Lizenzgebühr vernünftige Lizenzvertragspartner vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss eines Lizenzvertrags die künftige Entwicklung und namentlich die Zeitdauer und das Maß der Patentbenutzung vorausgesehen hätten (BGH, GRUR 1995, 578, 581 - Steuereinrichtung II; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 47 - Absatzhaltehebel).

    Diese orientiert sich daran, was vernünftige Vertragspartner vereinbart haben würden, wenn sie bei dem Abschluss eines (fiktiven) Lizenzvertrags die Entwicklung des Nutzungsverhältnisses, insbesondere also sein Ausmaß und seine Dauer, gekannt hätten (BGH, GRUR 1992, 432, 433 - Steuereinrichtung I; 1995, 578, 581 - Steuereinrichtung II).

  • BGH, 18.02.1992 - X ZR 7/90

    Schadensersatzrechtliche Lizenzbegühr bei Abhängigkeit von älterem Schutzrecht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06
    Bei zusammengesetzten Anlagen und Vorrichtungen, von denen nur ein Teil patentrechtlich geschützt ist, ist für die Frage, ob die Lizenzgebühr allein nach dem Wert der geschützten Teil-Vorrichtung oder dem der ganzen Anlage zu berechnen ist, von der Verkehrsüblichkeit und Zweckmäßigkeit auszugehen (BGH, GRUR 1992, 432 - Steuereinrichtung).

    Diese orientiert sich daran, was vernünftige Vertragspartner vereinbart haben würden, wenn sie bei dem Abschluss eines (fiktiven) Lizenzvertrags die Entwicklung des Nutzungsverhältnisses, insbesondere also sein Ausmaß und seine Dauer, gekannt hätten (BGH, GRUR 1992, 432, 433 - Steuereinrichtung I; 1995, 578, 581 - Steuereinrichtung II).

  • BGH, 26.06.1969 - X ZR 52/66
    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06
    Rn. 53 2. Die Wahl der aus Sicht vernünftig denkender Lizenzvertragsparteien zweckmäßigsten Berechnungsgrundlage wirkt sich jedoch nur in beschränkten Maße auf die absolute Höhe der zuzusprechenden Entschädigungslizenzgebühr aus, weil bei Zugrundelegung des Wertes des patentierten Einzelteils der Lizenzprozentsatz in der Regel wesentlich höher anzusetzen sein wird als dann, wenn man den Wert der Gesamtvorrichtung zugrunde legt (…Benkard, a.a.O, § 139 PatG, Rn. 69; BGH, GRUR 1969, 677, 680; v. d. Osten, Mitt. 2000, 95, 97).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 2 U 97/05

    Patent betreffend einer Kantenleimmaschine

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung der Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil mit Urteil vom 16. November 2006 zurückgewiesen (Aktenzeichen I-2 U 97/05).
  • LG Düsseldorf, 12.07.2005 - 4a O 162/04

    Kantenleimmaschine

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06
    Rn. 3 Mit Urteil der Kammer vom 12. Juli 2005 (Aktenzeichen 4a O 162/04; Anlage K1) sind die Beklagten wegen Verletzung der kombiniert geltend gemachten Ansprüche 1 und 2 des Klagepatents zu Ziffer I. 1. verurteilt worden,.
  • BPatG, 16.02.2006 - 2 Ni 22/04
    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06
    Rn. 10 Die Nichtigkeitsklage der Beklagten gegen den deutschen Teil des Klagepatents wurde in erster Instanz durch das Bundespatentgericht mit Urteil vom 06. Dezember 2005 (Aktenzeichen 2 Ni 22/04 (EU)) abgewiesen.
  • LG Kassel, 04.11.2010 - 1 O 772/10

    Urheberrechtsverletzung: Schadensermittlung im Rahmen eines …

    Der anderslautenden Rechtsprechung, wonach im Falle der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie § 288 Abs. 2 BGB anwendbar sei, weil es darauf ankomme, ob ein Zinssatz von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von vernünftigen Lizenzvertragsparteien als angemessen angesehen würde (so LG Düsseldorf, Urteil vom 18.3.1008, Az. 4a O 365/06, zitiert nach JURIS, Rdnr. 66 und LG München, Urteil vom 17.5.2006, Az. 21 O 12175/04, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 62 ff.), schließt sich die Kammer nicht an.
  • LG Köln, 10.08.2011 - 28 O 117/11

    Urheberrecht bei Karnevalskostümen - Pippi Langstrumpf

    Im Ergebnis dient die Verzinsung ab fiktiven Fälligkeitszeitpunkten damit dem Grundsatz, dass der Schutzrechtsverletzer nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden soll als ein redlicher Lizenznehmer (BGH, GRUR 1982, 286, 289 - Fersenabstützvorrichtung; LG Düsseldorf vom 18.03.2008, 4a O 365/06).
  • LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11

    Urheberrechtsverletzung: Ermittlung des Schadenersatzanspruchs des Planers eines …

    Im Ergebnis dient die Verzinsung ab fiktiven Fälligkeitszeitpunkten damit dem Grundsatz, dass der Schutzrechtsverletzer nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden soll als ein redlicher Lizenznehmer (BGH, GRUR 1982, 286, 289 - Fersenabstützvorrichtung; LG Düsseldorf vom 18.03.2008, 4a O 365/06).
  • LG München I, 25.03.2010 - 7 O 17716/09

    Patentverletzungsverfahren: Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach den …

    Auch wenn die Rechtsprechung in zahlreichen Fällen davon ausgeht, dass bei zusammengesetzten Anlagen und Vorrichtungen - wie sie auch vorliegend gegeben ist - als Bezugsgröße für die Berechnung der Lizenzgebühr nur die Gesamtvorrichtung zugrunde zu legen ist (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 18.3.2008 - Az.: 4a O 365/06 - Kantenleimmaschine) - ist vorliegend aufgrund des Umstands, dass die isolierte Gülleausbringungsvorrichtung als Nachrüstungselement eine bedeutsame Eigenständigkeit aufweist, eine getrennte Berechnung der Lizenzsätze für die isoliert verkauften Ausbringungsvorrichtungen und die mit den Ausbringungsvorrichtungen versehenen Tankwagen vorzunehmen, zumal das OLG München in seiner Entscheidung vom 12.7.2007 für beide Veräußerungsformen eine Verletzung des Klagepatents angenommen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Düsseldorf
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht