Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28197
LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13 (https://dejure.org/2014,28197)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.2014 - 4a O 91/13 (https://dejure.org/2014,28197)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 4a O 91/13 (https://dejure.org/2014,28197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,28197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.12.1987 - X ZR 55/86

    "Achat"; Schutzzweck des Sortenschutzgesetzes

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13
    Gekorenes Saatgut kann also sowohl zu Vermehrungszwecken als auch als Konsumgut dienen (BGH, GRUR 1988, 370, 371/372 - Achat).

    Für den gewerbsmäßigen Vertrieb von Vermehrungsgut genügt es, wenn der gewerbsmäßige Vertreiber eine voraussehbare Vermehrung des vertriebenen Pflanzgutes durch den Abnehmer in Kauf nimmt, ohne die Rechte des Sortenschutzinhabers zu wahren (BGH, GRUR 1988, 370, 372 - Achat; LG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1989 - 3 O 441/88).

    Denn der gewerbsmäßige Vertreiber gefährdet das Recht des Sortenschutzinhabers, wenn er objektiv zur Vermehrung geeignetes Saat- und Pflanzgut an Vermehrung betreibende Landwirte in Verkehr bringt (BGH, GRUR 1988, 370, 372 - Achat).

    Kann der Verkäufer trotz Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht damit rechnen, dass die Abnehmer das gelieferte Erntegut zur Vermehrung verwenden, so greift er selbst dann nicht in das Recht des Sortenschutzinhabers ein, wenn die Abnehmer das vertriebene Saat- und Pflanzgut tatsächlich vermehren (BGH, GRUR 1988, 370 - Achat).

    Art und Umfang der erforderlichen (Gegen-) Maßnahmen richten sich danach, in welcher Weise der gewerbsmäßige Vertreiber die voraussehbare Vermehrung durch die Abnehmer zu Lasten des Sortenschutzinhabers fördert (BGH, GRUR 1988, 370, 373 - Achat).

    Der BGH hat als Beispiel für mögliche Maßnahmen die Mitteilung an den Rechtsinhaber über die Abnehmer und die abgenommene Menge genannt (BGH, GRUR 1988, 370, 373 - Achat).

  • LG Lüneburg, 21.04.1989 - 3 O 441/88
    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13
    Für den gewerbsmäßigen Vertrieb von Vermehrungsgut genügt es, wenn der gewerbsmäßige Vertreiber eine voraussehbare Vermehrung des vertriebenen Pflanzgutes durch den Abnehmer in Kauf nimmt, ohne die Rechte des Sortenschutzinhabers zu wahren (BGH, GRUR 1988, 370, 372 - Achat; LG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1989 - 3 O 441/88).

    Nur dann, wenn der Verkäufer mit äußerster Sorgfalt sichergestellt hat, dass die Abnehmer oder Zwischenhändler das gelieferte Erntegut nicht zur Vermehrung verwenden, hat er nicht Vermehrungsmaterial gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht (LG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1989 - 3 O 441/88).

    Wie oben ausgeführt, muss der Verkäufer mit äußerster Sorgfalt sicherstellen, dass das gelieferte Erntegut nicht zur Vermehrung verwendet wird (LG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1989 - 3 O 441/88).

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13
    Die Prozessführungsbefugnis ist eine Prozessvoraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr., BGH, GRUR 2002, 238, 239 m.w.N.).

    Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschaftlers zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (st. Rspr., BGH, GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; GRUR 2002, 238, 239 m.w.N - Nachbau-Auskunftspflicht).

    Dieses ist bei Gesellschaftern und Mitgliedern von Vereinigungen und Verbänden anerkannt, soweit sich die Rechtsverfolgung im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke des Verbands hält (BGH, GRUR 2002, 238, 239 m.w.N. - Nachbau-Auskunftspflicht; GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2005, 243, 245).

  • BGH, 14.02.2006 - X ZR 93/04

    Melanie

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13
    §§ 242, 259 BGB sind auch im Gemeinschaftssortenrecht anwendbar (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2006 - I-2 U 66/05 Tz. 50 bei Juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 14.02.2006 - X ZR 93/04 Tz. 32 bei Juris - Melanie).

    Diese Mittel können prozessualer Natur oder - so wie vorliegend im nationalen deutschen Recht - materiell-rechtlicher Natur sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2006 - I-2 U 66/05 Tz. 50 bei Juris; BGH, Urteil vom 14.02.2006 - X ZR 93/04 Tz. 32 bei Juris - Melanie).

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 66/05

    Zum Anbieten und Inverkehrbringen einer geschützten Sorte - Unterlassungsanspruch …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13
    §§ 242, 259 BGB sind auch im Gemeinschaftssortenrecht anwendbar (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2006 - I-2 U 66/05 Tz. 50 bei Juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 14.02.2006 - X ZR 93/04 Tz. 32 bei Juris - Melanie).

    Diese Mittel können prozessualer Natur oder - so wie vorliegend im nationalen deutschen Recht - materiell-rechtlicher Natur sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2006 - I-2 U 66/05 Tz. 50 bei Juris; BGH, Urteil vom 14.02.2006 - X ZR 93/04 Tz. 32 bei Juris - Melanie).

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13
    Der Anspruch auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung sowie der insoweit vorbereitenden Anspruch auf Auskunft- und Rechnungslegung gelten bereits beim Vorliegen einer Verletzungshandlung für die gesamte Schutzzeit der Sorte (BGH, Urteil vom 25.02.1992 - X ZR 41-90 Tz. 54 bei Juris (= BGHZ 117, 264) - Nicola), ist aber vorliegend erst ab dem 01.01.2008 geltend gemacht.

    Der Anspruch auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung sowie der insoweit vorbereitende Anspruch auf Auskunft- und Rechnungslegung gelten bereits beim Vorliegen einer Verletzungshandlung für die gesamte Schutzzeit der Sorte (BGH, Urteil vom 25.02.1992 - X ZR 41-90 Tz. 54 bei Juris (= BGHZ 117, 264) - Nicola).

  • BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02

    Nachbauvergütung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13
    Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschaftlers zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (st. Rspr., BGH, GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; GRUR 2002, 238, 239 m.w.N - Nachbau-Auskunftspflicht).

    Dieses ist bei Gesellschaftern und Mitgliedern von Vereinigungen und Verbänden anerkannt, soweit sich die Rechtsverfolgung im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke des Verbands hält (BGH, GRUR 2002, 238, 239 m.w.N. - Nachbau-Auskunftspflicht; GRUR 2004, 763, 764 - Nachbauvergütung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2005, 243, 245).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13
    Dies muss auch für § 37b SortG gelten, der als Ergänzung und Erweiterung des aus § 242 BGB abgeleiteten Anspruchs auf Auskunft geschaffen wurde (BGH, GRUR 2006, 504, 506).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2010 - 2 W 10/10

    Streitwert im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13
    Der Streitwertangabe des Klägers kommt für die Festsetzung regelmäßig besonderes Gewicht bei, es sei denn, es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Angabe ersichtlich zu niedrig oder offensichtlich überhöht ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.04.2010, I-2 W 10/10).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2007 - 2 U 93/06

    Verletzung von Gemeinschaftsortenschutzrechten an Kartoffeln durch Anbieten vom …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13
    Für den sortenschutzrechtlichen Unterlassungsanspruch gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für gleichgerichtete Ansprüche im deutschen Patentrecht (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2007 - I-2 U 93/06).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88

    Verjährung der Ansprüche eines Baubetreuers auf Erstattung verauslagter …

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - 2 U 18/04

    Umfang der Nachprüfungsrechte der Sortenschutzinhaber aufgrund einer …

  • LG Düsseldorf, 30.11.2017 - 4a O 3/16

    Schadenersatzbegehren wegen patent- bzw. rechtsanwaltlicher Falschberatung

    Die E-Mail vom 13.02.2014 wurde zu einem Zeitpunkt gesendet, als im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf bereits der frühe erste Termin (vom 14.11.2013) stattgefunden hatte (Bl. 29 der beigezogenen Akte 4a O 91/13).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 65/15

    Inverkehrbringen von Pflanzkartoffeln zu Vermehrungszwecken durch einen Landwirt …

    Art und Umfang der erforderlichen (Gegen-) Maßnahmen richten sich danach, in welcher Weise der gewerbsmäßige Vertreiber die voraussehbare Vermehrung durch die Abnehmer zu Lasten des Sortenschutzinhabers fördert (BGH, GRUR 1988, 370, 373 - Achat; Kammer, Urteil vom 12.06.2014 - 4a O 91/13 - veröffentlicht im Düsseldorfer Archiv).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Düsseldorf
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht