Rechtsprechung
| BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 77/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
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Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 77/86
Er meint vielmehr, diese Vorschrift sei verfassungswidrig, der Gesetzgeber habe die "Vorgabe" des BVerfG im Urteil vom 23. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 (= BVerfGE 53, 257 = NJW 1980, 692 = SozR 7610 § 1587 Nr. 1) zu der hier gegebenen Fallgestaltung nicht beachtet und mit dem Abheben auf den Zweijahresrentenbezug eine schematische Regelung getroffen, ohne daß andere für die Einzelfallgerechtigkeit gesetzliche Gesichtspunkte - wie Alter des Ausgleichsberechtigten und des Ausgleichsverpflichteten und damit statistisch zu erwartende künftige Rentenleistungen - berücksichtigt werden könnten.Wie bereits oben erwähnt, hat das BVerfG die Grundkonzeption des Versorgungsausgleichs mit den Grundrechten, ua auch mit Art. 14 Abs. 1 GG , für vereinbar erklärt (BVerfGE 53, 257, 289).
Entgegen der Auffassung des Klägers ist das vom BVerfG angeführte Kriterium "Würdigung der Lage des überlebenden Ausgleichsverpflichteten" (BVerfGE 53, 257, 303) nicht zwingend in das HRG aufzunehmen.
Ziel muß nur sein, die Härtefälle zu berücksichtigen, die dadurch entstehen, daß die Rentenanwartschaft des Ausgleichsberechtigten später nicht zu angemessenen Leistungen führt (BVerfGE 53, 257, 303).
- BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 6/85
Ausbildungsverhältnis - Bruttobezüge - Kindergeld
Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 77/86
Wenn der Gesetzgeber diesen Personenkreis noch begünstigen will und eine strikte Abgrenzung vorsieht, liegt dies in seinem Ermessen (vgl BSG SozR 5870 § 2 Nr. 46).Eine Verpflichtung des Gesetzgebers dergestalt, eine denkbare schonendere oder differenziertere Regelung zu formulieren - etwa die vom Kläger vorgeschlagene Einbeziehung von Gesichtspunkten wie Alter des Ausgleichsberechtigten und Alter des Ausgleichsverpflichteten und damit statistisch zu erwartende zukünftige Rentenleistungen - besteht daher nicht (vgl BSG SozR 5870 § 2 Nr. 46).
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 77/86
Dieses Grundrecht wäre nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht finden ließe, also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 121, 124; 23, 258, 263). - BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52
Investitionshilfe
Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 77/86
Die Normierung ist vom Gericht nicht darauf zu überprüfen, ob der Gesetzgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Lösung gefunden hat (BVerfGE 3, 58, 135; 4, 7, 18; 19, 354, 367 f;… BSG SozR 5870 § 2 Nrn 11, 42 und 46). - BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
Fiskusprivileg
Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 77/86
Dieses Grundrecht wäre nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht finden ließe, also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 121, 124; 23, 258, 263). - BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten …
Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 77/86
Dieses Grundrecht wäre nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht finden ließe, also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 121, 124; 23, 258, 263). - BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG
Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 77/86
Die Normierung ist vom Gericht nicht darauf zu überprüfen, ob der Gesetzgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Lösung gefunden hat (BVerfGE 3, 58, 135; 4, 7, 18; 19, 354, 367 f;… BSG SozR 5870 § 2 Nrn 11, 42 und 46). - BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvL 4/58
Verfassungsmäßigkeit des § 10 Halbs. 2 StARegG
Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 77/86
Dieses Grundrecht wäre nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht finden ließe, also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 121, 124; 23, 258, 263). - BSG, 13.11.1985 - 1 RA 1/85
Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaft - Rentenversicherungsträger - …
Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 77/86
Dies hat der 1. Senat des BSG mit Urteil vom 13. November 1985 - 1 RA 1/85 (= BSGE 59, 132 = SozR 5795 § 4 Nr. 1), dem sich der erkennende Senat anschließt, entschieden.
- BSG, 14.05.1996 - 4 RA 22/95
Rückausgleichsberechtigung des Ausgleichsverpflichteten im Versorgungsausgleich
Der Zeitpunkt, "für" den diese - am 4. August 1988 eingetretene - Änderung wesentlich wurde, ist derjenige des Beginns der (im Bescheid vom 9. Februar 1988 dem Kläger bekanntgegebenen) Rentenkürzung (…st. Rspr. seit BSG SozR 1300 § 48 Nr. 36; Senatsurteil vom 21. Juni 1987 - 4a RJ 77/86; BSG, Urteil vom 29. September 1987 - 5b RJ 70/86, AmtlMittLVA Rheinpr. 1988, 136;… BSG SozR 5795 § 4 Nr. 5). - BSG, 11.02.1988 - 11a RA 30/87
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
§ 4 Abs. 2 HRG ist, wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 77/86 entschieden hat, nicht verfassungswidrig; zum selben Ergebnis ist jetzt der 5b Senat im Urteil vom 17. November 1987 - 5b RJ 36/87 gelangt. - BSG, 14.02.1990 - 1 RA 11/89
Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaft - Übertragen - Ehegatte
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 13. November 1985 (…BSGE 59, 132, 133 ff = SozR 5795 § 4 Nr. 1 S 2 ff; dem folgend Urteile des BSG vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 77/86 - …und vom 11. Februar 1988 - SozR 5795 § 4 Nr. 4 S 10) ausgesprochen, daß die vor dem 1. Januar 1983 geleisteten pauschalen Beitragszahlungen der Rentenversicherungsträger zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht den Leistungen iS des § 4 Abs. 2 Ges. - BSG, 08.11.1989 - 1 RA 61/87
Rückübertragung von Rentenanwartschaften nach § 4 Abs. 1 VersorgAusglHärteG
Die Regelung des § 4 Abs. 1 und 2 VAHRG selbst mit der darin enthaltenen Festlegung bestimmter Grenzwerte sei nach dem Urteil des 4a-Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 77/86 - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
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