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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25091
OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12 (https://dejure.org/2012,25091)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.08.2012 - 4a Ws 33/12 (https://dejure.org/2012,25091)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. August 2012 - 4a Ws 33/12 (https://dejure.org/2012,25091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Drogenkontrollen während der Bewährungszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12
    Der Resozialisierungsanspruch eines Verurteilten zielt auch darauf ab, dass staatlicherseits Rahmenbedingungen hergestellt werden, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (s. hierzu BVerfGK 8, 285).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12
    Sie hat nicht nur das Ziel, die Überwachung des Verurteilten in der Bewährungszeit herbeizuführen, sondern durch sie sollte dem Verurteilten auch bei der Vermeidung von Straftaten in seiner zukünftigen Lebensführung geholfen werden (s. zu diesem Erfordernis: BVerfG NStZ 1993, 482).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12
    Rn. 13 Eine im Vordringen befindliche Auffassung der Oberlandesgerichte übernimmt die Kosten für Alkohol- bzw. Drogenkontrollen, von Therapien oder Fahrtkosten in Erfüllung einer Weisung im Rahmen von Führungsaufsicht auf die Staatskasse und beruft sich dazu auf eine Annexkompetenz zu § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, 11 und Abs. 2 Satz 4 StGB (OLG Bremen, NStZ 2011, 216; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; OLG Nürnberg, OLGSt StPO § 453 Nr. 11; Thüringer OLG, NStZ-RR 2011, 296).
  • OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11

    Führungsaufsicht: Kostentragung für Alkohol- oder Drogenkontrollen zur Erfüllung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12
    Rn. 13 Eine im Vordringen befindliche Auffassung der Oberlandesgerichte übernimmt die Kosten für Alkohol- bzw. Drogenkontrollen, von Therapien oder Fahrtkosten in Erfüllung einer Weisung im Rahmen von Führungsaufsicht auf die Staatskasse und beruft sich dazu auf eine Annexkompetenz zu § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, 11 und Abs. 2 Satz 4 StGB (OLG Bremen, NStZ 2011, 216; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; OLG Nürnberg, OLGSt StPO § 453 Nr. 11; Thüringer OLG, NStZ-RR 2011, 296).
  • OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10

    Beschwerde gegen Weisungen nach § 68 b StGB im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12
    Rn. 13 Eine im Vordringen befindliche Auffassung der Oberlandesgerichte übernimmt die Kosten für Alkohol- bzw. Drogenkontrollen, von Therapien oder Fahrtkosten in Erfüllung einer Weisung im Rahmen von Führungsaufsicht auf die Staatskasse und beruft sich dazu auf eine Annexkompetenz zu § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, 11 und Abs. 2 Satz 4 StGB (OLG Bremen, NStZ 2011, 216; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; OLG Nürnberg, OLGSt StPO § 453 Nr. 11; Thüringer OLG, NStZ-RR 2011, 296).
  • OLG Dresden, 02.11.2011 - 2 Ws 433/11

    Veranlassungsprinzip; Unterbringung; Maßregelvollstreckung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12
    Rn. 9 a) Allerdings sind solche Weisungen unzumutbar i.S.d. § 56 c Abs. 1 Satz 2 StGB, die zur Folge haben, dass ein Verurteilter die Kosten nicht tragen kann und sich kein Kostenträger findet (OLG Dresden v. 2. November 2011 - 2 Ws 433/11 - juris).
  • OLG Zweibrücken, 22.08.1989 - 1 Ws 371/89

    Weisungen; Lebensführungshilfe; Bewährung; Verurteilter; Gesetzmäßigkeit; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12
    Sie findet in § 56 c Abs. 1 StGB ihre gesetzliche Grundlage, die zugleich auch die erforderliche Einschränkung für Grundrechte enthält, die unter dem allgemeinen Gesetzesvorbehalt stehen; die Aufzählung der nach § 56 c Abs. 2 und 3 StGB möglichen Weisungen ist nicht abschließend sondern beispielhaft (OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, 234; OLG Zweibrücken, NStZ 1989, 578).
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16

    Fortdauer der Vollstreckung einer Maßregel über zehn Jahre hinaus nur bei …

    Rn. 45 b) Hinsichtlich der Kosten der Weisungen beruht die Entscheidung auf einer Annexkompetenz zu § 68b Abs. 3 StGB (OLG Bremen, Beschl. v. 17.09.2010 - Ws 96/10 - juris; OLG Jena, Beschl. v. 16.05.2011 - 1 Ws 74/11 - juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.08.2012 - 4a Ws 33/12 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 Ws 213/14

    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung: Übernahme der Kosten …

    Der Senat teilt die dortige Ansicht, dass in einem solchen Fall die von der obergerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Führungsaufsicht entwickelten Grundsätze zur Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Staatskasse entsprechend Anwendung finden und der Senat zur Anordnung aufgrund einer Annexkompetenz befugt ist (siehe hierzu näher OLG Karlsruhe NStZ 2014, 62; ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.2012, 4 a Ws 33/12; vgl. auch OLG Bremen NStZ 2011, 216; OLG Nürnberg OLGSt StPO § 453 Nr. 11; OLG Jena NStZ-RR 2011, 296).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16

    Aussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe: Anforderungen an ein …

    Insoweit gilt, dass die notwendigen Kosten einer Therapie in einer Forensischen Ambulanz im Falle einer Strafaussetzung zur Bewährung von der Staatskasse zu tragen sind, sofern der Verurteilte wirtschaftlich hierzu nicht in der Lage ist (OLG Karlsruhe NStZ 2014, 62; Senat, Beschluss vom 20.05.2015, 1 Ws 213/14 L ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.2012, 4 a Ws 33/12), zumal die VwV Forensische Ambulanz vom 21.06.2010 des Landes Baden-Württemberg (Die Justiz 2010/274) nur Fälle der Nachsorge im Rahmen der Führungsaufsicht erfasst und daher vorliegend kostenmäßig nicht anwendbar wäre.
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2013 - 3 Ws 277/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Tragung der notwendigen Kosten zur Erfüllung einer …

    Der Senat wendet insoweit die von der obergerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Führungsaufsicht entwickelten Grundsätze zur Möglichkeit der Kostenübernahme auf die Staatskasse bei unverschuldeter Leistungsunfähigkeit des Verurteilten (OLG Bremen, NStZ 2011, 216; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; OLG Nürnberg, OLGSt StPO § 453 Nr. 11; OLG Jena, NStZ-RR 2011, 296) entsprechend an und stützt sich auf eine Annexkompetenz zu § 56c Abs. 1 StGB (vgl. hierzu OLG Stuttgart, B. v. 13.8.2012 - 4a Ws 33/12).
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