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   LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12   

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https://dejure.org/2012,45459
LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12 (https://dejure.org/2012,45459)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2012 - 4b O 123/12 (https://dejure.org/2012,45459)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2012 - 4b O 123/12 (https://dejure.org/2012,45459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Bestand eines Patents muss für einen Anspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren hinreichend gesichert sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung erfordert Rechtsbeständigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; bestätigt in: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattelscheibenbremse II), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungspatents im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (ebenso: OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).

    Ergeht eine Unterlassungsverfügung, greift sie darüber hinaus meist in sehr einschneidender Weise in die gewerbliche Tätigkeit des Antragsgegners ein und führt während ihrer Bestandsdauer zu einer Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 145 - Olanzapin; InstGE 12, 114, 118 f. - Harnkatheterset).

    Eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung verlangt allerdings in der Regel, dass die Rechtsbeständigkeit des Antragsschutzrechts hinlänglich gesichert ist (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114, 119 - Harnkatheterset).

    Seine Vernichtung muss als Folge der Einwendungen des Antragsgegners aus Sicht des Verletzungsgerichts nicht zwingend und sie muss auch nicht überwiegend wahrscheinlich, aber aufgrund einer in sich schlüssigen, vertretbaren und letztlich nicht von der Hand zu weisenden Argumentation des Antragsgegners möglich sein, um einem Verfügungsantrag den Erfolg versagen zu können (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114, 119 - Harnkatheterset).

    Grundsätzlich kann von einem hinreichenden Rechtsbestand nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattelscheibenbremse II).

    Sie können - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - vorliegen, wenn der Antragsgegner sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, oder wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungspatent allgemein als schutzfähig anerkannt wird (was sich durch das Vorhandensein namhafter Lizenznehmer oder dergleichen widerspiegelt) oder wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatents schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn (z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Antragsteller ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset).

  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; bestätigt in: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattelscheibenbremse II), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungspatents im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (ebenso: OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).

    An diesem zivilprozessualen Erfordernis hat das DurchsetzungsG, das der Umsetzung der Enforcement-Richtline 2004/48/EG dient, nichts geändert (OLG Düsseldorf, Urteil v. 05.07.2012, I-2 U 12/12; OLG Karlsruhe InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher; OLG Düsseldorf InstGE 10, 60 - Olanzapin II).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2010 - 2 U 47/10

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; bestätigt in: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattelscheibenbremse II), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungspatents im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (ebenso: OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).

    Grundsätzlich kann von einem hinreichenden Rechtsbestand nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattelscheibenbremse II).

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12
    Ohne überzeugenden Grund darf er mit der Stellung eines Eilantrages nicht längere Zeit zuwarten, wenn er die maßgeblichen Umstände der Schutzrechtsverletzung und der ihm fortdauernd drohenden Nachteile kennt (OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 -Olanzapin).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 2 U 44/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Erstbegehungsgefahr im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12
    Denn ein positiver Zulassungsbescheid beinhaltet nicht gleichzeitig die Aussage, dass ein Markteintritt unmittelbar droht (LG Düsseldorf, Urteil v. 12. April 2012, 4a O 16/12; bestätigt durch OLG Düsseldorf, Urteil v. 20. September 2012, I-2 U 44/12).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - 2 U 12/12

    Eilbedürfnis für die Verfolgung einer Patentverletzung im Wege einstweiliger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12
    An diesem zivilprozessualen Erfordernis hat das DurchsetzungsG, das der Umsetzung der Enforcement-Richtline 2004/48/EG dient, nichts geändert (OLG Düsseldorf, Urteil v. 05.07.2012, I-2 U 12/12; OLG Karlsruhe InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher; OLG Düsseldorf InstGE 10, 60 - Olanzapin II).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2008 - 2 W 35/08

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12
    An diesem zivilprozessualen Erfordernis hat das DurchsetzungsG, das der Umsetzung der Enforcement-Richtline 2004/48/EG dient, nichts geändert (OLG Düsseldorf, Urteil v. 05.07.2012, I-2 U 12/12; OLG Karlsruhe InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher; OLG Düsseldorf InstGE 10, 60 - Olanzapin II).
  • LG Düsseldorf, 12.04.2012 - 4a O 16/12

    Virostatikum

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12
    Denn ein positiver Zulassungsbescheid beinhaltet nicht gleichzeitig die Aussage, dass ein Markteintritt unmittelbar droht (LG Düsseldorf, Urteil v. 12. April 2012, 4a O 16/12; bestätigt durch OLG Düsseldorf, Urteil v. 20. September 2012, I-2 U 44/12).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12
    Eines Rückgriffs auf das Institut der Drittschadensliquidation entsprechend der Rechtsprechung des BGH zum Markenrecht (GRUR 2007, 877 - Windsor Estate; ablehnend hierzu zum Patentrecht: Benkard/Ullmann, Patentgesetz, 10. Aufl. § 15 Rz. 102) bedarf es indes nach der geschilderten Praxis im Konzern der Verfügungsklägerin nicht.
  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12
    Die Eintragung in der Patentrolle legitimiert den eingetragenen Patentinhaber als den Berechtigten, und zwar auch für den Verletzungsprozess (vgl. OLG, Mitt. 1998, 153, 155 - Kartoffelsorte Cilena; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 30 PatG Rdnr. 20; Benkard/Schäfers, a.a.O., § 30 PatG Rdnr. 8a; Rogge, GRUR 1985, 734, 736 m. w. Nachw.; vgl. a. BGH, GRUR 1979, 145, 146 - Aufwärmvorrichtung).
  • EuGH, 11.10.2011 - C-322/10

    Medeva

  • BPatG, 06.05.2014 - 3 Ni 21/12

    Schutzzertifikat für Minipille "Cerazette" nichtig erklärt

    Anlage 1 Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15.November 2012, Az.: 4b O 123/12.

    B1 Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15. November 2012, Az.: 4b O 123/12 B2 Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15. November 2012, Az.: 4b O 139/12 B3 "Die Pille mit Ethinylestradiol", Ausdruck von www.femaleaffaires.de B4 "Minipille", Ausdruck von www.femaleaffaires.de B5 "Die östrogenfreie Pille", Ausdruck von www.femaleaffaires.de B6 Kopie der eidesstattlichen Versicherung von Prof. Dr. Herjan J.T. Coelingh Bennink vom 7. September 2012 B7 Gebrauchsinformation zu "Cerazette® 75 Mikrogramm Filmtabletten" vom Dezember 2011 B8 Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-130/11 (Neurim) vom 19. Juli 2012 B9 Gutachten von Herrn Dr. Helenius J. Kloosterboer vom 10. Mai 2013 B10 deutsche Übersetzung des Gutachtens B9 B11 Cullberg, G. et al., Acta Obstet Gynecol Scand Suppl., 1982, 111, S. 13 bis 19 B12 Gutachten von Dr. Helenius J. Kloosterboer vom 29. August 2013 mit 6 Anlagen, Anlage 6: Rinehart, W., Popul.

  • LG Düsseldorf, 14.10.2016 - 4c O 46/16

    Synergistische Kombinationen von Zidovudin als Grundpatent und Chemotherapeutikum

    Ferner hat das Landgericht Düsseldorf in seinen beiden Entscheidungen "Desogestrel" (Urteile v. 15. November 2012, Az. 4b O 123/12 und 4b O 139/12) keinen Rechtssatz entwickelt, der für den vorliegenden Fall die Bejahung des Rechtsbestands des Verfügungszertifikats so sichert, dass die Bedenken gegen den Rechtsbestand dem Erlass einer einstweiligen Verfügung im Ergebnis nicht entgegenstünden.
  • LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 139/12

    Empfängnisverhütungspackung II

    Die Höhe der Sicherheitsleistung beruht auf der von der Verfügungsbeklagten im Parallelverfahren 4b O 123/12 in Verbindung mit der Anlage AG 11 genannten Angabe, dass sich nach aktueller Hochrechnung bis zum Schutzrechtsablauf ein Umsatz mit der angegriffenen Ausführungsform des dortigen Verfahrens von EUR 400.000,- bis 450.000,- ergebe.
  • LG Hamburg, 02.05.2013 - 327 O 370/12

    Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch bei Patentrechtsverletzung:

    Die Lauer-Taxe enthält die Daten aller Arzneimittel, die in Deutschland für den Handel zugelassen sind, bildet so die Grundlage für den Einkauf und die Arzneimittelausgabe seitens der Apotheken, denen die in der Lauer-Taxe enthaltenen Informationen über Apothekensoftwareprodukte verschiedener Unternehmen zugänglich sind, wird überwiegend mit den von der Informationsstelle für Arzneimittelspezialitäten GmbH (IFA) gesammelten Daten gespeist und erscheint zweimal monatlich (vgl. LG Düsseldorf , Urteil vom 15.11.2012 - 4bO 123/12, BeckRS 2013, 02222).
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