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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12 U.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40623
LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12 U. (https://dejure.org/2013,40623)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2013 - 4b O 87/12 U. (https://dejure.org/2013,40623)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 4b O 87/12 U. (https://dejure.org/2013,40623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Qimonda-Patente: Ausgeglichene Bilanz bei Insolvenzverwalter Jaffé

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12
    Wurde eine Sache, die die technische Lehre eines für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten Sachpatents verwirklicht, vom Patentinhaber oder von einem von diesem ermächtigten Dritten in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder einem dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörigen Staat in den Verkehr gebracht, unterliegen das weitere Inverkehrbringen, Anbieten und Gebrauchen dieser Sache nicht mehr dem Verbietungsrecht aus dem Patent (BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage).

    Gleiches gilt bei einem Verfahrenspatent für die nach § 9 S. 2 Nr. 3 PatG geschützten unmittelbaren Verfahrenserzeugnisse, soweit diese vom Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung in Verkehr gebracht wurden (BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage).

    Rn. 150 Ihre Rechtfertigung findet diese Lehre in der Erwägung, dass der Schutzrechtsinhaber, der die unter Verwendung der geschützten Lehre hergestellte Sache in den Verkehr gebracht hat, dabei die Gelegenheit gehabt hat, die Vorteile wahrzunehmen, die ihm das Schutzrecht gewährt (BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren).

    Für Verfahrenspatente hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erschöpfung eines Verfahrenspatents dann nicht eintritt, wenn lediglich die Vorrichtung veräußert worden ist, mit deren Hilfe das geschützte Verfahren ausgeübt werden kann, selbst wenn der Veräußerer zugleich Inhaber dieses Patents ist oder die Veräußerung mit seiner Zustimmung erfolgt (BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren).

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12
    Rn. 149 Erschöpfung meint Verbrauch des Patentrechts hinsichtlich eines bestimmten (einzelnen) patentgemäßen Erzeugnisses (BGH GRUR 1997, 116 - Prospekthalter).

    Wurde eine Sache, die die technische Lehre eines für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten Sachpatents verwirklicht, vom Patentinhaber oder von einem von diesem ermächtigten Dritten in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder einem dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörigen Staat in den Verkehr gebracht, unterliegen das weitere Inverkehrbringen, Anbieten und Gebrauchen dieser Sache nicht mehr dem Verbietungsrecht aus dem Patent (BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage).

    Hat er oder mit seinem Willen ein Dritter den geschützten Gegenstand in den Verkehr gebracht, ist es ihm verwehrt, gegenüber den Abnehmern die Rechte aus dem Patent erneut aufzugreifen (BGH GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter).

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn das Mittel selbst ein wesentliches Element der Erfindung darstellt, was in der Regel anzunehmen ist, wenn das betreffende Mittel als solches im Patentanspruch genannt ist (BGH GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren).

    § 10 PatG gewährt dem Patentinhaber aber kein ausschließliches Recht zum Anbieten oder Liefern von Mitteln zur Erfindungsbenutzung (BGH GRUR 2007, 773, 776 - Rohrschweißverfahren).

    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass derjenige, der vom Inhaber eines Verfahrenspatents eine zur Ausübung des Verfahrens erforderliche Vorrichtung erworben hat, diese bestimmungsgemäß benutzen darf, wenn ausdrücklich entgegenstehende Abreden fehlen (BGH GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren).

  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99

    Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12
    Wurde eine Sache, die die technische Lehre eines für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten Sachpatents verwirklicht, vom Patentinhaber oder von einem von diesem ermächtigten Dritten in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder einem dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörigen Staat in den Verkehr gebracht, unterliegen das weitere Inverkehrbringen, Anbieten und Gebrauchen dieser Sache nicht mehr dem Verbietungsrecht aus dem Patent (BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage).

    Gleiches gilt bei einem Verfahrenspatent für die nach § 9 S. 2 Nr. 3 PatG geschützten unmittelbaren Verfahrenserzeugnisse, soweit diese vom Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung in Verkehr gebracht wurden (BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage).

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 94/13

    Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde - Revisions- und …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12
    Rn. 59 das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit beim BGH unter dem Aktenzeichen X ZR 94/13 anhängigen Verfahrens auszusetzen.

    Rn. 61 die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Verfahren zwischen Infineon und dem hiesigen Kläger mit dem Aktenzeichen X ZR 94/13.

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12
    Rn. 169 Denn die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Voraussetzungen für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen Patentinhaber, der aus seinem standardessentiellen Patent einen Unterlassungsanspruch geltend macht, obwohl dem Beklagten ein Anspruch auf Einräumung einer Lizenz am Patent zusteht (BGH GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard), sind nicht ansatzweise erfüllt.
  • LG Düsseldorf, 21.03.2013 - 4b O 104/12

    Aussetzung des Verfahrens wegen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12
    Denn auch nach dem Inhalt dieser Dokumente ist unter anderem zu verlangen, dass die Beklagte zu Lizenzverhandlungen beziehungsweise zur Zahlung von Lizenzgebühren zu FRAND-Bedingungen bereit ist (vgl. LG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 196 - LTE-Standard).
  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94

    "Handhabungsgerät"; Rechtsschutzbedürfnis für einen Verfahrensanspruch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12
    In welchem Umfang der Erwerber der Vorrichtung - im Wege einer beim Verkauf der Vorrichtung stillschweigend erteilten Lizenz - dazu berechtigt ist, die Vorrichtung bestimmungsgemäß zu verwenden, mithin das Verfahren durchzuführen, ist nach dem Einzelfall zu beurteilen und hängt von den schuldrechtlichen Vereinbarungen der Parteien ab (BGH GRUR 1998, 130, 132 - Handhabungsgerät).
  • OLG Köln, 27.06.1995 - 22 U 265/94

    DARLEGUNGSLAST DES LUFTFRACHTFÜHRERS

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12
    Diese entsteht hingegen nur, wenn der darlegungs-und beweisbelasteten Partei die von ihr vorzutragenden Umstände nicht bekannt sein können, weil sie gänzlich außerhalb ihrer Wahrnehmungssphäre in Erscheinung getreten sind und die Partei sich die notwendigen Informationen auch nicht beschaffen kann (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1997, 98 m.w.N.).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12
    Ausgeschlossen sind demgegenüber solche Mittel, die zwar bei der Benutzung der Erfindung verwendet werden, zur Verwirklichung der technischen Lehre der Erfindung aber nichts beitragen (BGH GRUR 2012, 1230, 1235 - MPEG-2-Videosignalcodierung m.w.N.).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12

    Datenspeichersystem

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 2 U 94/01
  • LG Düsseldorf, 05.12.2013 - 4b O 86/12

    Fehlercodierungsdatenblock

  • LG Düsseldorf, 05.12.2013 - 4b O 39/12

    Qimonda-Patente: Ausgeglichene Bilanz bei Insolvenzverwalter Jaffé

  • LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12

    Datenspeichersystem

    Die Verfahren Az. 4b O 39/12, 4b O 85/12, 4b O 86/12 und 4b O 87/12 hat die Kammer zu Informationszwecken beigezogen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 36/17

    Ansprüche wegen Patentverletzung für eine Ceroxid enthaltende Zusammensetzung auf …

    Die vorzulegende Urkunde soll vielmehr für die vom Gericht begehrte Entscheidung relevante Umstände enthalten, dient aber nicht der Ausforschung (LG Düsseldorf, BeckRS 2014, 1803).
  • LG Düsseldorf, 05.12.2013 - 4b O 86/12

    Fehlercodierungsdatenblock

    Die beigezogenen Akten der Parallelverfahren (4b O 39/11, 4b O 85/12, 4b O 87/12 und 4b 88/12) waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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