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| LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12 U. |
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Datenspeichersystem
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Anforderungen an die Verletzung eines Klagepatents über ein Verfahren zum Übertragen von Daten in einen Datenspeicher u. ein Datenspeichersystem; Grundsätze zum Nachweis des Gebrauchmachens von einem Klagepatent in der angegriffenen Ausführungsform
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
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Verletzung eines Klagepatents über ein Verfahren zum Übertragen von Daten in einen Datenspeicher
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verletzung eines Klagepatents über ein Verfahren zum Übertragen von Daten in einen Datenspeicher
- juve.de (Kurzinformation)
Qimonda-Patente: Ausgeglichene Bilanz bei Insolvenzverwalter Jaffé
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (27)
- BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78
Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines …
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12
Wurde eine Sache, die die technische Lehre eines für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten Sachpatents verwirklicht, vom Patentinhaber oder von einem von diesem ermächtigten Dritten in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder einem dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörigen Staat in den Verkehr gebracht, unterliegen das weitere Inverkehrbringen, Anbieten und Gebrauchen dieser Sache nicht mehr dem Verbietungsrecht aus dem Patent (BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage).Gleiches gilt bei einem Verfahrenspatent für die nach § 9 S. 2 Nr. 3 PatG geschützten unmittelbaren Verfahrenserzeugnisse, soweit diese vom Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung in den Verkehr gebracht wurden (BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage).
Rn. 147 Ihre Rechtfertigung findet diese Lehre in der Erwägung, dass der Schutzrechtsinhaber, der die unter Verwendung der geschützten Lehre hergestellte Sache in den Verkehr gebracht hat, dabei die Gelegenheit gehabt hat, die Vorteile wahrzunehmen, die ihm das Schutzrecht gewährt (BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren).
Rn. 179 Für Verfahrenspatente hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erschöpfung eines Verfahrenspatents dann nicht eintritt, wenn lediglich die Vorrichtung veräußert worden ist, mit deren Hilfe das geschützte Verfahren ausgeübt werden kann, selbst wenn der Veräußerer zugleich Inhaber dieses Patents ist oder die Veräußerung mit seiner Zustimmung erfolgt (BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren).
Die Begründung für den erweiterten Erschöpfungsbegriff besteht insofern regelmäßig darin, dass der Schutzrechtsinhaber nach dem Grundsatz der Erschöpfung nur einmal die Gelegenheit haben soll, die Vorteile wahrzunehmen, die ihm das Schutzrecht gewährt; hatte er bereits beim erstmaligen Inverkehrbringen von Bestandteilen einer patentgeschützten Vorrichtung die Gelegenheit, eine Lizenz zu verlangen, soll es ihm verwehrt sein, auf einer weiteren Stufe der Wertschöpfungskette erneut eine Lizenz für die geschützte Gesamtvorrichtung zu verlangen (…Haft/von Samson-Himmelstjerna, FS Reimann 2009, S. 175; vgl. BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter).
Rn. 204 Wie bereits im Zusammenhang mit dem Klagepatentanspruch 8 ausgeführt worden ist, kann in der Lieferung einer für die Ausführung eines patentgeschützten Verfahrens erforderlichen Vorrichtung seitens des Inhabers des Verfahrenspatents oder seiner Lizenznehmer die (stillschweigende) Erlaubnis für die Abnehmer zu sehen sein, das geschützte Verfahren zweckentsprechend anzuwenden, wenn entgegenstehende Abreden fehlen (BGH GRUR 1980, 38 - Fullplastverfahren; GRUR 2007, 773, 776 - Rohrschweißverfahren).
Das gilt unabhängig davon, ob die Vorrichtung ihrerseits ungeschützt oder ob neben dem Verfahren auch die Vorrichtung durch ein Sachpatent geschützt ist (OLG Düsseldorf Urteil v. 28.01.2010 - I-2 U 124/08;… Kraßer, Hb. des Patentrechts 6. Aufl.: § 33 V e) 2.; Mes, PatG GebrMG 3. Aufl.: § 9 Rn 77; aA: BGH, GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage; Busse, PatG 7. Aufl.: § 9 Rn 152; vgl. auch BGH GRUR 1998, 130, 132 - Handhabungsgerät).
- BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99
Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines …
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12
Wurde eine Sache, die die technische Lehre eines für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten Sachpatents verwirklicht, vom Patentinhaber oder von einem von diesem ermächtigten Dritten in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder einem dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörigen Staat in den Verkehr gebracht, unterliegen das weitere Inverkehrbringen, Anbieten und Gebrauchen dieser Sache nicht mehr dem Verbietungsrecht aus dem Patent (BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage).Gleiches gilt bei einem Verfahrenspatent für die nach § 9 S. 2 Nr. 3 PatG geschützten unmittelbaren Verfahrenserzeugnisse, soweit diese vom Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung in den Verkehr gebracht wurden (BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage).
Dies entspricht vom Grundsatz her - auch wenn ein Verfahrenspatent nicht dem Grundsatz der Erschöpfung unterliegt - der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Verfahrenspatenten, wonach der Inhaber eines Verfahrenspatents, mit dessen Zustimmung eine Vorrichtung zur Anwendung des geschützten Verfahrens in den Verkehr gebracht wurde, auch eine Lizenz für die Benutzung des Verfahrenspatents verlangen kann (BGH GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; OLG Düsseldorf Urteil vom 14.01.2010 - I-2 U 128/08).
Das gilt unabhängig davon, ob die Vorrichtung ihrerseits ungeschützt oder ob neben dem Verfahren auch die Vorrichtung durch ein Sachpatent geschützt ist (OLG Düsseldorf Urteil v. 28.01.2010 - I-2 U 124/08;… Kraßer, Hb. des Patentrechts 6. Aufl.: § 33 V e) 2.; Mes, PatG GebrMG 3. Aufl.: § 9 Rn 77; aA: BGH, GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage; Busse, PatG 7. Aufl.: § 9 Rn 152; vgl. auch BGH GRUR 1998, 130, 132 - Handhabungsgerät).
Das Argument, dadurch sei die Ware nicht handelbar beziehungsweise die Lizenz im Grunde nicht sinnvoll ausübbar, verfängt nicht, weil der Patentinhaber auch nach dieser Rechtsprechung grundsätzlich die Möglichkeit hat, sich die Rechte aus dem Verfahrenspatent vorzubehalten (BGH GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; OLG Düsseldorf Urteil vom 14.01.2010 - I-2 U 128/08).
- BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94
"Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12
Rn. 146 Erschöpfung meint Verbrauch des Patentrechts hinsichtlich eines bestimmten (einzelnen) patentgemäßen Erzeugnisses (BGH GRUR 1997, 116 - Prospekthalter).Wurde eine Sache, die die technische Lehre eines für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten Sachpatents verwirklicht, vom Patentinhaber oder von einem von diesem ermächtigten Dritten in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder einem dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörigen Staat in den Verkehr gebracht, unterliegen das weitere Inverkehrbringen, Anbieten und Gebrauchen dieser Sache nicht mehr dem Verbietungsrecht aus dem Patent (BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage).
Hat er oder mit seinem Willen ein Dritter den geschützten Gegenstand in den Verkehr gebracht, ist es ihm verwehrt, gegenüber den Abnehmern die Rechte aus dem Patent erneut aufzugreifen (BGH GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter).
Auch die Entscheidung "Prospekthalter" (BGH GRUR 1997, 116) trägt zu der obigen Frage nichts bei, weil sich der Patentschutz in der genannten Entscheidung eben nicht auf eine Gesamtvorrichtung aus Halter und Einsatz bezog, sondern allein auf den Halter, der jedoch lizensiert war.
Die Begründung für den erweiterten Erschöpfungsbegriff besteht insofern regelmäßig darin, dass der Schutzrechtsinhaber nach dem Grundsatz der Erschöpfung nur einmal die Gelegenheit haben soll, die Vorteile wahrzunehmen, die ihm das Schutzrecht gewährt; hatte er bereits beim erstmaligen Inverkehrbringen von Bestandteilen einer patentgeschützten Vorrichtung die Gelegenheit, eine Lizenz zu verlangen, soll es ihm verwehrt sein, auf einer weiteren Stufe der Wertschöpfungskette erneut eine Lizenz für die geschützte Gesamtvorrichtung zu verlangen (…Haft/von Samson-Himmelstjerna, FS Reimann 2009, S. 175; vgl. BGH GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter).
- BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04
Rohrschweißverfahren
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12
Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn das Mittel selbst ein wesentliches Element der Erfindung darstellt, was in der Regel anzunehmen ist, wenn das betreffende Mittel als solches im Patentanspruch genannt ist (BGH GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren).Im Zweifel ist davon auszugehen, dass derjenige, der vom Inhaber eines Verfahrenspatents eine zur Ausübung des Verfahrens erforderliche Vorrichtung erworben hat, diese bestimmungsgemäß benutzen darf, wenn ausdrücklich entgegenstehende Abreden fehlen (BGH GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren).
§ 10 PatG gewährt dem Patentinhaber aber kein ausschließliches Recht zum Anbieten oder Liefern von Mitteln zur Erfindungsbenutzung (BGH GRUR 2007, 773, 776 - Rohrschweißverfahren).
Rn. 204 Wie bereits im Zusammenhang mit dem Klagepatentanspruch 8 ausgeführt worden ist, kann in der Lieferung einer für die Ausführung eines patentgeschützten Verfahrens erforderlichen Vorrichtung seitens des Inhabers des Verfahrenspatents oder seiner Lizenznehmer die (stillschweigende) Erlaubnis für die Abnehmer zu sehen sein, das geschützte Verfahren zweckentsprechend anzuwenden, wenn entgegenstehende Abreden fehlen (BGH GRUR 1980, 38 - Fullplastverfahren; GRUR 2007, 773, 776 - Rohrschweißverfahren).
- BGH, 09.12.2014 - X ZR 94/13
Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde - Revisions- und …
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12
Rn. 40 hilfsweise das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen X ZR 94/13 (zuvor OLG München, Aktenzeichen 6 U 541/12) anhängigen Verfahrens auszusetzen.Rn. 42 das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Verfahren zwischen ihr und dem hiesigen Kläger mit dem Aktenzeichen X ZR 94/13 auszusetzen.
Rn. 200 Nach den vorstehenden Ausführungen besteht für eine Aussetzung der Verhandlung im Hinblick auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren X ZR 94/13 keine Veranlassung.
Rn. 207 Auch im Hinblick auf den Verfahrensanspruch ist eine Aussetzung der Verhandlung bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes über das dort anhängige Verfahren X ZR 94/13 nicht veranlasst.
- BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98
Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12
Aufgrund des Grundsatzes des freien Warenverkehrs genügt es jedoch für den Eintritt der Erschöpfung, wenn der Patentinhaber oder der mit seiner Zustimmung handelnde Dritte die patentgeschützte Vorrichtung oder das geschützte Verfahrenserzeugnis in einem Mitgliedsstaat der EU in den Verkehr gebracht hat, selbst wenn in diesem Staat kein Patentschutz besteht (…EuGH GRUR Int. 1974, 454 - Centrafarm;… GRUR Int.1982, 47 - Merck; BGH GRUR 2000, 299 - Karate).Gleiches gilt für den Fall, dass die Sache außerhalb Deutschlands oder der EU in einem dem EWR angehörigen Staat in den Verkehr gebracht wurde (BGH GRUR 2000, 299 - Karate).
Ebenso kann sich der Patentinhaber grundsätzlich der Einfuhr solcher patentgemäßen Erzeugnisse widersetzen, die - sei es auch von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung - im Gebiet von Drittstaaten, die weder der EU noch dem EWR angehören, in den Verkehr gebracht wurden (BGH GRUR 2000, 299 - Karate;… Kraßer, Patentrecht 6. Aufl.: § 33 V. d) 4. m.w.N.).
Rn. 150 Im Streitfall ist das erforderliche Inverkehrbringen mit Zustimmung des Patentinhabers grundsätzlich von dem zu beweisen, der sich darauf beruft, mit einer Handlung nach § 9 S. 2 PatG keine rechtswidrige Patentverletzung begangen zu haben (BGH GRUR 2000, 299 - Karate;… Benkard/Scharen, PatG 10. Aufl.: § 9 Rn 16 m.w.N.).
- BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94
"Handhabungsgerät"; Rechtsschutzbedürfnis für einen Verfahrensanspruch
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12
In welchem Umfang der Erwerber der Vorrichtung - im Wege einer beim Verkauf der Vorrichtung stillschweigend erteilten Lizenz - dazu berechtigt ist, die Vorrichtung bestimmungsgemäß zu verwenden, mithin das Verfahren durchzuführen, ist nach dem Einzelfall zu beurteilen und hängt von den schuldrechtlichen Vereinbarung der Parteien ab (BGH GRUR 1998, 130, 132 - Handhabungsgerät).Das gilt unabhängig davon, ob die Vorrichtung ihrerseits ungeschützt oder ob neben dem Verfahren auch die Vorrichtung durch ein Sachpatent geschützt ist (OLG Düsseldorf Urteil v. 28.01.2010 - I-2 U 124/08;… Kraßer, Hb. des Patentrechts 6. Aufl.: § 33 V e) 2.; Mes, PatG GebrMG 3. Aufl.: § 9 Rn 77; aA: BGH, GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage; Busse, PatG 7. Aufl.: § 9 Rn 152; vgl. auch BGH GRUR 1998, 130, 132 - Handhabungsgerät).
- BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
"Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines …
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12
Hingegen bedeuten Mitteilungen und Benutzungshandlungen des Erfinders dann keine neuheitsschädliche Preisgabe des Erfindungsgedankens, wenn ausdrücklich oder stillschweigend eine Geheimhaltungspflicht vereinbart wurde oder sich eine solche aus Treu und Glauben ergibt oder wenn zu erwarten war, dass der Empfänger der Information diese wegen eines eigenen geschäftlichen Interesses geheim halten werde (BGH GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb; GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).Hält der Dritte sich jedoch nicht an die Vereinbarung, sondern gibt sein Wissen seinerseits an nicht zur Geheimhaltung verpflichtete Personen weiter, gelten die gleichen Grundsätze wie bei jeder Information Dritter (BGH GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 128/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12
Dies entspricht vom Grundsatz her - auch wenn ein Verfahrenspatent nicht dem Grundsatz der Erschöpfung unterliegt - der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Verfahrenspatenten, wonach der Inhaber eines Verfahrenspatents, mit dessen Zustimmung eine Vorrichtung zur Anwendung des geschützten Verfahrens in den Verkehr gebracht wurde, auch eine Lizenz für die Benutzung des Verfahrenspatents verlangen kann (BGH GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; OLG Düsseldorf Urteil vom 14.01.2010 - I-2 U 128/08).Das Argument, dadurch sei die Ware nicht handelbar beziehungsweise die Lizenz im Grunde nicht sinnvoll ausübbar, verfängt nicht, weil der Patentinhaber auch nach dieser Rechtsprechung grundsätzlich die Möglichkeit hat, sich die Rechte aus dem Verfahrenspatent vorzubehalten (BGH GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; OLG Düsseldorf Urteil vom 14.01.2010 - I-2 U 128/08).
- BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06
Orange-Book-Standard
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12
Denn die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Voraussetzungen für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen Patentinhaber, der aus seinem standardessentiellen Patent einen Unterlassungsanspruch geltend macht, obwohl dem Beklagten ein Anspruch auf Einräumung einer Lizenz am Patent zusteht (BGH GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard), sind nicht ansatzweise erfüllt. - BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00
"Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke
- LG Düsseldorf, 21.03.2013 - 4b O 104/12
Aussetzung des Verfahrens wegen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus …
- BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99
Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents
- BGH, 15.01.2013 - X ZR 81/11
Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser
- LG Düsseldorf, 13.02.2007 - 4a O 124/05
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 124/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
- BGH, 13.12.1977 - X ZR 28/75
Anmeldung eines Patents - Unterschiede von Merkmalen in einer Patentbeschreibung …
- LG Düsseldorf, 10.05.2007 - 4b O 318/06
Elastischer Fußbodenbelag
- BPatG, 10.06.1999 - 5 W (pat) 403/98
- BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10
MPEG-2-Videosignalcodierung
- BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
Fräsverfahren
- EuGH, 31.10.1974 - 15/74
Centrafarm BV u.a. / Sterling Drug
- EuGH, 03.06.2010 - C-127/09
Coty Prestige Lancaster Group - Markenrecht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 13 …
- OLG München, 25.07.2013 - 6 U 541/12
Zur Insolvenzfestigkeit von einfachen Nutzungsrechten an Lizenzen …
- LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12
DRAM-Speicherbaustein
- LG Düsseldorf, 05.12.2013 - 4b O 86/12
Fehlercodierungsdatenblock
- LG Düsseldorf, 05.12.2013 - 4b O 39/12
Qimonda-Patente: Ausgeglichene Bilanz bei Insolvenzverwalter Jaffé
- OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 68/15
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine elektrophotographische …
Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben, dass dieser die Erzeugnisse von einer Vielzahl verschiedener Lieferanten bezieht oder die Lieferketten im Einzelnen nicht nachvollziehbar sind, ändern daran nichts (LG Düsseldorf, 4b O 88/12, Urteil vom 12.12.2013;… Benkard/ Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rn. 16). - OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 30/10
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät …
Ebenso kann sich der Patentinhaber grundsätzlich der Einfuhr solcher patentgemäßen Erzeugnisse widersetzen, die - sei es auch von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung - im Gebiet von Drittstaaten, die weder der EU noch dem EWR angehören, in den Verkehr gebracht wurden (BGH, GRUR 2000, 299 - Karate;… Kraßer, Patentrecht 6. Aufl., § 33 V. d) 4. m.w.N.; LG Düsseldorf, Urt. v. 12.12.2013, Az.: 4b O 88/12). - OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät …
Ebenso kann sich der Patentinhaber grundsätzlich der Einfuhr solcher patentgemäßen Erzeugnisse widersetzen, die - sei es auch von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung - im Gebiet von Drittstaaten, die weder der EU noch dem EWR angehören, in den Verkehr gebracht wurden (BGH, GRUR 2000, 299 - Karate;… Kraßer, Patentrecht 6. Aufl., § 33 V. d) 4. m.w.N.; LG Düsseldorf, Urt. v. 12.12.2013, Az.: 4b O 88/12). - LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 87/12
DRAM-Speicherbaustein
Die Verfahren Az. 4b O 39/12, 4b O 85/12, 4b O 86/12 und 4b O 88/12 hat die Kammer zu Informationszwecken beigezogen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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