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   BAG, 20.09.1995 - 5 AZB 1/95   

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BAG, 20.09.1995 - 5 AZB 1/95 (https://dejure.org/1995,1901)
BAG, Entscheidung vom 20.09.1995 - 5 AZB 1/95 (https://dejure.org/1995,1901)
BAG, Entscheidung vom 20. September 1995 - 5 AZB 1/95 (https://dejure.org/1995,1901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswegzuständigkeit des Arbeitsgerichts - Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss - Auslegung der Rechtsnatur eines Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegzuständigkeit - Vorstandsmitglied

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3, § 2; GVG § 17a; BGB §§ 26, 611
    Rechtswegzuständigkeit bei Klage eines Vorstandsmitglieds gegen seine Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 742
  • NZA 1996, 112
  • BB 1995, 2484
  • DB 1996, 584
  • JR 1996, 440
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 5 AZB 1/95
    Das bedeutet: Das Gericht, an das der Rechtsstreit von einem Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen worden ist, kann wegen örtlicher Unzuständigkeit innerhalb "seines" Rechtswegs weiter verweisen (Senatsbeschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - BAGE 70, 374 = AP Nr. 39 zu § 36 ZPO; Beschluß vom 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93 - AP Nr. 43 zu § 36 ZPO).
  • BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93

    Bindung an einen rechtskräftigen Verweisungsbeschluss - Bindungswirkung eines

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 5 AZB 1/95
    Das bedeutet: Das Gericht, an das der Rechtsstreit von einem Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen worden ist, kann wegen örtlicher Unzuständigkeit innerhalb "seines" Rechtswegs weiter verweisen (Senatsbeschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - BAGE 70, 374 = AP Nr. 39 zu § 36 ZPO; Beschluß vom 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93 - AP Nr. 43 zu § 36 ZPO).
  • BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17

    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

    Das Beschwerde- oder das Rechtsbeschwerdegericht ist deshalb verfahrensrechtlich nicht in der Lage, seiner Verweisungsentscheidung auch in Bezug auf die sachliche und örtliche Zuständigkeit innerhalb des anderen Rechtswegs bindende Wirkung zu verleihen (vgl. BAG 20. September 1995 - 5 AZB 1/95 - zu II der Gründe) .
  • BSG, 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Auskunftsanspruch nach dem

    Soweit wegen des Sitzes der Beklagten im dortigen Gerichtsbezirk das VG Hamburg örtlich zuständig sein dürfte (§ 52 Nr. 2 S 1 VwGO) und nicht das VG Stuttgart, an welches das SG den Rechtsstreit hinsichtlich des Rechtsweges zutreffend verwiesen hat, wäre eine ggf notwendige Korrektur durch (weitere) Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit dem VG Stuttgart vorbehalten (vgl BAGE 70, 374 = AP Nr. 39 zu § 36 ZPO; BAG AP Nr. 23 zu § 17a GVG = NJW 1996, 742) .
  • BGH, 05.04.2001 - III ZB 48/00

    Rechtsweg bei Ansprüchen gegen den beurkundenden Notar auf Vornahme einer

    Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 GVG kann nur darauf gestützt werden, daß in der angefochtenen Entscheidung die Frage des Rechtswegs unrichtig behandelt worden ist (BAG, NJW 1996, 742; Musielak/Wittschier, ZPO, 2. Aufl., § 17 a GVG Rn. 14).
  • VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375

    Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gegen Rechtswegverweisungen

    Gegenstand der auf ein solches Rechtsmittel hin ergehenden Beschwerdeentscheidung bildet ausschließlich die Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs (Zimmermann in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl. 2013, § 17a GVG Rn. 34), während die Beschwerde nicht darauf gestützt werden kann, dass ein anderes Gericht innerhalb des Rechtswegs, in den die Streitsache verwiesen wurde, zur Entscheidung sachlich oder örtlich zuständig sei (BAG, B.v. 20.9.1995 - 5 AZB 1/95 - NJW 1996, 742; VGH BW, B.v. 18.5.2006 - 12 S 664/06 - VBlBW 2007, 33; BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 4 C 14.449 - juris Rn. 17; Kissel, GVG, 8. Aufl. 2015, § 17 Rn. 41).

    Diese Beschränkung des entscheidungserheblichen Beschwerdevorbringens rechtfertigt sich aus dem Umstand, dass das Gericht, an das die Streitsache verwiesen wurde, nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG befugt ist, innerhalb "seines" Rechtswegs eine Weiterverweisung an das von ihm als örtlich oder sachlich zuständig angesehene Gericht vorzunehmen (BAG, B.v. 20.9.1995 - 5 AZB 1/95 - NJW 1996, 742 m.w.N.).

    Das gemäß § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG angerufene Beschwerdegericht wäre vor diesem Hintergrund nicht in der Lage, mit verbindlicher Wirkung zu klären, welches Gericht eines anderen Rechtszugs über ein Rechtsschutzbegehren, für das der beschrittene Rechtsweg nicht eröffnet ist, nach der innerhalb des anderen Rechtszugs geltenden Ordnung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit zu befinden hat (BAG, B.v. 20.9.1995 a.a.O. S. 742).

    Ob anderes dann gilt, wenn die Bestimmung des Gerichts, an das verwiesen wurde, auf Willkür beruht (vgl. auch dazu BAG, B.v. 20.9.1995 a.a.O. S. 742) oder im Vorfeld des Verweisungsbeschlusses ein nicht mehr heilbarer Verfahrensmangel unterlaufen ist (HambOVG, B.v. 14.8.2000 - 3 So 54/00 - NVwZ-RR 2001, 203/204), kann dahinstehen, da eine solche Fallgestaltung hier nicht inmitten steht.

  • LSG Hessen, 26.01.2022 - L 6 SF 7/21

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 82 VO (EU) 2016/679;

    Der Senat muss daher nicht entscheiden, ob er hierzu überhaupt eine Entscheidung treffen könnte, obwohl die Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG nur darauf gestützt werden kann, dass der Rechtsweg unrichtig beurteilt worden ist, nicht aber darauf, dass an ein anderes Gericht des Rechtswegs zu verweisen sei (vgl. hierzu und zum Folgenden: BAG, Beschluss vom 20. September 1995 - 5 AZB 1/95 -, NJW 1996, 742; außerdem BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - III ZB 48/00 -, NJW 2001, 2181; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 4 C 14.449 -, juris, Rn. 17; Mayer, in: Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, GVG § 17 Rn. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2006 - 1 L 59.06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidung

    Gegenstand der Beschwerde ist lediglich die Frage des zulässigen Rechtsweges, nicht hingegen die Frage, ob an ein anderes Gericht des zulässigen Rechtsweges hätte verwiesen werden müssen (vgl. BAG, Beschluss vom 20. September 1995 - 5 AZB 1/95 -, NJW 1996, 742).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 660/11

    Krankenversicherung

    Die in dieser Norm angesprochene Bindungswirkung betrifft allein die Zulässigkeit des Rechtswegs (§ 51 SGG) und nicht die funktionelle, sachliche und örtliche Zuständigkeit, was bereits aus dem Wortlaut der Norm folgt (s. auch Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Auflage, 2011, § 17a GVG, Rdn. 8 unter Hinweis auf Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 20.09.1995 - 5 AZB 1/95 - Wittschier in Musielak, ZPO, 7. Auflage, 2009, § 17a GVG Rdn. 8).
  • LAG Hamm, 29.10.2018 - 2 Ta 293/18

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

    Dementsprechend ist auch das Beschwerdegericht verfahrensrechtlich gar nicht in der Lage, seiner Verweisungsentscheidung auch in Bezug auf die sachliche Zuständigkeit innerhalb der anderen Rechtswege bindende Wirkung zu verleihen (vgl. BAG, Beschluss vom 01.08.2017 - 9 AZB 45/17, juris; BAG, Beschl. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95, juris, Rdnr. 6; BGH, Beschl. v. 28.07.2015 - X ARZ 201/15, juris, Rdnr. 9; BGH, Beschl. vom 14.05.2013 - X ARZ 167/13, juris).

    Sollte das Landgericht bei der weiteren rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass die Klage familienrechtliche Ansprüche zum Gegenstand hat, ist es an einer Weiterverweisung an ein örtlich und sachlich zuständiges Amtsgericht als Familiengericht als ein Gericht desselben Rechtsweges nicht gehindert (vgl. auch BAG, Beschl. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95, juris, Rdnr. 6; BGH, Beschl. v. 28.07.2015 - X ARZ 201/15, juris, Rdnr. 9).

  • BSG, 12.01.2023 - B 12 SF 1/21 R

    Beitragserhöhungen für private Pflegezusatzversicherungen; Rechtswegzuweisung zur

    Eine gegebenenfalls notwendige Korrektur wegen örtlicher Unzuständigkeit wäre dem Amtsgericht Waiblingen durch (weitere) Verweisung vorbehalten (vgl BAG Beschluss vom 1.7.1992 - 5 AS 4/92 - BAGE 70, 374 = AP Nr. 39 zu § 36 ZPO; BAG Beschluss vom 20.9.1995 - 5 AZB 1/95 - BAG AP Nr. 23 zu § 17a GVG = NJW 1996, 742) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - L 1 AR 11/09

    Rechtsweg; öffentlich-rechtliche Streitigkeit; Ummeldung; Arbeitgeber

    Zwar kann im Wege der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 GVG im Regelfall nicht die Zuständigkeit eines weiteren Gerichtes begehrt werden (hierzu unlängst B. des Senats vom 5.01.2010 -L 1 KR 318/09 B- zur begehrten Verweisung an ein örtlich anderes Gericht mit Bezugnahme auf Bundesarbeitsgericht -BAG-, B. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95-NJW 1996, 112; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 28.07.2006 -1 L 59/06- Juris - Rdnr. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2010 - L 1 KR 318/09

    Verweisung; örtliche Zuständigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 12 S 664/06

    Beschwerde gegen Rechtswegverweisung; Weiterverweisung; Übernahme von

  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 4 C 14.449

    Das für die Entscheidung über eine Rechtswegbeschwerde zuständige Gericht kann

  • LAG Hamm, 17.01.2014 - 2 Ta 252/13

    Beschwerde gegen den Rechtswegbeschluss

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2015 - 4 E 216/15

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs bzgl. der ablehnenden Entscheidung über

  • BGH, 28.07.2015 - X ARZ 201/15

    Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts für aus einer Stromabschaltung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2009 - L 1 AR 3/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Verweisungsbeschluss -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2013 - L 1 AR 2/13
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2012 - 3 S 1617/11

    Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss

  • VGH Bayern, 28.08.2001 - 4 C 01.2061

    Rechtswegbestimmung bei Streit über die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen;

  • OVG Hamburg, 18.07.2000 - 3 So 51/00

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - 12 E 304/14

    Grundsätze zur gerichtlichen Zuweisung einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 1 SV 5/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2005 - 12 E 893/05
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