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   BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00   

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https://dejure.org/2001,1849
BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00 (https://dejure.org/2001,1849)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2001 - 5 AZR 248/00 (https://dejure.org/2001,1849)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 5 AZR 248/00 (https://dejure.org/2001,1849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EFZG § 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Wartezeit; eigenständige tarifliche Regelung (Entgeltfortzahlung); abschließende tarifliche Regelung (Entgeltfortzahlung); Zuschuss zum Krankengeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 3 Abs. 3
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Auslegung einer tariflichen Regelung hinsichtlich der Anwendbarkeit der vierwöchigen Wartezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 1966
  • BB 2002, 632
  • DB 2002, 748
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 638/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00
    Wenn die Tarifvertragsparteien hier einen Anspruch auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Krankengeld und 90 % des Nettoeinkommens nach 10 jähriger Unternehmenszugehörigkeit begründen, treffen sie "über die gesetzliche Regelung hinaus" eine eigenständige Regelung, die auch die Auslegung des TVEFZ beeinflussen kann (vgl. BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 638/97 - BAGE 89, 108; BAG 12. April 2000 aaO).

    Besteht ein tariflicher Anspruch auf ergänzende Zahlungen zum Krankengeld nach Ablauf der Entgeltfortzahlung, ist das zwar von erheblicher Bedeutung dafür, ob die Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs als eigenständig geregelt angesehen werden kann; denn der von der Zuschußregelung verfolgte Zweck wird regelmäßig nur bei voller Entgeltfortzahlung erreicht (vgl. nur BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 638/97 - BAGE 89, 108, 115).

  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 692/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00
    Wenn die Tarifvertragsparteien hier einen Anspruch auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Krankengeld und 90 % des Nettoeinkommens nach 10 jähriger Unternehmenszugehörigkeit begründen, treffen sie "über die gesetzliche Regelung hinaus" eine eigenständige Regelung, die auch die Auslegung des TVEFZ beeinflussen kann (vgl. BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 638/97 - BAGE 89, 108; BAG 12. April 2000 aaO).

    Der Grundsatz der sechswöchigen Entgeltfortzahlung hätte auch ohne Festlegung der Entgelthöhe einen Sinn (vgl. etwa BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 27; 12. April 2000 - 5 AZR 692/98 - AP EFZG § 4 Nr. 47 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 45; Decruppe aaO).

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 476/98

    Wartefrist nach § 3 Abs. 3 EFZG und Dauer der Entgeltfortzahlung im

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00
    Zudem war das Arbeitsverhältnis bei Ablauf der Wartezeit bereits beendet (vgl. BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 476/98 - BAGE 91, 370).
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00
    Der Wortlaut enthält eine vollständige Anspruchsgrundlage (vgl. BAG 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72 = EzA EFZG § 4 Nr. 39, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 545/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die tarifliche Verweisung auf gesetzliche Vorschriften als statisch bzw. als dynamisch auszulegen ist (vgl. nur BAG 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - BAGE 89, 210; 5. Mai 1999 - 5 AZR 251/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Speditionsgewerbe Nr. 2 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 29; 8. September 1999 - 5 AZR 451/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 15 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 37), stellt sich deshalb nicht.
  • BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00
    Der Grundsatz der sechswöchigen Entgeltfortzahlung hätte auch ohne Festlegung der Entgelthöhe einen Sinn (vgl. etwa BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 27; 12. April 2000 - 5 AZR 692/98 - AP EFZG § 4 Nr. 47 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 45; Decruppe aaO).
  • BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 451/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die tarifliche Verweisung auf gesetzliche Vorschriften als statisch bzw. als dynamisch auszulegen ist (vgl. nur BAG 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - BAGE 89, 210; 5. Mai 1999 - 5 AZR 251/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Speditionsgewerbe Nr. 2 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 29; 8. September 1999 - 5 AZR 451/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 15 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 37), stellt sich deshalb nicht.
  • BAG, 05.05.1999 - 5 AZR 251/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die tarifliche Verweisung auf gesetzliche Vorschriften als statisch bzw. als dynamisch auszulegen ist (vgl. nur BAG 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - BAGE 89, 210; 5. Mai 1999 - 5 AZR 251/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Speditionsgewerbe Nr. 2 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 29; 8. September 1999 - 5 AZR 451/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 15 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 37), stellt sich deshalb nicht.
  • LAG Düsseldorf, 16.12.1999 - 2 Sa 946/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Beschäftigten im Einzelhandel NRW

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Dezember 1999 - 2 Sa 946/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 356/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Freischichten

    Zwar bedarf § 13 Abs. 3 MTV als nicht abschließende Regelung der Entgeltfortzahlung einer Ergänzung durch das EFZG (vgl. Senat 12. Dezember 2001 - 5 AZR 248/00 - AP EntgeltFG § 3 Nr. 12 = EzA EntgeltFG § 3 Nr. 9, zu II 2 a der Gründe).
  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 24/21 R

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung - Anspruch des

    a) Systematisch handelt es sich bei § 3 Abs. 3 EntgFG um eine gesetzliche Anspruchsvoraussetzung des Entgeltfortzahlungsanspruchs (vgl BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 248/00, juris RdNr 42; dazu auch Greiner in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 1: Individualarbeitsrecht I, 5. Aufl 2021, § 80 RdNr 65 f) .
  • LAG Köln, 21.07.2011 - 6 Sa 20/11

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für produktionsbeschäftigte Film- und

    Dabei ist die Reichweite einer eigenständigen Regelung durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 248/00, juris).

    Die erkennbar unvollständige Tarifregel stand vielmehr unter dem Vorbehalt einer Änderung des Gesetzes (vgl. BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 248/00, juris).

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