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   BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 51/11   

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https://dejure.org/2012,29300
BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 51/11 (https://dejure.org/2012,29300)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2012 - 5 AZR 51/11 (https://dejure.org/2012,29300)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 5 AZR 51/11 (https://dejure.org/2012,29300)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist

  • openjur.de

    Tarifkonkurrenz; Inhaltsnorm; Ausschlussfrist; Auslegung einer Tarifbestimmung als schuldrechtliche Regelung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist - Auslegung einer Tarifbestimmung als schuldrechtliche Regelung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 TVG
    Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist - Auslegung einer Tarifbestimmung als schuldrechtliche Regelung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Inhaltsnorm; Schuldrechtliche Regelung; Tarifkonkurrenz; Ausschlussfrist

  • rewis.io

    Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist - Auslegung einer Tarifbestimmung als schuldrechtliche Regelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1 Abs. 1
    Tarifliche Inhaltsnorm; Schuldrechtliche Regelung; Tarifkonkurrenz; Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendbarkeit tariflicher Ausschlussfristen: Einwendung ist vom Schuldner darzulegen ? Nichteinhaltung der Fristen ist von Amts wegen zu beachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 471
  • DB 2012, 2756
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 143/10

    Auszahlung der "weiteren Strukturkomponente" bei verspäteter ERA-Einführung

    Auszug aus BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 51/11
    Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden kraft beiderseitiger Tarifbindung die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie für das Tarifgebiet Hessen Anwendung, somit auch die Entgelttarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen, soweit sich aus dem Ergänzungstarifvertrag als unternehmensbezogenen Verbandstarifvertrag nichts anderes ergibt (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 143/10 - Rn. 13) .

    Zwar sind die Tarifvertragsparteien bei Abschluss des ErgTV davon ausgegangen, dass Abweichungen zum Flächentarifvertrag und den dazu gehörenden Entgelttarifverträgen im Unternehmen der Beklagten geboten sind (vgl. für den Zeitraum vor der ERA-Einführung, BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 143/10 -) .

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 51/11
    Die Nichteinhaltung der Fristen ist - anders als die Verjährung einer Forderung - eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss ( BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 - Rn. 51 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 22 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 55; 25. Januar 2012 - 4 AZR 15/10 - Rn. 46 ) .
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

    Auszug aus BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 51/11
    Die Protokollnotiz Nr. 1 zum ErgTV, wonach die Tarifvertragsparteien bei Einführung des Entgeltrahmentarifvertrags für die Beklagte eine Entgeltlinie für die neuen Entgeltgruppen E 1 - E 11 vereinbaren, die den dann bei der Beklagten geltenden Lohn- und Gehaltstabellen entspricht, enthält keine Rechtsnorm iSd. § 1 Abs. 1 TVG, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse der tarifgebundenen Arbeitnehmer hinsichtlich des Entgelts nach der Einführung von ERA selbst regelt (zur Abgrenzung von Inhaltsnormen und schuldrechtlichen Regelungen, vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - ZTR 2012, 92; 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 490/10

    Haftung nach § 1a AEntG aF - Berechnung des Nettoentgelts

    Auszug aus BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 51/11
    Bei der Anwendbarkeit einer Ausschlussfrist handelt es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung, die vom Schuldner darzulegen ist (BAG 17. August 2011 - 5 AZR 490/10 - Rn. 25, EzA AEntG § 1a Nr. 8) .
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer Tarifvertragsbestimmung -

    Auszug aus BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 51/11
    Die Protokollnotiz Nr. 1 zum ErgTV, wonach die Tarifvertragsparteien bei Einführung des Entgeltrahmentarifvertrags für die Beklagte eine Entgeltlinie für die neuen Entgeltgruppen E 1 - E 11 vereinbaren, die den dann bei der Beklagten geltenden Lohn- und Gehaltstabellen entspricht, enthält keine Rechtsnorm iSd. § 1 Abs. 1 TVG, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse der tarifgebundenen Arbeitnehmer hinsichtlich des Entgelts nach der Einführung von ERA selbst regelt (zur Abgrenzung von Inhaltsnormen und schuldrechtlichen Regelungen, vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - ZTR 2012, 92; 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 des TV-Ärzte/VBGK -

    Auszug aus BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 51/11
    Die Nichteinhaltung der Fristen ist - anders als die Verjährung einer Forderung - eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss ( BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 - Rn. 51 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 22 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 55; 25. Januar 2012 - 4 AZR 15/10 - Rn. 46 ) .
  • LAG Hamburg, 10.12.2010 - 6 Sa 25/10

    Vergütungsanspruch - anzuwendende Entgelttabelle - Fortgeltung von

    Auszug aus BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 51/11
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2010 - 6 Sa 25/10 - aufgehoben.
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

    Gegebenenfalls ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Protokollnotiz oder -erklärung eine tarifliche Inhaltsnorm darstellt oder lediglich bei der Auslegung der tariflichen Regelungen zu berücksichtigten ist (vgl. BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 51/11 - Rn. 21 ff.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14

    Bereitschaftszeiten - Rettungsassistent - öffentlicher Dienst - tarifliche

    Ihre Nichteinhaltung ist eine Einwendung, die zu beachten ist, ohne dass sich der Anspruchsgegner auf die Verfallfrist beruft ( BAG 27.06.2012 - 5 AZR 51/11 - Rn.27 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 395/16

    Urlaubsabgeltung - Verfall des übergesetzlichen Urlaubs - Ausschlussfrist -

    Bei der Anwendbarkeit einer Ausschlussfrist, die hier in § 23 Abs. 1 der unstreitig auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren AVR enthalten ist, handelt es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung, die von Amts wegen zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss ( BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 51/11 - Rn. 27, juris ).
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 133/15

    Stufenzuordnung nach Überleitung in den TV-Ärzte VBGK

    Die Nichteinhaltung der Fristen ist - anders als die Verjährung einer Forderung - eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss (BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 51/11 - Rn. 27 mwN; 25. Januar 2012 - 4 AZR 15/10 - Rn. 46) .
  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 473/11

    Vergütung von Pausenzeiten und Rufbereitschaft nach einem Firmentarifvertrag

    Ihre Nichteinhaltung ist eine Einwendung, die zu beachten ist, ohne dass sich der Anspruchsgegner auf die Verfallfrist beruft (BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 51/11 - Rn. 27 mwN) .
  • LAG München, 08.10.2013 - 6 Sa 618/12

    Altersteilzeit, Berücksichtigung von Altersteilzeit

    Eines Berufens einer Partei hierauf bedarf es nicht (BAG v. 17.10.2012 - 5 AZR 473/ und 474/11, juris, jeweils unter Rz. 35; BAG v. 27.6. 2012 - 5 AZR 51/11, ZTR 2012, 740, unter Rz. 27).
  • LAG Sachsen, 29.11.2016 - 3 Sa 347/16

    Vergütungspflicht von Umkleidezeiten

    Die Nichteinhaltung der Fristen ist - anders als die Verjährung einer Forderung - eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss (vgl. BAG, Urteil vom 27.06.2012 - 5 AZR 51/11 - Rz. 27, m. w. N., zitiert nach Juris).
  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 474/11

    Vergütung von Pausenzeiten und Rufbereitschaften nach einem Firmentarifvertrag

    Ihre Nichteinhaltung ist eine Einwendung, die zu beachten ist, ohne dass sich der Anspruchsgegner auf die Verfallfrist beruft (BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 51/11 - Rn. 27 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 05.11.2015 - 4 Sa 1251/13

    Altersversorgung der Betriebskrankenkassen; Berechnung des

    Gegebenenfalls ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Protokollnotiz oder -erklärung eine tarifliche Inhaltsnorm darstellt oder lediglich bei der Auslegung der tariflichen Regelungen zu berücksichtigen ist ( BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 51/11 ).
  • ArbG Bielefeld, 31.03.2022 - 1 Ca 2321/21
    Gegebenenfalls ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Protokollnotiz oder -erklärung eine tarifliche Inhaltsnorm darstellt oder lediglich bei der Auslegung der tariflichen Regelungen zu berücksichtigen ist (BAG v. 27.06.2012 - 5 AZR 51/11 Rdnr. 21 ff.).
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