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   BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08   

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https://dejure.org/2009,2456
BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08 (https://dejure.org/2009,2456)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 5 AZR 973/08 (https://dejure.org/2009,2456)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 (https://dejure.org/2009,2456)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhung auf tarifliche Ausgleichszulage und übertarifliche Zulage

  • hensche.de

    Tarifentgelterhöhung, Ausgleichszulage

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    ERA-ETV Decoma § 5

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Tarifentgelterhöhung: Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und übertarifliche Zulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhung auf tarifliche Ausgleichszulage und übertarifliche Zulage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechnung einer Tarifentgelterhöhung auf tarifliche Ausgleichszulage und übertarifliche Zulage ? Maßgebend individualrechtliche Vergütungsabrede ? Ziel von Gehaltsmitteilungen regelmäßig nur Information und nicht Vertragsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und übertarifliche Zulage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 360 (Ls.)
  • DB 2009, 2787
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08
    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (Senat 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 15 ff., BAGE 118, 211).

    Diese bestimmten Entgeltzahlungsperioden zurechenbaren Einmalzahlungen stellten pauschale Tarifentgelterhöhungen dar (vgl. Senat 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49).

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08
    Erhöht sich die tarifliche Vergütung, entspricht die Zulässigkeit der Anrechnung regelmäßig dem Parteiwillen, weil sich die Gesamtvergütung nicht verringert (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - zu I 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08
    Erhöht sich die tarifliche Vergütung, entspricht die Zulässigkeit der Anrechnung regelmäßig dem Parteiwillen, weil sich die Gesamtvergütung nicht verringert (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - zu I 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08
    aa) Trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins liegt eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. nur BGH 2. November 1989 - IX 197/88 - mwN, BGHZ 109, 171, 177).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08
    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (Senat 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 15 ff., BAGE 118, 211).
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 105/05

    Arbeitsvergütung - ERA-Strukturkomponente - Klageerweiterung in der Revision

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08
    Andernfalls kann die Erhöhung des Tarifentgelts nur dann zu einem effektiv erhöhten Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers führen, wenn das Tarifentgelt das vereinbarte Entgelt übersteigt (Senat 9. November 2005 - 5 AZR 105/05 - zu II 3 a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 196 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 132).
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08
    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (Senat 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 15 ff., BAGE 118, 211).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08
    Das gilt auch, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet worden ist (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - zu II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 3 Sa 343/08

    Anrechnung übertariflicher Zulage auf Tarifentgelterhöhung

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. Oktober 2008 - 3 Sa 343/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 974/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - (vorliegend, führend) und - 5 AZR 974/08 - (Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe).
  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    keine rechtsgeschäftliche Erklärung, sondern lediglich Wissenserklärungen darstellen (vgl. BAG 19. März 2008 - 5 AZR 328/07 - Rn. 26, AP BGB § 611 Feiertagsvergütung Nr. 1; zur Gehaltsabrechnung 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - Rn. 27, EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 50).
  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 1.3.2006, 5 AZR 540/05; 27.1.2004, 1 AZR 105/03; zit. nach juris).

    Steigen die Tariflöhne, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende Verminderung der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 27.1.2004, 1 AZR 105/03; zit. nach juris).

    Das gilt auch, wenn das übertarifliche Entgelt über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet worden ist (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 31.10.1995, 1 AZR 276/95; zit. nach juris).

    Erhöht sich die tarifliche Vergütung, entspricht die Zulässigkeit der Anrechnung regelmäßig dem Parteiwillen, weil sich die Gesamtvergütung nicht verringert (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 21.1.2003, 1 AZR 125/02; zit. nach juris).

    Andernfalls kann die Erhöhung des Tarifentgelts nur dann zu einem effektiv erhöhten Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers führen, wenn das Tarifentgelt das vereinbarte Entgelt übersteigt (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 9.11.2005, 5 AZR 105/05; zit. nach juris).

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 621/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Wäre dies nicht gewollt gewesen, hätte ein redlicher Klauselverwender klargestellt, dass die Erhöhung des vertraglichen Stundenlohns mit einer Verrechnung der Anwesenheitsprämie einhergehen wird bzw. er sich eine Anrechnung der Anwesenheitsprämie auf die Lohnerhöhung vorbehält (ähnlich zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Vergütung: BAG 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - Rn. 21 mwN; 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 12, BAGE 149, 78) .
  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 38/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 1.3.2006, 5 AZR 540/05; 27.1.2004, 1 AZR 105/03; zit. nach juris).

    Steigen die Tariflöhne, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende Verminderung der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 27.1.2004, 1 AZR 105/03; zit. nach juris).

    Das gilt auch, wenn das übertarifliche Entgelt über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet worden ist (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 31.10.1995, 1 AZR 276/95; zit. nach juris).

    Erhöht sich die tarifliche Vergütung, entspricht die Zulässigkeit der Anrechnung regelmäßig dem Parteiwillen, weil sich die Gesamtvergütung nicht verringert (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 21.1.2003, 1 AZR 125/02; zit. nach juris).

    Andernfalls kann die Erhöhung des Tarifentgelts nur dann zu einem effektiv erhöhten Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers führen, wenn das Tarifentgelt das vereinbarte Entgelt übersteigt (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 9.11.2005, 5 AZR 105/05; zit. nach juris).

  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 47/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 27.8.2008, 5 AZR 820/07; 1.3.2006, 5 AZR 540/05; 27.1.2004, 1 AZR 105/03; zit. nach juris).

    Steigen die Tariflöhne, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende Verminderung der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 27.1.2004, 1 AZR 105/03; zit. nach juris).

    Das gilt auch, wenn das übertarifliche Entgelt über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet worden ist (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 31.10.1995, 1 AZR 276/95; zit. nach juris).

    Erhöht sich die tarifliche Vergütung, entspricht die Zulässigkeit der Anrechnung regelmäßig dem Parteiwillen, weil sich die Gesamtvergütung nicht verringert (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 21.1.2003, 1 AZR 125/02; zit. nach juris).

    Andernfalls kann die Erhöhung des Tarifentgelts nur dann zu einem effektiv erhöhten Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers führen, wenn das Tarifentgelt das vereinbarte Entgelt übersteigt (BAG, 23.9.2009, 5 AZR 973/08; 9.11.2005, 5 AZR 105/05; zit. nach juris).

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer mit der übertariflichen Vergütung nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (BAG 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - Rn. 21) .
  • LAG Hessen, 26.04.2012 - 5 Sa 924/11

    Anrechnung übertariflicher Vergütungsbestandteile - Andere Abmachung durch Spruch

    Dies gilt auch, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt wird und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet worden ist (BAG 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - Rn. 20, zitiert nach juris; BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - Rn. 35, zitiert nach juris).

    Anderenfalls kann die Erhöhung des Tarifentgelts nur dann zu einem effektiven erhöhten Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers führen, wenn das Tarifentgelt das vereinbarte Entgelt übersteigt (vgl. BAG 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - Rn. 20, zitiert nach juris).

    Diese bestimmten Entgeltzahlungsperioden zurechenbaren Vergütungen stellen pauschale Tarifentgelterhöhungen dar (vgl. BAG 23.09.2009 - 5 AZR 973/08 - Rn 29, zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 29.11.2013 - 10 Sa 696/13

    Rechtskräftige Feststellung über Mitbestimmungsrecht

    Will der Arbeitnehmer geltend machen, das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt setze sich in Wahrheit aus dem Tarifentgelt und einer anrechnungsfesten übertariflichen Zulage zusammen, hat er tatsächliche Umstände vorzutragen, die den Schluss auf eine solche Vereinbarung erlauben (BAG, Urteil vom 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 -, juris, m.w.N.).

    Nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts greift eine neben dem Tarifentgelt gewährte übertarifliche Zulage künftigen Tariflohnerhöhungen vor, weshalb der Vorbehalt der Anrechnung solcher Erhöhungen bereits mit der Vereinbarung einer "übertariflichen" Vergütung oder Zulage hinreichend klar ersichtlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 -, juris, m.w.N.).

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer mit der übertariflichen Vergütung nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (BAG 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - Rn. 21) .
  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Wäre dies nicht gewollt gewesen, hätte ein redlicher Klauselverwender klargestellt, dass die Erhöhung des vertraglichen Stundenlohns mit einer Verrechnung der Anwesenheitsprämie einhergehen wird bzw. er sich eine Anrechnung der Anwesenheitsprämie auf die Lohnerhöhung vorbehält (ähnlich zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Vergütung: BAG 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - Rn. 21 mwN; 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 12, BAGE 149, 78) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2016 - 5 Sa 161/16

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts - übertarifliche Zulage bei

  • LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 143/13

    Aufklärungspflichten - Altersteilzeit - Kausalität - Gesamtentgelt -

  • LAG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 9 Sa 10/13

    Verrechnung von übertariflichen Zulagen mit Tariflohnerhöhung

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 503/21

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • LAG Niedersachsen, 08.02.2011 - 16 Sa 584/10

    Anrechnungsfeste übertarifliche Zulage; Vorweggewährung

  • LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1023/19

    Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2012 - 3 Sa 622/11

    Eingruppierung einer Krankenpflegehelferin - MTV Pro Seniore - Bewährungsaufstieg

  • LAG Köln, 20.01.2012 - 10 Sa 804/11

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen aufgrund

  • LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1022/19

    Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf

  • LAG Hamm, 24.05.2023 - 9 Sa 1231/22

    Überstunden; Vergütung; Darlegungslast; Abrechnung; Zeiterfassung

  • LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 57/21

    Zahlungsansprüche - Vergütung - tarifvertragliche Ausschlussfristen

  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71

    Arbeitsvertrag - Tarifliche Ausschlußklausel - PVV - DeliktischerAnspruch -

  • LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1364/19

    Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 307/11

    Honorar einer Fernsehjournalistin

  • LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17

    Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 25 Sa 2201/09

    Auslegung des Tarifvertrages für den Berliner Einzelhandel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 Sa 2202/09

    Auslegung von Anrechnungsvorbehalten im Einzelhandel während der

  • LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
  • LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2012 - 6 Sa 196/12

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf tariflichen Monatspauschallohn -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2012 - 8 Sa 118/12

    Tarifentgelterhöhung - Anrechenbarkeit auf übliche Vergütung

  • LAG Hamburg, 16.07.2018 - 8 Sa 39/17

    Entgeltzahlung - Tarifsteigerung - übertarifliche Stufe - Anrechnung

  • LAG Düsseldorf, 24.02.2015 - 8 Sa 1080/14

    Verrechnung einer Zulage mit einer Tariflohnerhöhung im Gebäudereiniger-Handwerk

  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - L 11 R 6067/09

    Sozialversicherung - Beitragsbemessung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag -

  • ArbG Wuppertal, 25.06.2019 - 6 Ca 1138/18

    Analytische Arbeitsbewertung, summarisches Verfahren, ablösende

  • BSG, 23.04.2012 - B 12 R 44/11 B
  • LAG Hessen, 05.09.2011 - 16 Sa 1779/10

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Objektzulage

  • LAG Hessen, 05.09.2011 - 16 Sa 1771/10

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Objektzulage

  • ArbG Wuppertal, 07.11.2019 - 7 Ca 1307/18
  • LAG München, 18.01.2012 - 11 Sa 777/11

    Anrechenbarkeit einer außertariflichen Funktionszulage

  • LAG Hessen, 05.09.2011 - 16 Sa 1768/10

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Objektzulage

  • LAG Köln, 23.01.2015 - 4 Sa 520/14

    Anrechnung der sog. UPS-X-Ray-Zulage auf Erhöhungen des Tarifentgelts

  • ArbG Düsseldorf, 28.03.2013 - 5 Ca 5980/12

    Anwendbarkeit der Gehaltstarifverträge bzw. Entgelttarifverträge für die

  • ArbG München, 26.11.2014 - 8 Ca 7098/14

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außertarifliche Zulagen von Supervisoren

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