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   VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03   

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https://dejure.org/2003,25344
VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03 (https://dejure.org/2003,25344)
VG Gießen, Entscheidung vom 30.06.2003 - 5 G 1501/03 (https://dejure.org/2003,25344)
VG Gießen, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 5 G 1501/03 (https://dejure.org/2003,25344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Gesundheitszustand als Beförderungshindernis - längere Dienstunfähigkeit - Prognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99

    Verfahrensmangel im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren - unterbliebene

    Auszug aus VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03
    Erst nach der Bestimmung des Dienstpostens, der die Zuordnung einer höherwertigen Planstelle verdient, ist nach dem Grundsatz der Bestenauslese (§ 8 HBG) zu entscheiden, welchem Beamten bzw. welcher Beamtin dieser höherwertige Dienstposten zu übertragen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 -, NVwZ-RR 2000, 622).

    Nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. Beschluss vom 18.01.2000, a.a.O.), der sich die Kammer angeschlossen hat, verletzt das Unterbleiben einer Dienstpostenbewertung vor der Zuordnung freier höherwertiger Planstellen zu bestimmten Dienstposten den Bewerbungsverfahrensanspruch eines Bewerbers dann nicht, wenn der Dienstherr während des Verwaltungsverfahrens oder im Wege der nachträglichen Heilung eines Verfahrensmangels noch während des gerichtlichen Verfahrens die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung wirksam nachholt oder wenn die fehlerhafte Einleitung des Beförderungsverfahrens für die Entscheidung in der Sache im Ergebnis unerheblich ist.

    Auch bei einer nicht zu beanstandenden Dienstpostenbewertung hätte die Auswahlentscheidung nicht zu Gunsten des Antragstellers getroffen werden können (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 19.04.2002, - 5 G 2157/01-; HessVGH, Beschluss vom 18.01.2000, a.a.O., und vom 28.12.1999, - 1 TG 4396/99 -).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03
    Die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen verletzt den Antragsteller nicht in seinem durch Artikel 33 Abs. 2 GG, Artikel 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. hierzu: Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593).

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (s. etwa Beschluss vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593) setzt eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung voraus, dass der Dienstherr zunächst für den zu besetzenden höherwertigen Dienstposten ein spezifisches Anforderungsprofil festlegt, soweit dieses nicht bereits durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift vorgegeben ist.

  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85

    Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren

    Auszug aus VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03
    In diesem Fall geht das BVerwG davon aus, dass der Dienstherr sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen würde, wenn er einen Beamten vor der abschließenden Klärung des disziplinarrechtlichen Vorwurfs beförderte und damit die Befähigung und Eignung des Betroffenen für eine höherwertige Verwendung bejahte, obwohl er zuvor mit der Einleitung disziplinarischer Ermittlungen zu erkennen gegeben hat, dass er Anlass sieht, dessen Amtsführung und das persönliche Verhalten in seinem bisherigen Status zu beanstanden (BVerwG, Urt. vom 13.05.1987, NVwZ-RR 1989, 32, und Beschluss vom 24.09.1992, NVwZ 1993, 698 f; dieser Rechtsprechung haben sich der HessVGH, z.B. Beschluss vom 06.05.1997, -1 TZ 578/97-, und das VG Gießen, z.B. Beschluss vom 21.01.1998, -5 G 1204/96-, angeschlossen).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92

    Personalvertretung - Zustimmung des Personalrate zur Entlassung - Entlassung

    Auszug aus VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03
    In diesem Fall geht das BVerwG davon aus, dass der Dienstherr sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen würde, wenn er einen Beamten vor der abschließenden Klärung des disziplinarrechtlichen Vorwurfs beförderte und damit die Befähigung und Eignung des Betroffenen für eine höherwertige Verwendung bejahte, obwohl er zuvor mit der Einleitung disziplinarischer Ermittlungen zu erkennen gegeben hat, dass er Anlass sieht, dessen Amtsführung und das persönliche Verhalten in seinem bisherigen Status zu beanstanden (BVerwG, Urt. vom 13.05.1987, NVwZ-RR 1989, 32, und Beschluss vom 24.09.1992, NVwZ 1993, 698 f; dieser Rechtsprechung haben sich der HessVGH, z.B. Beschluss vom 06.05.1997, -1 TZ 578/97-, und das VG Gießen, z.B. Beschluss vom 21.01.1998, -5 G 1204/96-, angeschlossen).
  • VGH Hessen, 19.04.1995 - 1 TG 2801/94

    Beförderungsauswahlverfahren: einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs

    Auszug aus VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03
    Nach der Rechtsprechung des Hess. VGH ist der Dienstherr nach dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) verpflichtet, in den Fällen, in denen der bei einer Auswahlentscheidung übergangene Bewerber einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde den rechtskräftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens abzuwarten (Beschluss vom 19.04.1995, NVwZ-RR 1996, 49).
  • VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: faktisches Beförderungsverbot -

    Auszug aus VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03
    In diesem Fall geht das BVerwG davon aus, dass der Dienstherr sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen würde, wenn er einen Beamten vor der abschließenden Klärung des disziplinarrechtlichen Vorwurfs beförderte und damit die Befähigung und Eignung des Betroffenen für eine höherwertige Verwendung bejahte, obwohl er zuvor mit der Einleitung disziplinarischer Ermittlungen zu erkennen gegeben hat, dass er Anlass sieht, dessen Amtsführung und das persönliche Verhalten in seinem bisherigen Status zu beanstanden (BVerwG, Urt. vom 13.05.1987, NVwZ-RR 1989, 32, und Beschluss vom 24.09.1992, NVwZ 1993, 698 f; dieser Rechtsprechung haben sich der HessVGH, z.B. Beschluss vom 06.05.1997, -1 TZ 578/97-, und das VG Gießen, z.B. Beschluss vom 21.01.1998, -5 G 1204/96-, angeschlossen).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03
    Ein Auswahlverfahren findet mit der Ernennung eines Bewerbers seinen Abschluss (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.03.1989, DVBl. 1989, 1150).
  • VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92

    Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die

    Auszug aus VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03
    Nach der Rechtsprechung des HessVGH (z.B. Beschluss vom 18.08.1992, NVwZ 1993, 284) sind erst im gerichtlichen Verfahren angestellte Auswahlerwägungen zu berücksichtigen, wenn sie von der für die Auswahlentscheidung zuständigen Stelle stammen.
  • VGH Hessen, 06.02.1998 - 1 TZ 3469/97

    Beförderung im Bereich der hessischen Vollzugspolizei: Zuständigkeit für

    Auszug aus VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03
    Es kann offen bleiben, ob sich die Zuständigkeit für die Dienstpostenbewertung aus dem Sachzusammenhang mit der Ernennungszuständigkeit ergibt (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 26.04.2001, - 5 G 3316/00 -, und Beschluss vom 16.12.1997, - 5 G 654/97 -) oder sie  an die konkrete Stellenzuweisung anknüpft (Hess. VGH, Beschluss vom 06.02.1998, - 1 TZ 3469/97 -, HessVGRspr. 1999, 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1992 - 4 S 2137/92

    Vorläufige Verwendung eines polizeidienstunfähigen Polizeibeamten im Innendienst

    Auszug aus VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03
    Vielmehr müssen die Umstände, dass ein Beamter zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bereits längere Zeit krank war, der Dienstherr der Frage der Dienstfähigkeit nachgeht und sich keine sichere Prognose darüber anstellen lässt, ob und wann  die Dienstfähigkeit wieder erlangt werden wird, dazu führen, dass ein solcher Bewerber von vorneherein für eine solche Beförderungsstelle nicht in Betracht kommt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 01.06.1992, - VG 7 A 60.92 -, IÖD 1993, 4: Zulässigkeit der Berücksichtigung häufiger Fehlzeiten bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Qualifizierung).
  • VG Darmstadt, 18.06.2001 - 5 G 749/01

    Kostentragungspflicht der Nutzer bei einer verkehrsbezogenen Änderung des

  • VG Berlin, 01.06.1992 - 7 A 60.92

    Voraussetzungen der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs; Anforderungen an

  • VG Minden, 23.05.2013 - 4 L 258/13

    Anspruch eines Beamten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung seines Dienstherrn

    vgl. VG Gießen, Beschluss vom 30.06.2003 - 5 G 1501/03 -, juris, Rdn. 20 m.w.N.; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl. 2013, § 3 Rdn. 67; OVG NRW, Beschlüsse vom 02.06.2010 - 6 B 458/10 -, juris, Rdn. 7 f. m.w.N und vom 13.11.2007 - 6 B 1565/07 -, juris, Rdn. 8.

    VG Gießen, Beschluss vom 30.06.2003 - 5 G 1501/03 -, juris, Rdn. 20; vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 13.11.2007 - 6 B 1565/07 -, juris, Rdn. 8 ff., und vom 24.03.2011 - 6 B 187/11 -, juris, Rdn. 3.

    VG Gießen, Beschluss vom 30.06.2003 - 5 G 1501/03 -, juris, Rdn. 21.

  • VG Regensburg, 31.10.2012 - RO 1 K 11.776

    Beförderung und Schadensersatz; funktionsloses Beförderungsamt A 12 + AZ;

    Ist ein Beamter bereits längere Zeit dienstunfähig erkrankt, geht der Dienstherr der Frage der Dienstfähigkeit nach und lässt sich im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung um eine Beförderungsstelle keine sichere Prognose darüber anstellen, dass und wann der Beamte die Dienstfähigkeit wieder erlangen wird, stellt dies ein von Amts wegen zu beachtendes Beförderungshindernis dar (vgl. VG Gelsenkirchen v. 27.7.2006, Az. 1 L 913/06 ; VG Gießen v. 30.6.2003, Az. 5 G 1501/03 ).

    Hat der Dienstherr wie vorliegend Zweifel an der gesundheitlichen Eignung der zu befördernden Beamtin und hat er durch die Einleitung eines entsprechenden amtsärztlichen Untersuchungsverfahren zur Klärung der Dienstfähigkeit seine Zweifel zu erkennen gegeben (wobei die Regierung der Oberpfalz im Schreiben vom 27.12.2010 ausdrücklich erwähnt, dass eine amtsärztliche Klärung des Zustands im Januar 2011 erwartet wird), hätte er sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten gesetzt, wenn er die Klägerin vor der abschließenden Klärung ihrer gesundheitlichen Eignung befördert und damit ihre Eignung bejaht hätte (vgl. VG Gießen v. 30.6.2003, Az. 5 G 1501/03 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2014 - 1 B 745/14

    Ausschluss vom beamtenrechtlichen Auswahlverfahren bei Zweifeln an der

    Zum Ausscheiden aus einem Auswahlverfahren wegen Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung siehe OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Februar 2013 - 6 B 1196/12 -, juris, Rn. 4, 6 f. = NRWE, vom 24. März 2011 - 6 B 187/11 -, juris, Rn. 6 ff., vom 13. November 2007 - 6 B 1565/07 -, juris, Rn. 8 ff. = NRWE, und vom 8. Dezember 1998 - 6 B 2211/98 -, juris, Rn. 3 = NRWE; Bay. VGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 3 CE 13.2171 -, juris, Rn. 25, 30, und vom 9. November 2005 - 3 CE 05.2648 -, juris, Rn. 21; Sächs. OVG, Beschluss vom 15. März 2010 - 2 B 516/09 -, juris, Rn. 13; VG Regensburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - RO 1 K 11.776 -, juris, Rn. 40; VG München, Urteil vom 2. November 2010 - M 5 K 09.4130 -, juris, Rn. 24 f.; VG Köln, Beschluss vom 3. September 2008 - 19 L 1129/08 -, juris, Rn. 17 = NRWE; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 1 L 913/06 -, juris, Rn. 21 = NRWE; VG Gießen, Beschluss vom 30. Juni 2003- 5 G 1501/03 -, juris, Rn. 20.
  • VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 2 L 759/19
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 6 B 988/18 -, juris, Rn. 19 und vom 12. April 2017 - 6 A 794/16 -, juris, Rn. 15, sowie vom 23. April 2013 - 6 B 285/13 -, juris, Rn. 8 bis 10; VG Gießen Beschluss vom 30. Juni 2003 - 5 G 1501/03 -, juris, Rn. 20 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 27.07.2006 - 1 L 913/06

    Beurteilung, vorläufige, Zurückstellung, Bestenauslese, Stellenbesetzung

    vgl. VG Gießen, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 5 G 1501/03 -.
  • VG Düsseldorf, 05.06.2019 - 2 L 1507/19
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 6 B 988/18 -, juris, Rn. 19 und vom 12. April 2017 - 6 A 794/16 -, juris, Rn. 15 sowie vom 23. April 2013 - 6 B 285/13 -, juris, Rn. 8 bis 10; VG Gießen Beschluss vom 30. Juni 2003 - 5 G 1501/03 -, juris, Rn. 20 ff.
  • VG Köln, 03.09.2008 - 19 L 1129/08

    Untersagung der Beförderung eines Beamten auf eine Beförderungsplanstelle der

    Bestehen nachvollziehbare und begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Beamten und lässt sich keine verlässliche Prognose über die Wiederherstellung der uneingeschränkten Dienstfähigkeit anstellen, ist es nicht ermessensfehlerhaft, eine Beförderung dieses Beamten zunächst zurückzustellen; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. November 2007 - 6 B 1565/07 - (juris) [nachhaltige Zweifel an der Polizeidienstfähigkeit genügen, um einem Bewerber die Zulassung zum Aufstiegslehrgang, die sich an den Grundsätzen der Bestenauslese orientiert, zu verweigern]; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 1 L 913/06 - (juris); Nds. OVG, Beschluss vom 22. April 2005 - 2 ME 141/05 - (juris); VG Gießen, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 5 G 1501/03 - (juris).
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