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   VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06   

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VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06 (https://dejure.org/2008,10574)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13.02.2008 - 5 K 416/06 (https://dejure.org/2008,10574)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 5 K 416/06 (https://dejure.org/2008,10574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen; Nicht-Wohnsitzstaat; Cannabiskonsum; fehlendes Trennungsvermögen; medizinisch-psychologisches Gutachten)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Gebrauchmachens von einer österreichischen Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates) in Deutschland wegen Drogenkonsums

  • mpu-intensiv.de

    Gelegentliche Einnahme von Cannabis - Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen gelegentlicher Einnahme von Cannabis

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06
    33 Soweit sich der Kläger darauf beruft, der Aberkennung des Rechts, in der Bundesrepublik Deutschland von seiner österreichischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, stehe der Auslegung der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein (Amtsblatt Nr. L 237 vom 24.8.1991), zuletzt geändert durch Verordnung EG Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.9.2003 (Amtsblatt Nr. L 284 vom 31.10.2003) - Führerscheinrichtlinie - durch den Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 29.4.2004 - Rs C-476/01 - Kapper -, NJW 2004, 1725; Beschluss vom 6.4.2006 - Rs C-227/05 - Halbritter -, NJW 2006, 2173 -, DVBl. 2006, 375; Beschluss vom 28.9.2006 - Rs C-340/05 - Kremer -, NJW 2007, 1863) entgegen, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

    Vielmehr hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 28.9.2006 (a.a.O., RdNr. 35) und in seinem Beschluss vom 6.4.2006 (a.a.O., RdNr. 38) selbst die durch Art. 8 Abs. 2 und 4 der Führerscheinrichtlinie den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit angesprochen, in ihrem Hoheitsgebiet nach dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis ihre nationalen Vorschriften über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung der Fahrerlaubnis anzuwenden.

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06
    33 Soweit sich der Kläger darauf beruft, der Aberkennung des Rechts, in der Bundesrepublik Deutschland von seiner österreichischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, stehe der Auslegung der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein (Amtsblatt Nr. L 237 vom 24.8.1991), zuletzt geändert durch Verordnung EG Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.9.2003 (Amtsblatt Nr. L 284 vom 31.10.2003) - Führerscheinrichtlinie - durch den Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 29.4.2004 - Rs C-476/01 - Kapper -, NJW 2004, 1725; Beschluss vom 6.4.2006 - Rs C-227/05 - Halbritter -, NJW 2006, 2173 -, DVBl. 2006, 375; Beschluss vom 28.9.2006 - Rs C-340/05 - Kremer -, NJW 2007, 1863) entgegen, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

    Vielmehr hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 28.9.2006 (a.a.O., RdNr. 35) und in seinem Beschluss vom 6.4.2006 (a.a.O., RdNr. 38) selbst die durch Art. 8 Abs. 2 und 4 der Führerscheinrichtlinie den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit angesprochen, in ihrem Hoheitsgebiet nach dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis ihre nationalen Vorschriften über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung der Fahrerlaubnis anzuwenden.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06
    33 Soweit sich der Kläger darauf beruft, der Aberkennung des Rechts, in der Bundesrepublik Deutschland von seiner österreichischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, stehe der Auslegung der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein (Amtsblatt Nr. L 237 vom 24.8.1991), zuletzt geändert durch Verordnung EG Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.9.2003 (Amtsblatt Nr. L 284 vom 31.10.2003) - Führerscheinrichtlinie - durch den Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 29.4.2004 - Rs C-476/01 - Kapper -, NJW 2004, 1725; Beschluss vom 6.4.2006 - Rs C-227/05 - Halbritter -, NJW 2006, 2173 -, DVBl. 2006, 375; Beschluss vom 28.9.2006 - Rs C-340/05 - Kremer -, NJW 2007, 1863) entgegen, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06
    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (zuletzt: Urteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 -, juris) ist bereits vielmehr auch bei einem THC-Wert zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml wegen der dann eingeschränkten Fahrtüchtigkeit das fehlende Trennungsvermögen im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV als gegeben anzusehen.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06
    Vielmehr kann demjenigen, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr führt und sich dadurch von vornherein den Pflichten und Kosten dieser Verkehrsart unterwirft, nur unter ganz besonderen Umständen zugebilligt werden, der Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens entgegenzuhalten, es sei ihm unzumutbar, die Kosten des Gutachtens aus eigenen Mitteln oder mit fremder Hilfe beizubringen (BVerwG, Urteil vom 12.3.1985 - 7 C 26.83 -, BVerwGE 71, 93).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06
    Wird gleichzeitig THC und THC-COOH im Blut nachgewiesen, so ist dadurch zumindest der zweimalige Konsum von Cannabis nachgewiesen (vgl. die Tabelle von Daldrup, abgedruckt bei Himmelreich, Cannabis-Konsum und seine rechtlichen Folgen für den Führerschein im Verkehrsverwaltungsrecht, DAR 2002, 26, 28), so dass bei dem Kläger von einem mehrmaligen und damit gelegentlichen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, VBlBW 2004, 36) Konsum von Cannabis auszugehen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2003 - 10 S 1917/02

    Fahrerlaubnis - Kokain - Fahreignung - Verwendung von im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06
    Eine feststehende Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs dauert nämlich so lange fort, bis eine durchgängige einjährige Abstinenz nachgewiesen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.9.2003 - 10 S 1917/02 -, VBlBW 2004, 151).
  • VGH Bayern, 06.10.2005 - 11 CS 05.1505

    Ablieferung, Vorlage oder Umtausch ausländischer EU-Führerscheine nach

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06
    Die Aufforderung in Ziffer 2 der Verfügung des Landratsamtes B. zur Abgabe des Führerscheins innerhalb von drei Tagen nach Zustellung der Verfügung ist in Form der Abgabe zur Eintragung eines Vermerks über die Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, wie dies im Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums T. vom 3.3.2006 ausgeführt wird und vom Vertreter des Beklagten in der mündlichen Verhandlung klargestellt wurde, nach § 3 Abs. 2 Satz 2 StVG in Verbindung mit § 47 Abs. 2 FeV rechtmäßig (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.10.2005 - 11 Cs 05.1505 -, DAR 2006, 38; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2006 - 16 B 1494/06 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 5.2.2007 - 6 L 83/07 -, DAR 2007, 279).
  • OVG Saarland, 27.03.2006 - 1 W 12/06

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Teilnahme an einem Methadonprogramm

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06
    Dies besagt aber nicht, dass die Berechtigung, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, auch dann nicht von einer Überprüfung durch die zuständige deutsche Behörde abhängig gemacht werden darf, wenn sich - wie hier - nach der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis weitere Anhaltspunkte ergeben, die erhebliche Zweifel an der Eignung des Inhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (ebenso etwa: OVG Saarland vom 27.3.2006 - 1 W 12/06 -. NJW 12006, 2651; Nieders. OVG, Beschluss vom 15.8.2006 - 12 ME 123/06 -, juris; VG München, Urteil vom 3.12.2007 - M 6a K 07.3213 -, juris; Otte/Kühner, NZV 2004, 321).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2006 - 12 ME 123/06

    Anspruch auf Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland; Verweigerung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06
    Dies besagt aber nicht, dass die Berechtigung, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, auch dann nicht von einer Überprüfung durch die zuständige deutsche Behörde abhängig gemacht werden darf, wenn sich - wie hier - nach der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis weitere Anhaltspunkte ergeben, die erhebliche Zweifel an der Eignung des Inhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (ebenso etwa: OVG Saarland vom 27.3.2006 - 1 W 12/06 -. NJW 12006, 2651; Nieders. OVG, Beschluss vom 15.8.2006 - 12 ME 123/06 -, juris; VG München, Urteil vom 3.12.2007 - M 6a K 07.3213 -, juris; Otte/Kühner, NZV 2004, 321).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 16 B 1494/06

    Widerruf einer anwaltlichen Vollmacht bzw. Niederlegung eines Mandats; Anzeige

  • VG Düsseldorf, 05.02.2007 - 6 L 83/07

    Zum Kraft-Treten der 3. FS-Richtlinie und zur Ablieferungspflicht des

  • VG Düsseldorf, 15.12.2005 - 6 K 7119/04
  • VG Saarlouis, 17.12.2004 - 3 F 36/04
  • VG München, 03.12.2007 - M 6a K 07.3213
  • VG München, 18.11.2008 - M 1 K 08.843

    EU-Fahrerlaubnis;Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beibringung einer

    Sofern sich der Fahrerlaubnisinhaber nach Ausstellung der Fahrerlaubnis durch seine Teilnahme am Straßenverkehr in diesem Mitgliedstaat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, kann von den vorerwähnten Eingriffsbefugnissen Gebrauch gemacht werden (VG Sigmaringen v. 13.2.2008 Az. 5 K 416/06).
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