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   OVG Niedersachsen, 18.03.1999 - 5 M 4824/98   

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OVG Niedersachsen, 18.03.1999 - 5 M 4824/98 (https://dejure.org/1999,7366)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.1999 - 5 M 4824/98 (https://dejure.org/1999,7366)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 1999 - 5 M 4824/98 (https://dejure.org/1999,7366)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 8 BG ND
    Bewerberauswahl; Bewertungsmaßstab; Leistungsgrundsatz; Neubescheidungsanspruch eines Konkurrenten; Chancengleichheit; Anspruch auf erneute Auswahlentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewerberauswahl; Bewertungsmaßstab; Leistungsgrundsatz; Neubescheidungsanspruch eines Konkurrenten; Chancengleichheit; Anspruch auf erneute Auswahlentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.1999 - 5 M 4824/98
    Es bleibt dann der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, zwischen mehreren möglichen und den Leistungsgrundsatz wahrenden Auswahlmethoden zu wählen, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG DVBl. 1994, 118).
  • OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 2 M 2045/99

    Aktualität von Regelbeurteilungen;; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    Der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung kommt aber dennoch nicht in Betracht; denn es ist nicht glaubhaft gemacht, dass die Vermeidung dieses Fehlers mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zur Auswahl des Antragstellers führen kann, der Antragsteller mit anderen Worten dann eine realistische Chance hat, ausgewählt zu werden (vgl. zu dieser Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung eingehend OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 - sowie Senatsbeschl. v. 21.12.1994 - 2 M 6910/94 -).

    Da für die Auswahlentscheidung hinsichtlich von Leistung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen und der Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten ist, müssen für alle Bewerber zeitnahe dienstliche Beurteilungen vorliegen, die noch einen aktuellen Leistungsvergleich ermöglichen (Senatsbeschl. v. 30.12.1994 - 2 M 6573/94 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.5.1995 - 5 M 1532/95 -, Nds.VBl 1995, 212; Beschl. v.18.3.1999, a.a.O.).

    Dabei können diese Umstände eine erneute aus Anlass der Bewerbung zu erstellende Beurteilung auch dann gebieten, wenn Beurteilungsrichtlinien wie die hier maßgeblichen Richtlinien vom 4. Januar 1996 (Nds.MBl. S. 169 - BRLPol - Nr. 4.3) eine Anlassbeurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.3.1999, a.a.O.).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des beschließenden Gerichts vom 18. März 1999 (OVG 5 M 4824/98) zu Grunde lag; dort lagen eindeutig dokumentierte für das Gesamturteil wesentliche Leistungssteigerungen seit der letzten Regelbeurteilung vor.

    Es muss vielmehr die realistische, nicht nur entfernte Möglichkeit bestehen, dass der Antragsteller bei Vermeidung des festgestellten Ermessensfehlers ausgewählt wird (vgl. hierzu im Einzelnen, OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 - ebenso Senatsbeschl. v. 21.12.1994 - 2 M 6910/94 -).

  • VG Lüneburg, 19.08.2002 - 1 B 38/02

    Aktuelle Beurteilung; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Auswahlverfahren;

    Zugleich hat er nachvollziehbar darlegen und glaubhaft machen können, dass er künftig in einem ordnungsgemäßen Auswahlverfahren im Sinne einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" (Beschl. d. Nds. OVG v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 -) eine "realistische, nicht nur entfernte" Chance hätte, selbst ausgewählt zu werden (Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2000, NdsVBl. 2001, S. 19; Bracher ZBR 1989, 139/140; Wagner ZBR 1990, 120; Günther ZBR 1990, 284/293; Nds. OVG, Beschluß v. 3.10.1989 - 2 M 35/89 - vgl. auch OVG Schleswig, ZBR 1996, 339; VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 347 und ZBR 1995, 109).

    ... Es kann offenbleiben, ob der Umstand, dass der Stichtag der genannten Regelbeurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen (1.6.1997) im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (Mai 1999) nahezu zwei Jahre zurücklag, allein schon ausreicht, die Verlässlichkeit der Beurteilungen als Grundlage der Auswahlentscheidung in Frage zu stellen (vgl. zu dieser Problematik auch Nds. OVG, Beschl. v. 19.1.2000 - 5 M 3424/99 - Beschl. v. 18.11.1999, a.a.O.; Beschl. v. 11.11.1999 - 5 M 3912/99 - Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.; Beschl. v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 -).

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2000 - 2 M 172/00

    Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    Es kann offen bleiben, ob der Umstand, dass der Stichtag der genannten Regelbeurteilung der Antragstellerin, nämlich der 1. Juni 1997, im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung des Antragsgegners (Dezember 1999) 2 ½ Jahre zurücklag, allein schon ausreicht, die Verlässlichkeit der Beurteilung als Grundlage der Auswahlentscheidung in Frage zu stellen (vgl. zu dieser Problematik auch Nds. OVG, Beschl. v. 19.01.2000 - 5 M 3424/99 - Beschl. v. 18.11.1999, aaO; Beschl. v. 11.11.1999 - 5 M 3912/99 - Beschl. v. 05.08.1999, aaO; Beschl. v. 18.03.1999 - 5 M 4824/98 -).

    Es besteht auch die realistische, nicht nur entfernte Möglichkeit, dass die Antragstellerin bei Vermeidung des vorstehend dargestellten Rechtsfehlers (Fehlen einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung) ausgewählt wird (vgl. zu diesem Erfordernis im Einzelnen Nds. OVG, Beschl. v. 18.03.1999, aaO; ebenso Beschl. v. 09.02.2000, aaO; Beschl. v. 03.12.1999 - 2 M 3363/99 - Beschl. v. 05.08.1999, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99

    Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    Es kann offenbleiben, ob der Umstand, dass der Stichtag der genannten Regelbeurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen (1.6.1997) im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (Mai 1999) nahezu zwei Jahre zurücklag, allein schon ausreicht, die Verlässlichkeit der Beurteilungen als Grundlage der Auswahlentscheidung in Frage zu stellen (vgl. zu dieser Problematik auch Nds. OVG, Beschl. v. 19.1.2000 - 5 M 3424/99 - Beschl. v. 18.11.1999, a.a.O.; Beschl. v. 11.11.1999 - 5 M 3912/99 - Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.; Beschl. v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 -).

    Es besteht auch die realistische, nicht nur entfernte Möglichkeit, dass der Antragsteller bei Vermeidung des vorstehend dargestellten Rechtsfehlers (Fehlen zeitnaher dienstlicher Beurteilungen der Bewerber) ausgewählt wird (vgl. zu diesem Erfordernis im Einzelnen Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.1999, a.a.O.; ebenso Beschl. v. 9.2.2000, a.a.O.; Beschl. v. 3.12.1999 - 2 M 3363/99 - Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 10.05.2000 - 1 B 118/99

    Aktualisierungsgebot; Auswahlentscheidung; Bewerberkonkurrenz;

    Der Antragsteller hat glaubhaft gemacht (§ 123 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 VwGO iVm §§ 92o Abs. 2, 294 ZPO), dass - erstens - die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung fehlerhaft ist und der Antragsteller - zweitens - in einem ordnungsgemäßen Auswahlverfahren im Sinne einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" (Beschl. d. Nds. OVG v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 -) jedenfalls nicht ohne jede Chance wäre (Bracher ZBR 1989, 139/14o; Wagner ZBR 1990, 120; Günther ZBR 1990, 284/293; Nds.OVG, Beschluß v. 3.10.1989 - 2 M 35/89 - vgl. auch OVG Schleswig, ZBR 1996, 339; VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 347 und ZBR 1995, 1o9).

    Selbst dann, wenn man mit Blick auf das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der Bestenauslese und des hieraus ableitbaren Aktualisierungsgebotes dienstlicher Beurteilungen (vgl. Beschl. d. Nds. OVG v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 - ; Beschl. d. Nds. OVG v. 4.6.1997 - 5 M 1981/97 -) im vorliegenden Fall einer - zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung vom November 1999 schon über viele Jahre völlig unterbliebenen - Beurteilungsfortschreibung dazu gelangte, es sei verfassungsrechtlich eine Aktualisierung geboten, die von der Antragsgegnerin inzwischen - im Januar 2000 - bereits unternommen, vom Antragsteller jedoch angegriffen worden sei, läge damit noch keine verwertbare Beurteilung des Antragstellers vor.

  • VG Hamburg, 18.05.2001 - 3 VG 1075/01
    Das ist eine weitere Voraussetzung dafür, dass zugunsten eines Mitbewerbers um einen Beförderungsposten eine einstweilige Anordnung ergehen kann (HOVG, Beschluss vom 4.9.1996 - OVG Bs I 101/96 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.3. 1999 - 5 M 4824/98 -, NdsRpfl. 2000, 76).
  • VG Lüneburg, 07.03.2003 - 1 B 3/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; besondere Qualifikationen; Beurteilung

    Daneben hat er nachvollziehbar darlegen und glaubhaft machen können, dass er künftig - bei Unterstellung einer Fehlerhaftigkeit des vorliegenden Verfahrens - in einem ordnungsgemäßen Auswahlverfahren im Sinne einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" (Beschl. d. Nds. OVG v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 -) eine "realistische, nicht nur entfernte" Chance hätte, selbst ausgewählt zu werden (Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2000, NdsVBl. 2001, S. 19; Bracher ZBR 1989, 139/140; Wagner ZBR 1990, 120; Günther ZBR 1990, 284/293; Nds. OVG, Beschl. v. 3.10.1989 - 2 M 35/89 - vgl. auch OVG Schleswig, ZBR 1996, 339; VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 347 und ZBR 1995, 109).
  • VG Oldenburg, 02.09.2003 - 6 B 3123/03

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit - aktuelle Beurteilungen

    Verwaltungsvorschriften können das aus verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entnehmende Gebot, unter bestimmten Voraussetzungen aktuelle Anlassbeurteilungen zu erstellen, nicht beeinflussen (Nds.OVG, Beschluss vom 18. März 1999 - 5 M 4824/98 -, NdsRpfl. 2000, S. 76 (77 f.); Nds.OVG vom 5. August 1999 - 2 M 2045/99 -, NdsVBl.
  • VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03

    Aktuelle Beurteilung; Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    Verwaltungsvorschriften können das aus verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entnehmende Gebot, unter bestimmten Voraussetzungen aktuelle Anlassbeurteilungen zu erstellen, nicht beeinflussen(Nds.OVG, Beschluss vom 18. März 1999 - 5 M 4824/98 -, NdsRpfl. 2000, S. 76 (77 f.); Nds.OVG vom 5. August 1999 - 2 M 2045/99 -, NdsVBl.
  • VG Lüneburg, 21.11.2002 - 1 B 67/02

    Aktualität; aktuelle Beurteilung ; Aussagekraft; Auswahlentscheidung;

    "Es kann offenbleiben, ob der Umstand, dass der Stichtag der genannten Regelbeurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen (...) im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (...) nahezu zwei Jahre zurücklag, allein schon ausreicht, die Verlässlichkeit der Beurteilungen als Grundlage der Auswahlentscheidung in Frage zu stellen (vgl. zu dieser Problematik auch Nds. OVG, Beschl. v. 19.1.2000 - 5 M 3424/99 - Beschl. v. 18.11.1999, 5 M 2989/99; Beschl. v. 11.11.1999 - 5 M 3912/99 - Beschl. v. 5.8.1999, - 2 M 2045/99 - Beschl. v. 18.3.1999 - 5 M 4824/98 -).
  • VG Lüneburg, 24.01.2006 - 1 B 45/05

    Aktuelle Beurteilung; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung; Ausschreibung;

  • VG Lüneburg, 10.01.2003 - 1 B 52/02

    Amtszulage; Ausschreibung; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Auswahlvermerk;

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