Rechtsprechung
   BSG, 24.02.1976 - 5 RKn 26/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,8991
BSG, 24.02.1976 - 5 RKn 26/75 (https://dejure.org/1976,8991)
BSG, Entscheidung vom 24.02.1976 - 5 RKn 26/75 (https://dejure.org/1976,8991)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 1976 - 5 RKn 26/75 (https://dejure.org/1976,8991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,8991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen, 27.04.1989 - L 4 KR 4/88

    Zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Sinne der KV

    Auszug aus BSG, 24.02.1976 - 5 RKn 26/75
    Fundstelle SozR 2200 § 182 Nr. 12 (LT1) BSGE 41, 201-204 (LT1) RegNr 5904 BKK 1976, 257-258 (LT1) WzS 1976, 308-310 (LT1) Breith 1976, 987-990 (LT1) USK 7622 (LT1,ST2) Meso B 10/298 (LT1) Die Leistungen 1976, 378-380 (ST1) EzS 90/56 Diese Entscheidung wird zitiert von: LSG Celle 1989-04-27 L 4 Kr 4/88 Vergleiche RuP 1988, Nr. 1, 23-25, Mrozynski, Peter.
  • SG Mainz, 31.08.2015 - S 3 KR 405/13

    Krankenversicherung - Krankengeld - Fortbestehen des Anspruchs bei

    Diese Folgen sind auch deshalb absurd, weil - auch nach der langjährigen Rechtsprechung des BSG - richtigerweise an die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V a.F. kaum formelle Voraussetzungen gestellt werden (vgl. bereits BSG, Urteil vom 24.02.1976 - 5 RKn 26/75 - Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - L 18 AL 37/17

    Subjektive Verfügbarkeit des Antragstellers als Voraussetzung eines Anspruchs auf

    Arbeitsunfähig ist, wer weder seine letzte Erwerbstätigkeit noch eine ähnliche Arbeit verrichten kann (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 1976 - 5 RKn 26/75 - juris Rn. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 5 KR 265/17

    Krankengeld

    Im Übrigen gehe der Gesetzgeber davon aus, dass ein in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigter Versicherter selbst die notwendigen Schritte unternehme, um die AU feststellen zu lassen und seine Ansprüche zu wahren (BSG, Urteil vom 24.02.1976 - 5 RKn 26/75).
  • SG Detmold, 14.03.2014 - S 24 KR 478/13

    Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf Zahlung von Krankengeld

    Es ist ausreichend, wenn der Arzt feststellt, dass der Versicherte krank ist und deshalb weder seine letzte noch eine ähnliche Tätigkeit verrichten kann (BSG Urteil vom 24.02.1976 - 5 RKn 26/75 -, juris Rn. 15).
  • LSG Hessen, 22.10.1980 - L 8 KR 806/79
    Würde die ärztliche Feststellung eine uneingeschränkt bindende Wirkung auslösen, so wären bei der Anfechtung des Bescheides über das Krankengeld sowohl der Versicherungsträger als auch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit unzulässig gebunden (vgl. BSG a.a.O. u. Urt. v. 24.2.1976 - 5 RKn 26/75 - Hess. LSG a.a.O.; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Anm. 13b zu § 182 RVO).
  • LSG Hessen, 09.07.1980 - L 8 KR 1111/79

    Krankengeldbezug; keine Bindungswirkung an ärztliche Bescheinigung über

    Würde die ärztliche Feststellung eine uneingeschränkt bindende Wirkung auslösen, so wären bei der Anfechtung des Bescheides über das Krankengeld sowohl der Versicherungsträger als auch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit unzulässig gebunden (vgl. BSG a.a.O. und Urteil vom 24. Februar 1976 - 5 RKn 26/75 - Hess. LSG a.a.O.; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Anm. 13 b zu § 182 RVO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2015 - L 4 KR 278/14
    Es genügt, wenn der Arzt feststellt, dass der Versicherte krank ist und deshalb weder seine letzte Tätigkeit noch eine andere Arbeit verrichten kann (BSG, Urteil vom 24. Februar 1976, 5 RKn 26/75; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. April 2012, L 4 KR 344/10; BSG v. 10. Mai 2012 - B 1 KR 20/11 R.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2014 - L 11 AL 67/13
    Während ein nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) versicherter Beschäftigter grundsätzlich dann arbeitsunfähig ist, wenn er seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur noch auf die Gefahr hin verrichten kann, dass sich sein Gesundheitszustand verschlimmert (BSG, Urteil vom 24. Februar 1976 - 5 RKn 26/75 - SozR 2200 § 182 Nr. 12), ist ein Arbeitsloser, der durch den Bezug von Arbeitslosengeld nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versichert ist, dann arbeitsunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung steht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2012 - L 4 KR 344/10
    Es genügt, wenn der Arzt feststellt, dass der Versicherte krank ist und deshalb weder seine letzte Tätigkeit noch eine andere Arbeit verrichten kann (BSG, Urteil vom 24. Februar 1976, 5 RKn 26/75).
  • SG Landshut, 04.05.2018 - S 16 AL 155/16

    Streit um Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld

    Arbeitsunfähig ist, wer weder seine letzte Erwerbstätigkeit noch eine ähnliche Arbeit verrichten kann (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24.02.1976, Az. 5 RKn 26/75, juris-Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht