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   OLG Hamm, 16.05.2013 - III-5 RVs 36/13   

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https://dejure.org/2013,21935
OLG Hamm, 16.05.2013 - III-5 RVs 36/13 (https://dejure.org/2013,21935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.2013 - III-5 RVs 36/13 (https://dejure.org/2013,21935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - III-5 RVs 36/13 (https://dejure.org/2013,21935)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäßheit einer Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei unzulässigen Angriffen gegen die Urteilsfeststellungen und die tatrichterliche Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2; StPO § 349
    Keine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei unzulässigen Angriffen gegen die Urteilsfeststellungen und die tatrichterliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Essen - 30 Ns 167/12
  • OLG Hamm, 16.05.2013 - III-5 RVs 36/13
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2013 - 5 RVs 36/13
    Dagegen ist es im Rahmen der rechtlichen Prüfung unerheblich, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise ebenso gut möglich gewesen wäre (vgl. BGH, NJW 2007, 384; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 3 Ss 567/08 -).
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08

    verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2013 - 5 RVs 36/13
    Dagegen ist es im Rahmen der rechtlichen Prüfung unerheblich, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise ebenso gut möglich gewesen wäre (vgl. BGH, NJW 2007, 384; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 3 Ss 567/08 -).
  • OLG Hamm, 08.04.2014 - 1 RVs 104/13

    Unzulässigkeit der Sachrüge bei ausschließlichem Angreifen von Beweiswürdigung

    Einzelausführungen zur Sachrüge, die ergeben, dass der Rechtsmittelführer in Wahrheit nicht die (materielle) Rechtsanwendung beanstanden, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angreifen will, führen daher zu Unzulässigkeit der Sachrüge (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 16.05.2013 - 5 RVs 36/13 und vom 20.05.2008 - 2 Ss 176/08 - BeckRS 2008, 17174; Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 344, Rdnr.19, m. w. N.).
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