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   LG Duisburg, 13.02.2020 - 5 S 112/19   

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LG Duisburg, 13.02.2020 - 5 S 112/19 (https://dejure.org/2020,33750)
LG Duisburg, Entscheidung vom 13.02.2020 - 5 S 112/19 (https://dejure.org/2020,33750)
LG Duisburg, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 5 S 112/19 (https://dejure.org/2020,33750)
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  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch

    Auszug aus LG Duisburg, 13.02.2020 - 5 S 112/19
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht einem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, auch dann kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 12 f.; BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17 -, juris).

    Dies folgt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs aus dem Vorrang des § 21 Abs. 4 WEG (BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17 -, Rn. 13, juris).

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus LG Duisburg, 13.02.2020 - 5 S 112/19
    Denn die Verteilung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten steht, soweit sie letztlich auf der Mithaftung für Streitgenossen beruht, notwendigerweise unter dem Vorbehalt, dass sich das Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens zwischen den Streitgenossen nicht nachträglich verschiebt (BGH VersR 81, 1033, 1034).

    Ebenso wie aus diesem Grund der Rechtsmittelkläger auch eine Verschlechterung der Kostenentscheidung in der Rechtsmittelinstanz hinzunehmen hat, soll die nur einen Teil der Prozessparteien betreffende Rechtskraft der materiellen Entscheidung die im Endergebnis richtige Kostenverteilung zwischen allen Beteiligten nicht hindern, selbst wenn einer der Prozessbeteiligten infolge der materiellen Rechtskraft der für oder gegen ihn ergangenen Entscheidung bereits aus dem Prozess ausgeschieden ist (BGH VersR 81, 1033, 1034; OLG Frankfurt, Urteil vom 02. September 2005 - 2 U 32/01 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Auszug aus LG Duisburg, 13.02.2020 - 5 S 112/19
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht einem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, auch dann kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 12 f.; BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17 -, juris).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus LG Duisburg, 13.02.2020 - 5 S 112/19
    In einem solchen Fall ist eine Anhörung des Betroffenen entbehrlich (BVerfGE 6, 12, 14; 7, 95, 98).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus LG Duisburg, 13.02.2020 - 5 S 112/19
    In einem solchen Fall ist eine Anhörung des Betroffenen entbehrlich (BVerfGE 6, 12, 14; 7, 95, 98).
  • AG Duisburg-Hamborn, 28.08.2019 - 23 C 56/19

    Erbschein - anteilige Kostenerstattungsanspruch gegenüber Miterben

    Auszug aus LG Duisburg, 13.02.2020 - 5 S 112/19
    Das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn vom 28.08.2019 (Az. 23 C 56/19) wird auf die Berufung des Beklagten zu 2.) abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 7 U 296/12

    Erstattung der Kosten eines von einem der Miterben geführten finanzgerichtlichen

    Auszug aus LG Duisburg, 13.02.2020 - 5 S 112/19
    Ein solcher Anspruch besteht, wenn es um die Einziehung oder die Abwehr einer Nachlassforderung, zu der jeder Miterbe auch ohne die Zustimmung der anderen nach § 2039 BGB befugt ist, geht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. April 2014 - I-7 U 296/12 -, Rn. 28, juris).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2005 - 2 U 32/01

    Kostenentscheidung: Änderung in der Berufungsinstanz bei Streitgenossenschaft

    Auszug aus LG Duisburg, 13.02.2020 - 5 S 112/19
    Ebenso wie aus diesem Grund der Rechtsmittelkläger auch eine Verschlechterung der Kostenentscheidung in der Rechtsmittelinstanz hinzunehmen hat, soll die nur einen Teil der Prozessparteien betreffende Rechtskraft der materiellen Entscheidung die im Endergebnis richtige Kostenverteilung zwischen allen Beteiligten nicht hindern, selbst wenn einer der Prozessbeteiligten infolge der materiellen Rechtskraft der für oder gegen ihn ergangenen Entscheidung bereits aus dem Prozess ausgeschieden ist (BGH VersR 81, 1033, 1034; OLG Frankfurt, Urteil vom 02. September 2005 - 2 U 32/01 -, Rn. 17, juris).
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