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   VGH Baden-Württemberg, 03.09.1990 - 5 S 1840/90   

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VGH Baden-Württemberg, 03.09.1990 - 5 S 1840/90 (https://dejure.org/1990,2187)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.09.1990 - 5 S 1840/90 (https://dejure.org/1990,2187)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. September 1990 - 5 S 1840/90 (https://dejure.org/1990,2187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtsschutz bei faktischer Vollziehung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses - Feststellung des Umfanges der aufschiebenden Wirkung der Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 176
  • VBlBW 1991, 58
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.11.1982 - 7 C 21.80

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Medizin gegenüber einer Universität -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.1990 - 5 S 1840/90
    Auch wenn somit nicht die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels als solche, sondern lediglich deren Umfang im Streit ist, ist hierüber nicht durch einstweilige Anordnung, sondern durch Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels zu entscheiden (BVerwG Beschluß vom 18.10.1985 -- 7 C 21.80 -- NVwZ 1986, 639).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1982 - 4 S 796/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.1990 - 5 S 1840/90
    § 123 Abs. 5 VwGO läßt nämlich eine einstweilige Anordnung gegen die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht zu; beim faktischen Vollzug ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 16.4.1968 -- I 825/67 -- ESVGH 18, 232; Beschluß vom 14.6.1982 -- 4 S 796/82 -- NVwZ 1983, 741; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Finkelnburg/Jank a.a.O.; Schoch a.a.O.; Kopp, VwGO, 8. Auflage § 80 Rd.Nr. 10) in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 VwGO durch eine gerichtliche Feststellung, daß und gegebenenfalls in welchem Umfang dem Rechtsmittel aufschiebende Wirkung zukommt, Rechtsschutz zu gewähren.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Insbesondere ist es für den Eintritt des Suspensiveffekts unerheblich, ob der Rechtsbehelf in der Sache begründet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.9.1990, NVwZ-RR 1991, 176 (177); Schoch, a.a.O. § 80 RdNr. 62).
  • OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92

    Vorläufiger Rechtsschutz im baurechtlichen Nachbarstreit; Bauwichgarage;

    6.) Die Verwaltungsgerichte sind nach § 80 a Abs. 3 VwGO nicht auf Maßnahmen gegen die Antragsgegnerin festgelegt, sondern können zur Sicherung der aufschiebenden Wirkung des Nachbarwiderspruchs (zu dieser Funktion der Sicherungsmaßnahmen s. VGH Baden-Württ., NVwZ-RR 91, 176, 177) auch Maßnahmen direkt gegen den beigeladenen Bauherrn richten (a.A. HessVGH, NVwZ 91, 592, 593; wie hier Schoch, NVwZ 91, 1121, 1125).
  • OVG Hamburg, 15.06.2011 - 5 Es 1/11

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss

    Dies gilt nicht nur für die Fälle, in denen die Behörde den Eintritt der aufschiebenden Wirkung grundsätzlich bestreitet, sondern auch für diejenigen Konstellationen, in denen - wie hier - letztlich über die Reichweite der im Grundsatz anerkannten aufschiebenden Wirkung gestritten wird (vgl. zu Vorstehendem z.B. VGH Mannheim, Beschl. v. 3.9.1990, NVwZ-RR 1991, 176; Finkelnburg u.a., Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rn. 1045 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Nach insoweit übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum gehören auch vorbereitende Abrissmaßnahmen, die für die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens erforderlich sind, bereits zur Durchführung einer Planfeststellung oder Plangenehmigung (vgl. nur VGH Mannheim, Beschl. v. 3.9.1990, NVwZ-RR 1991, 176; Müller/Schulz, Bundesfernstraßengesetz, 2008, § 17c Rn 10 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs -

    Im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes sind die gestellten Anträge indes sachdienlich auszulegen (vgl. § 123 SGG) und ggf. auch umzudeuten, um dem erkennbar gewordenen Rechtsschutzziel zum Erfolg zu verhelfen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - L 15 B 1105/05 SO ER - ; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. September 1990 - 5 S 1840/90 -NVwZ-RR 1991, 176; Krodel, a.a.O., Rdnr. 8; Keller in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O.; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O., § 80 Rdnr. 68, § 123 Rdnr. 49).
  • LSG Hessen, 18.04.2007 - L 7 SO 85/06

    Sozialhilfe - einstweiliger Rechtsschutz - Dauerverwaltungsakt - aufschiebende

    Die Auslegung (vgl. § 123 SGG) und Umdeutung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG in einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes nach § 86 b Abs. 1 SGG ist zulässig und hier zur Gewährung effektiven Rechtschutzes geboten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - L 15 B 1105/05 SO ER; VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 3. September 1990 - 5 S 1840/90; Keller in: Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 8. Aufl., § 86 b, Rdnr. 9 b, 26 a).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95

    Gerichtliche Maßnahmen bei Mißachtung der aufschiebenden Wirkung des

    Ein Rechtsschutzinteresse für eine dahingehende Feststellung wäre nur dann gegeben, wenn die Antragsgegnerin - irrtümlich - von der Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB-MaßnahmenG und damit von einer sofortigen Vollziehbarkeit der Baugenehmigung ausginge (vgl. zur Zulässigkeit der Feststellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage, BVerwG, Beschluß vom 18.10.1995, NVwZ 1986, 639 und VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 3.9.1990, VBlBW 1991, 58).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2000 - 21 B 1540/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ausschlussverfügung gegenüber einem

    vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3. September 1990 - 5 S 1840/90 -, NVwZ-RR 1991, 176.
  • SG Bremen, 22.01.2009 - S 21 AS 1/09

    Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege der einstweiligen Anordnung zur

    Eine Umdeutung von Anträgen ist geboten, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtschutzes geboten ist (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 18.04.2007 - L 7 SO 85-86 und L 7 B 281/06 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 27.1.2006 - L 15 B 1105/05 SO ER - VGH Baden-Württemberg Beschl. vom 3.9.1990 - 5 S 1840/90 - Keller, in: Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 9. Auflage, 2008, § 86 b, Rdnr. 9 b, 26 a).
  • VG Minden, 09.07.2013 - 11 L 328/13

    Keine Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der

    vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 03. September 1990 - 5 S 1840/90 -, juris.
  • VG Ansbach, 27.07.2017 - AN 3 S 17.34810

    Die Fiktion der wirksamen Zustellung setzt voraus, dass ein ordnungsgemäßer

    Dem gleichgestellt sind die Fälle einer erst drohenden faktischen Vollziehung, d. h. wenn sich die Behörde oder ein Dritter (irrig) eines Vollziehungsrechts rühmt, weil sie dem Rechtsbehelf z. B. zu Unrecht die aufschiebende Wirkung aberkennt (VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1991, 176).
  • SG Bremen, 12.02.2009 - S 21 AS 183/09

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1997 - 25 B 741/97
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