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   LG Bonn, 05.09.2007 - 5 S 193/06   

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https://dejure.org/2007,22814
LG Bonn, 05.09.2007 - 5 S 193/06 (https://dejure.org/2007,22814)
LG Bonn, Entscheidung vom 05.09.2007 - 5 S 193/06 (https://dejure.org/2007,22814)
LG Bonn, Entscheidung vom 05. September 2007 - 5 S 193/06 (https://dejure.org/2007,22814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Getriebeverschleiß und Reparaturkostenersatz - Beweislastverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Beweislastumkehr hilft dem Käufer nicht immer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.02.2000 - VI ZR 47/99

    Rückforderungsanspruch des Haftpflichtversicherers

    Auszug aus LG Bonn, 05.09.2007 - 5 S 193/06
    Gleiches gilt bei Leistung als Vorschuss oder Sicherheit (BGH, Urteil vom 29.02.2000, NJW 2000, 1718-1719) oder bei der Geltendmachung eines Anspruchs aus Eingriffskondiktion.
  • AG Rheinbach, 06.10.2006 - 5 C 475/05
    Auszug aus LG Bonn, 05.09.2007 - 5 S 193/06
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.10.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Rheinbach - 5 C 475/05 - abgeändert.
  • BGH, 25.05.1973 - V ZR 13/71
    Auszug aus LG Bonn, 05.09.2007 - 5 S 193/06
    Dabei ist im Rahmen der jeweils auf das Schuldverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften und Vertragsbestimmungen vor allem der erkennbar mit dem Anerkenntnis verfolgte Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses bedeutsam (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.1973, NJW 1973, 2019 [2020]).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - 20 U 1/98

    Beweislast für Kontozugriffsberechtigung beim Lastschrift-Abbuchungsverfahren

    Auszug aus LG Bonn, 05.09.2007 - 5 S 193/06
    Denn dort liegt in der Erfüllung der Verbindlichkeit gerade kein Anerkenntnis der angeblichen Forderung des Gläubigers (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.1998, NJW-RR 1999, 417; LG Oldenburg, Urteil vom 24.10.1990, WM 1991, 1879-1880).
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