Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 22.08.2001 - 5 S 69/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zeitliche Benutzungsbeschränkung für Behindertenparkplatz zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung der Berufung und Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zeitliche Beschränkung der Benutzung eines Behindertenparkplatzes; Verbot der Benachteiligung von Behinderten
- Judicialis
StVO § 39 Abs. 1; ; StVO § 42 Abs. 4; ; StVO § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2; ; Zeichen 314; ; Zusatzzeichen 1040-32; ; Zusatzzeichen 1044-10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehr, Verkehrsregelung- Behindertenparkplatz, zeitliche Beschränkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Das durch das Verkehrszeichen 314 (Parkplatz) erlaubte Parken, das zugunsten von Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und von Blinden durch das Zusatzzeichen 1044-10 (Rollstuhl) beschränkt ist, kann durch das Zusatzzeichen 1040-32 (Sinnbild Parkscheibe ...
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch auf Behindertenparkplatz mit Parkscheibe?
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 24.11.2000 - 1 K 2874/99
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.2001 - 5 S 69/01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 464
- NZV 2002, 54
- VBlBW 2002, 76
- DÖV 2002, 215
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2001 - 5 S 69/01
Diese Rechtsauffassung stellt der Kläger nicht mit schlüssigen Gegenargumenten (vgl. zu diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2001, 392) in Frage. - VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97
Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Veräußerung des streitbefangenen Grundstücks …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2001 - 5 S 69/01
Die als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage, "ob ein Behindertenparkplatz überhaupt mit einer Parkzeitbegrenzung versehen werden darf", ist in einem Berufungsverfahren nicht klärungsbedürftig, da sich ihre Beantwortung (Bejahung) ohne Weiteres - wie oben dargelegt - aus den materiell-rechtlichen Vorschriften ergibt (vgl. zu diesem Aspekt Senatsbeschl. v. 23.01.1998 - 5 S 2053/97 - NVwZ 1998, 975 und Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 124 RdNr. 78; Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, § 124 RdNr. 48 jeweils m.w.N.).
- VG Braunschweig, 08.02.2006 - 6 A 340/05
Erteilung einer zweiten personengebundenen Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 …
Im Hinblick darauf, dass die nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO gewährten Parkerleichterungen eine Privilegierung und keine Benachteiligung für den Kreis der hierdurch Berechtigten darstellen (vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 22.08.2001 - NZV 2002, 54), kann demzufolge auch die Entscheidung der Behörde, den Anwendungsbereich der Vorschrift nicht weiter auszudehnen, nicht als Benachteiligung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG angesehen werden.