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LAG Köln, 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92 |
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Kurzfassungen/Presse
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Bußgeldverfahren; Strafverfahren; Arbeitgeber; Fürsorgepflicht; Kraftfahrer
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 27.08.1992 - 8 Ca 7236/91
- LAG Köln, 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen
Auszug aus LAG Köln, 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92
Schaden nicht dem Leistungsbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Bestätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (LAG Köln, LAGE § 67o BGB, Nr. Io; BAG, AP Nr. 2, 6, 7 zu § 611 BGB - Gefährdungshaftung des Arbeitgeber -)Diese Verpflichtung des Arbeitgebers umfaßt neben Sachschäden auch sonstige Vermögensschäden, wie das Bundesarbeitsgericht mehrfach festgestellt hat (BAG, AP Nr. 19 zu § 611 BGB - Haftung des Arbeitnehmers - BAG, AP Nr. 7 zu § 611 BGB - Gefährdungshaftung des Arbeitgebers -).Fahrten in einem Gebiet zu unternehmen hat, in denen unzumutbare Maßnahme der Strafverfolgung zu befürchten sind (BAG, AP Nr. 7 zu § 611 BGB - Gefährdungshaftung des Arbeitgebers -).
- LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
Schienenkartell - Schadensersatz wegen 191 Mio. Euro Kartellbuße?
bb)Genauso wurde etwa auch in Entscheidungen der Instanzgerichte (LAG L. vom 29.02.2012 - 9 Sa 1464/11; 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92; LAG Rheinland-Pfalz 26.01.2010 - 3 Sa 497/09; LAG Schleswig-Holstein vom 30.03.2000 - 4 Sa 450/99; LAG Hamm vom 20.12.1991 - 18 Sa 506/91; 30.07.1990 - 19 (4) Sa 1824/89) argumentiert, wonach ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer Bußgelder zu erstatten, die dieser etwa wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der dienstlichen Nutzung eines Firmen-Lkw zu zahlen hatte. - ArbG Hagen, 15.07.2003 - 5 Ca 2953/02
Reichweite der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Ersatz von Aufwendungen durch …
Denn der durch die Verhängung einer Strafe verursachte Vermögensschaden wird durch den Schutzzweck einer Haftung wegen positiver Vertragsverletzung aufgrund einer Fürsorgepflichtverletzung nicht erfasst (LAG Köln, Urteil vom 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92 -, LAGE § 670 BGB Nr. 11 unter 2. der Gründe auf S. 3 mit weiteren Nachweisen).Mit der verhängten Strafe wird die individuelle Schuld des Betroffenen geahndet, bei deren Bemessung auch die Tatsache Berücksichtigung findet, dass der Gesetzesverstoß sich während oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ereignet hat (LAG Köln, Urteil vom 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92 -, LAGE § 670 BGB Nr. 11 unter 1. der Gründe auf S. 2).
Von diesem Haftungsgrundsatz ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn eine vertragliche Regelung vorliegt oder wenn dem Arbeitnehmer die Maßnahmen der Strafverfolgung unzumutbar sind (LAG Köln, Urteil vom 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92 -, LAGE § 670 BGB Nr. 11 unter 1. der Gründe auf S. 2 mit weiteren Nachweisen).