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   LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09   

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https://dejure.org/2009,69689
LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09 (https://dejure.org/2009,69689)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.2009 - 5 Sa 107/09 (https://dejure.org/2009,69689)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 5 Sa 107/09 (https://dejure.org/2009,69689)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung aufgrund langanhaltender Krankheit des Arbeitnehmers bei Fehlen einer ausreichend substantiierten Darstellung einer negativen Gesundheitsprognose; Rechtfertigung eines Auflösungsantrags i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Wuppertal, 25.11.2008 - 4 Ca 1599/08

    Keine negative Prognose bei Wiederaufnahme der Arbeit nach langanhaltender

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09
    Mit Urteil vom 25.11.2008 hat die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Wuppertal - 4 Ca 1599/08 - dem Klagebegehren entsprochen und den Auflösungsantrag der Beklagten abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des am 25.11.2008 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Wuppertal - 4 Ca 1599/08 - die Klage abzuweisen, hilfsweise, unter Abänderung des am 25.11.2008 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Wuppertal - 4 Ca 1599/08 - das Arbeitsverhältnis der Parteien gegen Zahlung einer Abfindung, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch einen Betrag in Höhe von 7, 5 Monatsgehältern zu je 2.135,-- EUR, mithin also 16.012,50 EUR nicht überschreiten sollte, zum Ablauf des 31.12.2008 aufzulösen.

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09
    Im Fall der völligen Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitskraft bedarf es allerdings zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung keiner konkret festzustellenden erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen (BAG 12.07.2007 - 2 AZR 716/06 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG 18.01.2007 - 2 AZR 759/05 - n. v.; BAG 19.04.2007 - 2 AZR 239/06 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06

    Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09
    Im Fall der völligen Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitskraft bedarf es allerdings zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung keiner konkret festzustellenden erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen (BAG 12.07.2007 - 2 AZR 716/06 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG 18.01.2007 - 2 AZR 759/05 - n. v.; BAG 19.04.2007 - 2 AZR 239/06 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09
    Bei der Anwendung des § 9 KSchG sind dabei vor allen Dingen auch die wechselseitigen Grundrechtspositionen des betroffenen Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zu berücksichtigen und abzuwägen (vgl. zu allem: BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - NZA 2009, 312; vgl. auch: BAG 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - AP Nr. 52 zu § 9 KSchG 1969, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09
    Im Fall der völligen Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitskraft bedarf es allerdings zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung keiner konkret festzustellenden erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen (BAG 12.07.2007 - 2 AZR 716/06 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG 18.01.2007 - 2 AZR 759/05 - n. v.; BAG 19.04.2007 - 2 AZR 239/06 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09
    Bei der Anwendung des § 9 KSchG sind dabei vor allen Dingen auch die wechselseitigen Grundrechtspositionen des betroffenen Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zu berücksichtigen und abzuwägen (vgl. zu allem: BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - NZA 2009, 312; vgl. auch: BAG 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - AP Nr. 52 zu § 9 KSchG 1969, jeweils m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07

    Rechtmäßigkeit einer Versetzung eines Hausmeisters in einen Arbeitstrupp

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09
    Seine hiergegen gerichtete Klage hatte in zwei Instanzen vor dem Arbeitsgericht Wuppertal (Aktenzeichen 8 Ca 1574/07) und dem LAG Düsseldorf (Aktenzeichen 11 Sa 1908/07) Erfolg.
  • ArbG Wuppertal, 20.09.2007 - 8 Ca 1574/07

    Hausmeistertätigkeit, Versetzung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09
    Seine hiergegen gerichtete Klage hatte in zwei Instanzen vor dem Arbeitsgericht Wuppertal (Aktenzeichen 8 Ca 1574/07) und dem LAG Düsseldorf (Aktenzeichen 11 Sa 1908/07) Erfolg.
  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Die Berufung der Beklagten wies das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zurück (25. Juni 2009 - 5 Sa 107/09 -) .
  • LAG Düsseldorf, 21.07.2010 - 7 Sa 422/10

    Einzelfallentscheidung zu der Frage des böswilligen Unterlassens anderweitigen

    Das der vom Kläger erhobenen Kündigungsschutzklage stattgebende Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal (4 Ca 1599/08) vom 24.11.2008 wurde durch Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.2009 (5 Sa 107/09) bestätigt.
  • ArbG Wuppertal, 25.11.2008 - 4 Ca 1599/08

    Keine negative Prognose bei Wiederaufnahme der Arbeit nach langanhaltender

    LAG Düsseldorf 5 Sa 107/09.
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