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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 273/13   

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https://dejure.org/2014,6788
LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 273/13 (https://dejure.org/2014,6788)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.01.2014 - 5 Sa 273/13 (https://dejure.org/2014,6788)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 5 Sa 273/13 (https://dejure.org/2014,6788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages einer Produktionshelferin in der Automobilzulieferindustrie bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum sozialen Überbrückungszweck

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 6
    Unwirksame sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages einer Produktionshelferin in der Automobilzulieferindustrie bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum sozialen Überbrückungszweck

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Befristung eines Arbeitsvertrags beim Fehlen eines sozialen Überbrückungszwecks unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 273/13
    Zwar kann sich der Arbeitgeber auch auf einen anderen Befristungsgrund stützen, wenn im Arbeitsvertrag kein oder ein anderer Sachgrund oder etwa § 14 Abs. 2 TzBfG ("sachgrundlose Befristung") als Rechtfertigung für die Befristung genannt ist (vgl. BAG 10.07.2013 - 7 AZR 833/11 - Rn. 10, NZA 2013, 1292; BAG 13.02.2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 15, NZA 2013, 777).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 273/13
    Da das für den Abschluss eines Arbeitsvertrags maßgebliche Interesse des Arbeitgebers jedoch regelmäßig dahin geht, sich die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers für seine unternehmerischen Zwecke nutzbar zu machen, handelt es sich bei dem als "Sozialmaßnahme" gedachten Arbeitsvertrag um einen Ausnahmefall, dessen Vorliegen der Arbeitgeber anhand konkreter, nachprüfbarer Tatsachen darlegen und im Bestreitensfall beweisen muss (vgl. BAG 24.08.2011 - 7 AZR 368/10 - Rn. 27, AP TzBfG § 14 Nr. 85; BAG 16.12.2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 150; BAG 21.01.2009 - 7 AZR 630/07 - Rn. 9, AP TzBfG § 14 Nr. 57).
  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 368/10

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Anschluss an Ausbildung oder Studium

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 273/13
    Da das für den Abschluss eines Arbeitsvertrags maßgebliche Interesse des Arbeitgebers jedoch regelmäßig dahin geht, sich die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers für seine unternehmerischen Zwecke nutzbar zu machen, handelt es sich bei dem als "Sozialmaßnahme" gedachten Arbeitsvertrag um einen Ausnahmefall, dessen Vorliegen der Arbeitgeber anhand konkreter, nachprüfbarer Tatsachen darlegen und im Bestreitensfall beweisen muss (vgl. BAG 24.08.2011 - 7 AZR 368/10 - Rn. 27, AP TzBfG § 14 Nr. 85; BAG 16.12.2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 150; BAG 21.01.2009 - 7 AZR 630/07 - Rn. 9, AP TzBfG § 14 Nr. 57).
  • BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 630/07

    Befristung - soziale Gründe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 273/13
    Da das für den Abschluss eines Arbeitsvertrags maßgebliche Interesse des Arbeitgebers jedoch regelmäßig dahin geht, sich die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers für seine unternehmerischen Zwecke nutzbar zu machen, handelt es sich bei dem als "Sozialmaßnahme" gedachten Arbeitsvertrag um einen Ausnahmefall, dessen Vorliegen der Arbeitgeber anhand konkreter, nachprüfbarer Tatsachen darlegen und im Bestreitensfall beweisen muss (vgl. BAG 24.08.2011 - 7 AZR 368/10 - Rn. 27, AP TzBfG § 14 Nr. 85; BAG 16.12.2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 150; BAG 21.01.2009 - 7 AZR 630/07 - Rn. 9, AP TzBfG § 14 Nr. 57).
  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 833/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 273/13
    Zwar kann sich der Arbeitgeber auch auf einen anderen Befristungsgrund stützen, wenn im Arbeitsvertrag kein oder ein anderer Sachgrund oder etwa § 14 Abs. 2 TzBfG ("sachgrundlose Befristung") als Rechtfertigung für die Befristung genannt ist (vgl. BAG 10.07.2013 - 7 AZR 833/11 - Rn. 10, NZA 2013, 1292; BAG 13.02.2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 15, NZA 2013, 777).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 426/09

    Befristete Erhöhung der Arbeitszeit - Inhaltskontrolle - unangemessene

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 273/13
    bis 31.12.2012 kann auch nicht darin gesehen werden, dass die Beklagte ein Interesse an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat hat (vgl. zu diesem Aspekt: LAG Rheinland-Pfalz 17.12.2009 - 11 Sa 426/09 - Juris), der ihr "zwischen den Zeilen" angedroht habe, dann an anderer Stelle auch weniger kompromissbereit zu sein.
  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14

    Arbeitnehmerwunsch nach zeitlich begrenzter Beschäftigung - Arbeitgeberangebot -

    Das bloße Einverständnis mit dem nur befristeten Vertragsschluss, dokumentiert durch eine Unterschrift, reicht nicht aus, um auf das Vorhandensein eines entsprechenden Wunsches schließen zu können, weil anderenfalls das Sachgrunderfordernis bei jedem bereits abgeschlossenen Arbeitsvertrag nicht mehr kontrolliert zu werden bräuchte (LAG Rheinland-Pfalz 16. Januar 2014 - 5 Sa 273/13 - juris Rn. 34).
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