Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 27.10.2010

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09   

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LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09 (https://dejure.org/2009,10022)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03.06.2009 - 5 Sa 3/09 (https://dejure.org/2009,10022)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 5 Sa 3/09 (https://dejure.org/2009,10022)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diskriminierung; Vorlagebeschluss

  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diskriminierung; Vorlagebeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    (Arbeitsrechtliche Vorlagen an den EuGH: Eine aktuelle Bestandsaufnahme (Gregor Thüsing; KritV 2009, 327-356)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlussfrist im AGG könnte unzulässig sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 992/06

    Vertragliche Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle bei Altfall

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09
    Das Bundesarbeitsgericht meint, eine einzelvertragliche Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die gerichtliche Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von weniger als drei Monaten ab Fälligkeit verlangt, benachteilige den Vertragspartner des Verwenders unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben (28.11.2007 - 5 AZR 992/06 - AP Nr. 33 zu § 307 BGB).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09
    Hierher gehören auch die Diskriminierungsverbote (so offenbar zur Verdrängung entgegenstehenden nationalen Rechts durch das Verbot der Altersdiskriminierung EuGH 22.11.2005 - C 144/04 - "Mangold" AP Nr. 1 zu Richtlinie 2000/78/EG; BAG 26.04.2006 - 7 AZR 500/04 - AP Nr. 23 zu § 14 TzBfG).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09
    Zum Primärrecht zählen neben den Verträgen auch die ungeschriebenen allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, u.a. der Effektivitätsgrundsatz und der damit zusammenhängende Äquivalenzgrundsatz, wonach das innerstaatliche Verfahrensrecht die Ausübung gemeinschaftsrechtlich begründeter Rechte des Bürgers nicht übermäßig erschweren und nicht weniger effektiv schützen darf als die Ausübung solcher Rechte, die auf innerstaatlichen Normen beruhen (EuGH 4.7.2006 - C 212/04 - "Adeneler" AP Nr. 1 zu Richtlinie 99/70/EG).
  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09
    Hierher gehören auch die Diskriminierungsverbote (so offenbar zur Verdrängung entgegenstehenden nationalen Rechts durch das Verbot der Altersdiskriminierung EuGH 22.11.2005 - C 144/04 - "Mangold" AP Nr. 1 zu Richtlinie 2000/78/EG; BAG 26.04.2006 - 7 AZR 500/04 - AP Nr. 23 zu § 14 TzBfG).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum alten § 611 a BGB machte es keinen Unterschied, zu welchem Zeitpunkt im Auswahlverfahren eine Benachteiligung vorgenommen wurde, ob sie sich in der Einstellungsentscheidung ausgewirkt hat und ob die Benachteiligungsabsicht das einzige Motiv war (BVerfG 16.11.1993 - 1 BvR 258/86 - AP Nr. 9 zu § 611a BGB; 21.9.2006 - 1 BvR 308/03 - AP Nr. 24 zu § 611a BGB; Adomeit, AGG, 2007 Nr. 64 zu § 2).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09
    Das bedeutet, dass sie geltende Gesetze anwenden, eine offensichtlich einschlägige Norm berücksichtigen müssen (BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88 - AP Nr. 5 zu § 31 BRAGO).
  • LAG Düsseldorf, 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07

    Altersdiskriminierung junger Menschen durch kürzere Kündigungsfristen?

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09
    Die Kammer neigt mit dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Vorlagebeschluss 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07 - LAGE § 622 BGB 2002 Nr. 3) in Ansehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu der Auffassung, dass die RL 2000/78/EG keine unmittelbare Wirkung entfaltet.
  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03

    Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum alten § 611 a BGB machte es keinen Unterschied, zu welchem Zeitpunkt im Auswahlverfahren eine Benachteiligung vorgenommen wurde, ob sie sich in der Einstellungsentscheidung ausgewirkt hat und ob die Benachteiligungsabsicht das einzige Motiv war (BVerfG 16.11.1993 - 1 BvR 258/86 - AP Nr. 9 zu § 611a BGB; 21.9.2006 - 1 BvR 308/03 - AP Nr. 24 zu § 611a BGB; Adomeit, AGG, 2007 Nr. 64 zu § 2).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2007 - 7 Sa 561/07

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung - Anwendbarkeit des § 622 Abs 2 S 2

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09
    Es wird die Auffassung vertreten, dass bei einer Überzeugung des nationalen Gerichts von der Gemeinschaftswidrigkeit einer Norm - auch wenn noch keine einschlägige Entscheidung des EuGH vorliegt - das Fachgericht den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts selbst feststellen kann und die nationale Norm nicht anwendet (LAG Berlin-Brandenburg 24.07.2007 - 7 Sa 561/07 - LAGE § 622 BGB 2002 Nr. 2; ErfK aaO. Nr. 47 zu Art. 234 EGV).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-81/05

    Cordero Alonso - Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 07.09.2006 - C-81/05 - Cordero Alonso, NJW 2006, 3623 ff.) kann eine Richtlinie nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen, so dass ihm gegenüber eine Berufung auf die Richtlinie als solche nicht möglich ist, wohingegen sich der Staat in all seinem Handeln, also auch als Arbeitgeber, nicht darauf berufen kann, eine Richtlinie sei nicht, nicht vollständig oder nicht zutreffend in das nationale Recht umgesetzt worden.
  • ArbG Hamburg, 10.12.2008 - 28 Ca 178/08
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

    Auch der Fünfte Senat geht in seiner Entscheidung erkennbar von der Zulässigkeit der zweimonatigen Mindestfrist des § 611a Abs. 4 BGB aF für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung und der zweimonatigen Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Benachteiligung aufgrund einer Behinderung (§ 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB IX aF) aus (aA LAG Hamburg EuGH-Vorlagebeschluss 3. Juni 2009 - 5 Sa 3/09 - zu einem Entschädigungsanspruch wegen der Benachteiligung wegen des Alters bei einer Bewerbung, nicht jedoch zu einem Entschädigungsanspruch wegen einer Benachteiligung in einem bestehenden Arbeitsverhältnis).

    Das Landesarbeitsgericht Hamburg hält in seiner EuGH-Vorlage (3. Juni 2009 - 5 Sa 3/09 -) den § 15 Abs. 4 AGG mit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit "im Hinblick auf vorvertragliches Verhalten des Arbeitgebers" für unvereinbar.

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11

    Zurückverweisung des Rechtsstreits bei unzulässiger Entscheidung nach Aktenlage;

    Soweit unter diesen Gesichtspunkten angezweifelt wird, dass die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG rechtswirksam ist (vgl. etwa LAG Hamburg, Vorlageentscheidung vom 03.06.2009 - 5 Sa 3/09, juris; Fischinger, NZA 2010, 1048, 1049 ff.; Gaul/Köhler, BB 2010, 503 ff.), kommen die insoweit angestellten Überlegungen hier nicht zum Tragen.
  • LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10

    Entschädigungsansprüche nach dem AGG bei Nichtberücksichtigung im

    Im weiteren Verlauf des Verfahrens erster Instanz hat der Kläger angeregt, den vorliegenden Rechtsstreit auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über eine vom 3. Juni 2009 datierende Vorlage des Landesarbeitsgerichts Hamburg betreffend die Auslegung der Fristenregelung in § 15 Absatz 4 AGG (5 Sa 3/09, abrufbar bei juris) eine Entscheidung getroffen habe.
  • LAG Hamm, 14.06.2011 - 14 Ta 289/11

    Erfolgsaussichten einer Entschädigungsklage wegen geschlechtlicher

    Gleichwohl müsse das nationale Gericht prüfen, ob es sich bei den in der der Vorlageentscheidung (LAG Hamburg, 3. Juni 2009, 5 Sa 3/09, LAGE AGG 15 Nr. 9) vorausgegangenen arbeitsgerichtlichen Entscheidung genannten Verfahrensfristen (§ 4 S. 1KSchG, § 17 Abs. 1 TzBfG, tarifliche Ausschlussfristen) um vergleichbare Fristen handelt.
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 27.10.2010 - 5 Sa 3/09   

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https://dejure.org/2010,58306
LAG Hamburg, 27.10.2010 - 5 Sa 3/09 (https://dejure.org/2010,58306)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2010 - 5 Sa 3/09 (https://dejure.org/2010,58306)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 5 Sa 3/09 (https://dejure.org/2010,58306)
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Volltextveröffentlichung

  • hensche.de

    Diskriminierung, Entschädigungsanspruch, Ausschlussfrist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Hamburg, 10.12.2008 - 28 Ca 178/08
    Auszug aus LAG Hamburg, 27.10.2010 - 5 Sa 3/09
    5 Sa 3/09 (28 Ca 178/08 ArbG Hamburg).

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2008 - 28 Ca 178/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2008 - 28 Ca 178/08 -.

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.10.2010 - 5 Sa 3/09
    Diese materiellen und ideellen Nachteile sind nach Schwere und Umfang mit denen vergleichbar, die ein Arbeitnehmer erleidet, wenn er einen gemeinschaftsrechtlich begründeten Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG deshalb verliert, weil er ihn nicht innerhalb der Frist des § 15 Abs. 4 AGG geltend gemacht hat (BAG 24.09.2009 - 8 AZR 705/08 - DB 2010, 618).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.10.2010 - 5 Sa 3/09
    Der EuGH hat am 8. Juli 2010 (C - 246/09) entschieden:.
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.10.2010 - 5 Sa 3/09
    Auswahlverfahren eine Benachteiligung vorgenommen wurde, ob sie sich in der Einstellungsentscheidung ausgewirkt hat und ob die Benachteiligungsabsicht das einzige Motiv war (BVerfG 16.11.1993 - 1 BvR 258/86 - AP Nr. 9 zu § 611a BGB; 21.9.2006 - 1 BvR 308/03 - AP Nr. 24 zu § 611a BGB; Adomeit, AGG, 2007 Nr. 64 zu § 2).
  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03

    Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.10.2010 - 5 Sa 3/09
    Auswahlverfahren eine Benachteiligung vorgenommen wurde, ob sie sich in der Einstellungsentscheidung ausgewirkt hat und ob die Benachteiligungsabsicht das einzige Motiv war (BVerfG 16.11.1993 - 1 BvR 258/86 - AP Nr. 9 zu § 611a BGB; 21.9.2006 - 1 BvR 308/03 - AP Nr. 24 zu § 611a BGB; Adomeit, AGG, 2007 Nr. 64 zu § 2).
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Oktober 2010 - 5 Sa 3/09 - wird zurückgewiesen.
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