Rechtsprechung
LAG Köln, 14.03.2002 - 5 Sa 701/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Feststellungsinteresse; Versetzung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 256 ZPO
Feststellungsinteresse; Versetzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 14.02.2001 - 9 (14) Ca 10812/98
- LAG Köln, 14.03.2002 - 5 Sa 701/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82
Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers
Auszug aus LAG Köln, 14.03.2002 - 5 Sa 701/01
Grundsätzlich ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Feststellungsklage sich nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis - Arbeitsverhältnis - im Ganzen erstrecken muss, sie kann vielmehr auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis betreffen, etwa bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen über den Umfang einer Leistungspflicht und insbesondere über den Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.1985 - 7 AZR 432/82 - AP Nr. 48 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - EzA § 315 BGB Nr. 29).Vorliegend fehlt es jedoch deshalb am Feststellungsinteresse, weil ein Feststellungsurteil nicht geeignet ist, den Streit der Parteien über den Inhalt der dem Kläger obliegenden Arbeitspflicht zu bereinigen (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.1985 a.a.O.) Wie der Kläger in der Berufungsverhandlung vom 14.03.2002 ausdrücklich erklärt hat, geht es ihm nicht in erster Linie darum, die ihm zuletzt ab 01.01.1999 zugewiesene Tätigkeit eines "Referenten Händlerminiaudit" im Außendienst nicht weiter auszuüben, sondern darum, überhaupt von der Beklagten beschäftigt zu werden.
- BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit
Auszug aus LAG Köln, 14.03.2002 - 5 Sa 701/01
Grundsätzlich ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Feststellungsklage sich nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis - Arbeitsverhältnis - im Ganzen erstrecken muss, sie kann vielmehr auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis betreffen, etwa bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen über den Umfang einer Leistungspflicht und insbesondere über den Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.1985 - 7 AZR 432/82 - AP Nr. 48 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - EzA § 315 BGB Nr. 29).
- LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05
Versetzung des Arbeitnehmers in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungseinheit …
Grundsätzlich ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich eine Feststellungsklage nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis (Arbeitsverhältnis) im Ganzen erstrecken muss, sie kann vielmehr auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis betreffen, etwa bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen über den Umfang einer Leistungspflicht (BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - NZA 1998, 1242; LAG Köln 14. März 2002 - 5 Sa 701/01 - n.v.). - LAG Hessen, 03.06.2005 - 12 Sa 553/04
Gewerbliche Tätigkeiten für kaufmännische Angestellte
Das begehrte Feststellungsurteil muss dann allerdings geeignet sein, den Streit der Parteien über den Inhalt der dem Arbeitnehmer obliegenden Arbeitspflichten zu beenden (…BAG Urt. v. 26.4.1985 / AZR 432/82; LAG Köln Urt. v. 14.3 2002, Az. 5 Sa 701/01, dokumentiert bei juris).