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   OLG Düsseldorf, 16.10.1991 - 5 Ss 395/91 - 130/91 I   

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OLG Düsseldorf, 16.10.1991 - 5 Ss 395/91 - 130/91 I (https://dejure.org/1991,3622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.1991 - 5 Ss 395/91 - 130/91 I (https://dejure.org/1991,3622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 5 Ss 395/91 - 130/91 I (https://dejure.org/1991,3622)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 502
  • NStZ 1992, 84
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11

    Beförderungserschleichung bei Überzeugungstäter

    Eine Beförderung wird dann im Sinne von § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NStZ 2009, 211; OLG Frankfurt NJW 2010, 3107; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; OLG Stuttgart NStZ 1991, 41; BayObLG StV 2002, 428; OLG Naumburg StraFo 2009, 343).

    cc) Auf die Frage, ob auch derjenige, der bereits bei dem Betreten des Beförderungsmittels in offener und unmissverständlicher Weise nach außen zum Ausdruck bringt, er wolle sich in Widerspruch zu den Beförderungsbedingungen setzen und für die Beförderungsleistung den geschuldeten Fahrpreis nicht entrichten, eine Beförderung erschleicht (so LG Hannover NdsRpfl 2009, 221; Hauf DRiZ 1995, 15) oder den objektiven Tatbestand nicht erfüllt (so OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Naumburg a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; BayObLG JR 1969, 390; Fischer, StGB 58. Aufl., § 265 a Rdn. 5a; Tiedemann in LK-StGB 11. Aufl., § 265 a Rdn. 45; Wohlers in MüKo-StGB, § 265 a Rdn. 35; Perron in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 265 a Rdn. 11; Saliger in SSW-StGB, § 265 a Rdn. 5 und 17; SK-Hoyer, StGB 115. Lieferung, § 265 a Rdn. 6; Lackner/Kühl, StGB 27. Aufl., § 265 a Rdn.6a; Falkenbach, Die Leistungserschleichung 1983, S. 89), kommt es hier nicht an.

  • BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen

    Da das Tatbestandsmerkmal "Erschleichen" schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung für sich genommen eine weite Auslegung zuläßt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn die herrschende Auffassung im Schrifttum sowie die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten versteht, durch das sich der Täter in den Genuß der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (so OLG Hamburg, NStZ 1988, S. 221, 222; OLG Stuttgart, NJW 1990, S. 924; OLG Hamburg, NStZ 1991, S. 587, 588; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, S. 84; Lackner, a.a.O., Rn. 8; für die gegenteilige Auffassung vgl. AG Hamburg, NStZ 1988, S. 221; Alwart, JZ 1986, S. 563; Albrecht, NStZ 1988, S. 222).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00

    Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit des Erschleichens von Leistungen

    Demgegenüber sieht die Rechtsprechung überwiegend den Tatbestand des § 265a StGB schon dann erfüllt, wenn der Täter sich durch sein Verhalten mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt, wie z.B. durch das Nichtlösen oder Nichtentwerten eines Fahrausweises sowie durch ein unauffälliges und unbefangenes Auftreten (Senat NStZ 1992, 84; BayObLG NJW 1969, 1042; OLG Hamburg NJW 1987, 2688; OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 588; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 265a Rn. 3).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06

    Erschleichen von Leistungen; Feststellungen; Vorsatz; Täuschung

    "Entgegen der Auffassung der Revision bedarf es keiner näheren Auseinandersetzung mit der von ihr herausgestellten unterschiedlichen Rechtsauffassung zwischen der obergerichtlichen Rechtsprechung und einem Teil der Literatur, ob unter dem Erschleichen einer Beförderung i.S. des § 265 a StGB jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt, oder ob es zusätzlich eines heimlichen Vorgehens des Täters, einer List, einer Täuschung oder einer Umgehung von Sicherungen oder Kontrollen bedarf (zu vgl. OLG Stuttgart, NJW 1990, 924; OLG Hamburg, NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; Tröndle/Fischer, 53. Aufl., § 265 a StGB, Rdnr. 47, jeweils m.w.N.).
  • OLG Jena, 08.10.2008 - 1 Ss 120/08
    Nicht erforderlich ist es, dass der Täter eine Kontrolleinrichtung - menschlicher oder technischer Art - umgeht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; OLG Stuttgart NJW 1990, 924, 925; BayObLG StV 2002, 428, 429; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 55. Aufl., § 265a Nr. 21).
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