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   BGH, 29.09.2020 - 5 StR 322/20   

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https://dejure.org/2020,31617
BGH, 29.09.2020 - 5 StR 322/20 (https://dejure.org/2020,31617)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2020 - 5 StR 322/20 (https://dejure.org/2020,31617)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2020 - 5 StR 322/20 (https://dejure.org/2020,31617)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 322/20
    Die Polizei hatte aber in die Gewahrsamsaufhebung eingewilligt, so dass es an dem für einen vollendeten Diebstahl erforderlichen Gewahrsamsbruch letztlich fehlte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61 -, BGHSt 16, 271, 278, auch Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 462/16 -, NJW 2017, 1186, 1188).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und

    Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 322/20
    Die Polizei hatte aber in die Gewahrsamsaufhebung eingewilligt, so dass es an dem für einen vollendeten Diebstahl erforderlichen Gewahrsamsbruch letztlich fehlte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61 -, BGHSt 16, 271, 278, auch Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 462/16 -, NJW 2017, 1186, 1188).
  • BGH, 30.04.1953 - 5 StR 941/52

    Diebesfalle - § 242 StGB, Gewahrsam, Einwilligung, § 22 StGB, Strafbarkeit des

    Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 322/20
    Zwar stand dieses polizeiliche Vorgehen angesichts der Überwachung nur mittels Kamera, des Verbringens von Hamburg nach Pinneberg sowie der nicht punktgenauen Ortung einer Gewahrsamsaufhebung nicht entgegen, denn die Polizei war nicht jederzeit in der Lage, den Kinderwagen wieder an sich zu bringen (vgl. zu diesem Maßstab Senat, Urteil vom 30. April 1953 - 5 StR 941/52 -, BGHSt 4, 199, 200).
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