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BGH, 18.08.1998 - 5 StR 337/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung für einen minder schweren Fall eines verübten Delikts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 316 a
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93
Abgelegener Ort - Besondere Verhältnisse - Straßenverkehr - Überfall
Auszug aus BGH, 18.08.1998 - 5 StR 337/98
Der geplante räuberische Angriff auf einen Taxifahrer im Fahrzeug, zudem wie hier nach planmäßig herbeigeführtem Halt an einem verkehrsarmen Ort, erfüllt die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs (vgl. BGHR StGB § 316a Abs. 1 Straßenverkehr 7 m.w.N.).
- BGH, 08.11.2000 - 3 StR 360/00
Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens der besonderen Verhältnisse des …
An dem Regelungsgehalt dieses Tatbestandsmerkmals hat sich durch die Neufassung sachlich nichts geändert (Fischer, Jura 2000, 433, 440; so auch inzidenter BGH, Beschl. vom 18. August 1998 - 5 StR 337/98), so daß jedenfalls in den Fällen, in denen der Angriff verübt worden ist, an die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeknüpft werden kann.Der Bundesgerichtshof hat deshalb die Voraussetzungen des § 316 a Abs. 1 StGB auch dann bejaht (oder für möglich gehalten), wenn der beabsichtigte Überfall von einem Fahrzeuginsassen erst nach dem planmäßig herbeigeführten Anhalten des Fahrzeugs begangen wurde (BGHSt 18, 170; 38, 196;… BGHR StGB § 316 a 1 Straßenverkehr 1, 9 und 10; BGH bei Dallinger, MDR 1975, 725; BGH, Beschl. vom 18. August 1998 - 5 StR 337/98).