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   BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23   

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https://dejure.org/2023,44034
BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23 (https://dejure.org/2023,44034)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2023 - 5 StR 383/23 (https://dejure.org/2023,44034)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2023 - 5 StR 383/23 (https://dejure.org/2023,44034)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 176 Abs. 1 Nr. 1, § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 StGB, § 176 Abs. 1 StGB, § 184h Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexueller Nötigung; Anforderungen an die Darstellung der DNA-Mischspuren zum Nachweis der Täterschaft

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176 Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 184h Nr. 1
    Beweiswürdigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexueller Nötigung; Anforderungen an die Darstellung der DNA-Mischspuren zum Nachweis der Täterschaft

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23
    Ohne gesamtwürdigende Bewertung dieses Indizes (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NJW 2013, 2612 ff.; Beschlüsse vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741; vom 18. März 2021 - 4 StR 480/20 Rn. 3 mwN) hat es sodann aber seine volle Überzeugung hierauf gestützt.

    Eine solche Gesamtwürdigung war hier auch nicht ausnahmsweise entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NJW 2013, 2612 ff.).

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20

    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23
    Diese ist - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741 mwN) - nicht tragfähig begründet.

    Ohne gesamtwürdigende Bewertung dieses Indizes (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NJW 2013, 2612 ff.; Beschlüsse vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741; vom 18. März 2021 - 4 StR 480/20 Rn. 3 mwN) hat es sodann aber seine volle Überzeugung hierauf gestützt.

  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 218/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit von sexuellen Handlungen)

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23
    Auch der Handlungsrahmen (zu dessen Bedeutung vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 218/22 Rn. 27, NStZ-RR 2023, 139, 140 f.) war davon geprägt, dass der Angeklagte das Mädchen zuvor gezielt vereinzelte, so dass es seinem Einfluss schutzlos ausgeliefert war.
  • BGH, 18.03.2021 - 4 StR 480/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23
    Ohne gesamtwürdigende Bewertung dieses Indizes (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NJW 2013, 2612 ff.; Beschlüsse vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741; vom 18. März 2021 - 4 StR 480/20 Rn. 3 mwN) hat es sodann aber seine volle Überzeugung hierauf gestützt.
  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 141/16

    Beweiswürdigung (DNA-Spuren); Zurückverweisung zu neuer Verhandlung und

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23
    Denn den Urteilsgründen lässt sich nicht entnehmen, dass aus sachverständiger Sicht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass gerade der Angeklagte (Mit-)Verursacher der DNA-Spuren war (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 2 StR 141/16, NStZ-RR 2017, 91 f. für Spuren, die einen sicheren Schluss auf einen Hauptverursacher zulassen; Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447 ff.; Ulbrich/Anslinger/Bäßler u.a., NStZ 2017, 135 ff.).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23
    Es hat zwar - insoweit zutreffend - im Nachweis von DNA des Angeklagten an tatrelevanten Stellen der Bekleidung des geschädigten Kindes (nur) ein Indiz für seine Täterschaft gesehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18 Rn. 12; Beschluss vom 18. Mai 2015 - 5 StR 148/15 Rn. 3).
  • BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23
    Hinzu kommt, dass die Darstellung der DNA-Mischspuren im Urteil ohnehin nicht den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 5 StR 410/21; Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21).
  • BGH, 20.09.2023 - 1 StR 152/23

    Wahrung der notwendigen Identität zwischen dem von der Anklageschrift umfassten

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23
    a) Soweit das Landgericht im Fall B.II der Urteilsgründe davon ausgegangen ist, dass an die Beweiswürdigung und ihre Darlegung in den schriftlichen Urteilsgründen nicht die erhöhten Anforderungen einer "Aussage gegen Aussage"-Konstellation zu stellen sind, hat es allerdings verkannt, dass eine solche Verfahrenskonstellation auch dann gegeben sein kann, wenn der Angeklagte sich schweigend verteidigt (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2023 - 1 StR 152/23 Rn. 19; Beschlüsse vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21 Rn. 8; vom 15. Februar 2016 - 5 StR 599/15 Rn. 2 f.).
  • BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: schweigender Angeklagte, Einbeziehung

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23
    a) Soweit das Landgericht im Fall B.II der Urteilsgründe davon ausgegangen ist, dass an die Beweiswürdigung und ihre Darlegung in den schriftlichen Urteilsgründen nicht die erhöhten Anforderungen einer "Aussage gegen Aussage"-Konstellation zu stellen sind, hat es allerdings verkannt, dass eine solche Verfahrenskonstellation auch dann gegeben sein kann, wenn der Angeklagte sich schweigend verteidigt (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2023 - 1 StR 152/23 Rn. 19; Beschlüsse vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21 Rn. 8; vom 15. Februar 2016 - 5 StR 599/15 Rn. 2 f.).
  • BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23
    Damit hat es augenscheinlich das Wesen von Indizien verkannt, welches darin liegt, dass diese keine zwingenden Schlüsse erlauben, sondern ihren Beweiswert erst im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller dafür und dagegen sprechenden Gesichtspunkte gewinnen (BGH, Urteil vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 Rn. 13).
  • BGH, 15.02.2016 - 5 StR 599/15

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung in

  • BGH, 20.01.2022 - 5 StR 410/21

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei DNA-Mischspuren

  • BGH, 18.05.2015 - 5 StR 148/15

    Ausnahmsweise verbleibender Beweiswert einer sachverständigen

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