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   BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20   

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https://dejure.org/2020,36910
BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20 (https://dejure.org/2020,36910)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2020 - 5 StR 411/20 (https://dejure.org/2020,36910)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20 (https://dejure.org/2020,36910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zum Einsatz von verbotenen Vernehmungsmethoden der Polizei

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Einlassung des Angeklagten nach anfänglichem Schweigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 319
  • StV 2021, 794
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20
    Das Landgericht war daher aus Rechtsgründen nicht gehindert, einer in Kenntnis der Ergebnisse der abgeschlossenen Ermittlungen und der Beweisaufnahme abgegebenen Schilderung deswegen einen geringeren Beweiswert beizumessen, weil der Angeklagte bei diesem Kenntnisstand die Möglichkeit hatte, seine Darstellung an die bisherigen Ermittlungserkenntnisse anzupassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, jeweils mwN).
  • BGH, 09.08.2016 - 4 StR 195/16

    Drittwirkung von Verwertungsverboten (Vorenthalten des anwaltlichen Beistands

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20
    Eine vermeintliche Verletzung der Rechte der Nichtrevidentin aus § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO würde den Rechtskreis des Angeklagten nicht berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 4 StR 195/16, NStZ-RR 2016, 377 mwN).
  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (bedingter Vorsatz eines Kuriers

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20
    Das Landgericht war daher aus Rechtsgründen nicht gehindert, einer in Kenntnis der Ergebnisse der abgeschlossenen Ermittlungen und der Beweisaufnahme abgegebenen Schilderung deswegen einen geringeren Beweiswert beizumessen, weil der Angeklagte bei diesem Kenntnisstand die Möglichkeit hatte, seine Darstellung an die bisherigen Ermittlungserkenntnisse anzupassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, jeweils mwN).
  • BGH, 22.02.2001 - 3 StR 580/00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Schwere räuberische Erpressung; Beruhen

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20
    Das Landgericht war daher aus Rechtsgründen nicht gehindert, einer in Kenntnis der Ergebnisse der abgeschlossenen Ermittlungen und der Beweisaufnahme abgegebenen Schilderung deswegen einen geringeren Beweiswert beizumessen, weil der Angeklagte bei diesem Kenntnisstand die Möglichkeit hatte, seine Darstellung an die bisherigen Ermittlungserkenntnisse anzupassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, jeweils mwN).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 139/22

    Strafverurteilung wegen Sexualdelikten: Beweiswürdigung bei Schweigen und/oder

    Das Landgericht hat nicht allein - was für sich genommen zulässig gewesen wäre - darauf abgehoben, dass einer in Kenntnis der Aussage der Nebenklägerin in der Hauptverhandlung abgegebenen Einlassung ein geringerer Beweiswert beigemessen werden kann, weil der Angeklagte die Möglichkeit hatte, seine Darstellung an deren Inhalte und die bisherigen Ermittlungserkenntnisse insgesamt anzupassen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20 und Urteil vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17 Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23

    Anforderungen an die Schuldfähigkeitsprüfung des Schwurgerichts; Beurteilung der

    Zwar legt diese Formulierung nahe, dass das Schwurgericht allein aus dem anfänglichen Schweigen des Angeklagten und damit aus einem zulässigen Verteidigungsverhalten Schlüsse zu seinem Nachteil gezogen hat (vgl. zu den insoweit bestehenden Grenzen BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 5 StR 126/23; vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20, NStZ 2021, 319).
  • BGH, 31.01.2023 - 5 StR 382/22

    Urteil zum "Mordkomplott von Großenhain" rechtskräftig

    Im Übrigen würde eine vermeintliche Verletzung der Rechte der Angeklagten B. und O. M. aus § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 StPO den Rechtskreis der Angeklagten W. nicht berühren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20; vom 9. August 2016 - 4 StR 195/16, NStZ-RR 2016, 377 mwN).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Dabei hat das Landgericht nicht nur - was als solches grundsätzlich keinen revisionsrechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20, juris; Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180 Rn. 23; Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477; vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21) - im Rahmen einer inhaltlichen Würdigung der Einlassung darauf abgestellt, dass diese in Kenntnis und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der nahezu abgeschlossenen Beweisaufnahme in Form einer schriftlich ausformulierten Verteidigererklärung abgegeben worden ist und die Angeklagte Nachfragen des Gerichts nicht zugelassen hat, weshalb Unstimmigkeiten und Details nicht hat nachgegangen werden können.
  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 126/23

    Beschränkung des Verfahrens auf den Vorwurf der Freiheitsberaubung in Tateinheit

    Darin könnte zum Ausdruck kommen, das Landgericht habe allein aus der Wahrnehmung prozessualer Schweigerechte unzulässige Schlüsse gezogen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20, NStZ 2021, 319 mwN, insoweit auch zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Berücksichtigung der Umstände der Einlassung, wie etwa der Möglichkeit, die Einlassung an bisherige Ermittlungsergebnisse anzupassen).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (Einlassung des

    Insbesondere - zumal vor dem Hintergrund, dass das Urteil nichts zum Einlassungsverhalten vor der Hauptverhandlung mitteilt - hätte sich eine Auseinandersetzung damit aufgedrängt, ob die Angaben des Angeklagten in Kenntnis der Ergebnisse der abgeschlossenen Ermittlungen gemacht wurden und ihnen deswegen ein geringerer Beweiswert beizumessen sein könnte, weil der Angeklagte bei diesem Kenntnisstand die Möglichkeit hatte, seine Darstellung an die bisherigen Ermittlungserkenntnisse anzupassen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20, NStZ 2021, 319 mwN).
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