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   BGH, 28.08.2019 - 5 StR 419/19   

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https://dejure.org/2019,30994
BGH, 28.08.2019 - 5 StR 419/19 (https://dejure.org/2019,30994)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2019 - 5 StR 419/19 (https://dejure.org/2019,30994)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19 (https://dejure.org/2019,30994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darstellung der Gutachtenergebnisse zu DNA-Mischspuren hinsichtlich Verwendung der Spuren zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten und zur Stützung der Angaben des Geschädigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Anforderungen an die Darstellung der Gutachtenergebnisse zu DNA-Mischspuren hinsichtlich Verwendung der Spuren zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten und zur Stützung der Angaben des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 419/19
    Bei derartigen Mischspuren ist in den Urteilsgründen zumindest mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit" die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 5 StR 362/18, BGHSt 63, 187; vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427, je mwN).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 419/19
    Bei derartigen Mischspuren ist in den Urteilsgründen zumindest mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit" die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 5 StR 362/18, BGHSt 63, 187; vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427, je mwN).
  • BGH, 29.11.2018 - 5 StR 362/18

    Beweiswürdigung (Anforderungen die Darstellung des Ergebnisses einer

    Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 419/19
    Bei derartigen Mischspuren ist in den Urteilsgründen zumindest mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit" die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 5 StR 362/18, BGHSt 63, 187; vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427, je mwN).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 109/20

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Darstellung eines DNA-Gutachtens

    Zu Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass dies nicht den Anforderungen genügt, die an die Darstellung eines DNA-Gutachtens bei Mischspuren zu stellen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19 und vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350, jeweils mwN).
  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    Bei - wie hier - Mischspuren ist in den Urteilsgründen zumindest mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und wieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, juris Rn. 2; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, BGHR StPO § 261 Sachverständiger 15, jew. mwN).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16, juris Rn. 11; Beschluss vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, juris Rn. 10, NStZ 2017, 723, 724; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, juris Rn. 15 ff., NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19; Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 211/20

    Anforderungen an die Darstellung von DNA-Gutachten eines Sachverständigen bei

    Dies genügt nicht den Anforderungen, die an die Darstellung von DNA-Gutachten bei Mischspuren zu stellen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, und vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350, jeweils mwN).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Vielmehr wären dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen gewesen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht; zumindest wäre die Mitteilung erforderlich gewesen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (zu Fällen von Mischspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19; BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19 Rn. 2).
  • BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20

    Einziehung von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsmacht: mittäterschaftliche

    Vielmehr wären dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen gewesen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht; zumindest wäre die Mitteilung erforderlich gewesen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (zu Fällen von Mischspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19, juris; BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 303/21

    Urteilsgründe (lückenhafte Beweiswürdigung; Darstellung der Ergebnisse einer

    Bei DNA-Mischspuren muss grundsätzlich mitgeteilt werden, wie viele DNA-Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen mit den DNA-Merkmalen des Angeklagten ergaben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19 und vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350).
  • BGH, 26.08.2020 - 2 StR 587/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    b) Diese Würdigung des Ergebnisses der DNA-Untersuchung (zu den Darstellungsanforderungen vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19 Rn. 2; Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350) verkennt den Anwendungsbereich des Zweifelssatzes.
  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 341/19

    Urteilsgründe (Darstellung des Gutachtenergebnisses der molekulargenetischen

    Bei Mischspuren ist in den Urteilsgründen zumindest mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und wieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, juris Rn. 2; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, juris Rn. 17 jew. mwN).
  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 504/19

    Keine willkürliche Missachtung der Zuständigkeitsregeln bei Entscheidung über

    Soweit die Darstellung einer DNA-Mischspur an einem Handschuh nicht vollständig den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2019 - 4 StR 496/19, und vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, jeweils mwN), schließt der Senat angesichts der Beweislage im Übrigen aus, dass das Urteil auf dem Rechtsfehler beruht (§ 337 Abs. 1 StPO).
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