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   BGH, 15.04.2020 - 5 StR 44/20   

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https://dejure.org/2020,11324
BGH, 15.04.2020 - 5 StR 44/20 (https://dejure.org/2020,11324)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2020 - 5 StR 44/20 (https://dejure.org/2020,11324)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2020 - 5 StR 44/20 (https://dejure.org/2020,11324)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 64 StGB
    Pflicht zur Auseinandersetzung mit festgestellten, für die Anwendung des materiellen Rechts erheblichen Umständen (hier: Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begründungspflicht des Gerichts in den Urteilsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de

    Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begründungspflicht des Gerichts in den Urteilsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsfeststellungen - und die hieraus resultierenden Begründungspflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 354
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.2019 - 3 StR 406/19

    Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 15.04.2020 - 5 StR 44/20
    Die Kammer hätte sich daher aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2019 ? 3 StR 406/19; Beschluss vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19) veranlasst sehen müssen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen näher zu erörtern.

    Die Pflicht, sich mit festgestellten Umständen auseinanderzusetzen, wenn sie für die Anwendung des materiellen Rechts erheblich sind, löst im Einzelfall eine Begründungspflicht aus, die auch über die Bestimmung des § 267 Abs. 6 StPO hinausgehen kann (BGH, Urteil vom 17. Mai 1990 - 4 StR 162/90; Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19).

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19, und vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, NStZ 2009, 261 f.; Urteil vom 10. April 1990 ? 1 StR 9/90, MDR 1990, 735 f.).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 15.04.2020 - 5 StR 44/20
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19, und vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, NStZ 2009, 261 f.; Urteil vom 10. April 1990 ? 1 StR 9/90, MDR 1990, 735 f.).
  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19

    Besitzausübung über das auf der Fensterbank abgelegte Kokain aus der Lieferung

    Auszug aus BGH, 15.04.2020 - 5 StR 44/20
    Die Kammer hätte sich daher aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2019 ? 3 StR 406/19; Beschluss vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19) veranlasst sehen müssen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen näher zu erörtern.
  • BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19

    Erpressung (Begehung strafbarer Handlungen als abverlangtes Verhalten)

    Auszug aus BGH, 15.04.2020 - 5 StR 44/20
    Die Kammer hätte sich daher aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2019 ? 3 StR 406/19; Beschluss vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19) veranlasst sehen müssen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen näher zu erörtern.
  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 15.04.2020 - 5 StR 44/20
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19, und vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, NStZ 2009, 261 f.; Urteil vom 10. April 1990 ? 1 StR 9/90, MDR 1990, 735 f.).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 15.04.2020 - 5 StR 44/20
    Die Pflicht, sich mit festgestellten Umständen auseinanderzusetzen, wenn sie für die Anwendung des materiellen Rechts erheblich sind, löst im Einzelfall eine Begründungspflicht aus, die auch über die Bestimmung des § 267 Abs. 6 StPO hinausgehen kann (BGH, Urteil vom 17. Mai 1990 - 4 StR 162/90; Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19).
  • BGH, 07.03.2024 - 3 StR 220/23
    Eine Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB ist über die aus § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO folgende Pflicht hinaus auch ohne entsprechenden Antrag im Urteil zu begründen, wenn sich die Anordnung nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängt (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, juris Rn. 24; Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19, juris Rn. 3 mwN; vom 15. April 2020 - 5 StR 44/20, StV 2021, 354 Rn. 5).
  • BGH, 08.09.2021 - 3 StR 251/21

    Pflicht zur Begründung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Über die aus § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO folgende Pflicht hinaus ist die Nichtanordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung auch ohne Antrag zu begründen, wenn sich die Erörterung nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängt (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, juris Rn. 24; Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 44/20, StV 2021, 354 Rn. 5 mwN).
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