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   BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17   

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https://dejure.org/2017,12943
BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17 (https://dejure.org/2017,12943)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2017 - 5 StR 61/17 (https://dejure.org/2017,12943)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2017 - 5 StR 61/17 (https://dejure.org/2017,12943)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG
    Rechtsfehlerhafte Feststellung der nicht geringen Menge beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung eines zum Eigenkonsum bestimmten Anteils; Erwerb in mehreren Akten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung des Schuldspruchs wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Erwerb der Betäubungsmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum gewinnbringenden Weiterverkauf; Bestimmung des Eigenverbrauchsanteils des Täters zur ...

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bestimmung des Eigenverbrauchanteils; Konkurrenz beim wiederholten Rauschgifterwerb zum Weiterverkauf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung des Schuldspruchs wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Erwerb der Betäubungsmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum gewinnbringenden Weiterverkauf; Bestimmung des Eigenverbrauchsanteils des Täters zur ...

  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Überprüfung des Schuldspruchs wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Erwerb der Betäubungsmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum gewinnbringenden Weiterverkauf; Bestimmung des Eigenverbrauchsanteils des Täters zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teils Dealer - teils Eigenverbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 504
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96

    Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17
    Es hat dabei zum einem übersehen, dass sich das von ihm als Beleg für diese Rechtsansicht in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. April 1996 (3 StR 5/96, BGHSt 42, 123) nur auf die durch Mitführen von Waffen qualifizierten Handlungsvarianten der Einfuhr, Ausfuhr und des Sich-Verschaffens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bezieht, nicht jedoch auf die Alternative des Handeltreibens als solche.
  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 116/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung des Schuldumfangs;

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17
    Bei einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist es zur Bestimmung des jeweiligen Schuldumfangs vielmehr erforderlich, in den Fällen, in denen der Täter die Betäubungsmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben hat, den Eigenverbrauchsanteil zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2014 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602).
  • BGH, 08.07.2010 - 4 StR 210/10

    Konkurrenzen beim bewaffneten Handeltreiben; unerlaubte Erwerb von

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17
    Abhängig hiervon besteht dann Tateinheit zwischen bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Besitz einer nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 62/16) bzw. - bei geringen Mengen - Erwerb von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10).
  • BGH, 20.02.2008 - 2 StR 619/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit);

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17
    Allein der gleichzeitige Besitz mehrerer Drogenmengen verbindet die hierauf bezogenen Handlungen nicht zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470).
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 586/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17
    Dies ist beim wiederholten Rauschgifterwerb zum Weiterverkauf in Kleinmengen grundsätzlich nicht der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 StR 586/15, NStZ-RR 2016, 345 mwN).
  • BGH, 29.09.2016 - 2 StR 62/16

    Verhältnis des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des Besitzes

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17
    Abhängig hiervon besteht dann Tateinheit zwischen bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Besitz einer nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 62/16) bzw. - bei geringen Mengen - Erwerb von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10).
  • BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge

    Denn abhängig hiervon besteht in Fällen, in denen der Täter die Betäubungsmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum gewinnbringenden Weiterverkauf besessen hat, Tateinheit zwischen (bewaffnetem) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Besitz einer nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 62/16) bzw. - bei einer geringen zum Eigenverbrauch bestimmten Menge - mit Besitz von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10; Beschluss vom 5. April 2017 - 5 StR 61/17).
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