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   BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12   

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https://dejure.org/2012,4777
BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12 (https://dejure.org/2012,4777)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2012 - 5 StR 87/12 (https://dejure.org/2012,4777)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12 (https://dejure.org/2012,4777)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hang zum übermäßigen Genuss berauschender Mittel

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer Entscheidung eines Strafgerichts hinsichtlich der Ablehnung einer Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unter Auslegung des Hanges zur Alkoholabhängigkeit

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hang zum übermäßigen Genuss berauschender Mittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 64
    Überprüfung einer Entscheidung eines Strafgerichts hinsichtlich der Ablehnung einer Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unter Auslegung des Hanges zur Alkoholabhängigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 271
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen der Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12
    Ein Hang im Sinne des § 64 StGB setzt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung voraus, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen, wobei auch das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem nicht entgegenstehen (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11 - und vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 64 Rn. 9 mwN).

    Das seitens der Strafkammer herangezogene Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit hindert die Annahme eines Hanges nicht (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11).

  • BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03

    Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation,

    Auszug aus BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12
    Das neue Tatgericht wird deshalb unter Befragung eines Sachverständigen zu prüfen haben, ob dem Angeklagten die bei Tatbegehung vorhandene Trunkenheit trotz seiner Alkoholabhängigkeit uneingeschränkt vorwerfbar ist und inwieweit er in allen Fällen mit vergleichbaren Straftaten rechnen musste (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2005 - 5 StR 147/05, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 38, und vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 33).
  • BGH, 20.04.2005 - 5 StR 147/05

    Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei

    Auszug aus BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12
    Das neue Tatgericht wird deshalb unter Befragung eines Sachverständigen zu prüfen haben, ob dem Angeklagten die bei Tatbegehung vorhandene Trunkenheit trotz seiner Alkoholabhängigkeit uneingeschränkt vorwerfbar ist und inwieweit er in allen Fällen mit vergleichbaren Straftaten rechnen musste (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2005 - 5 StR 147/05, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 38, und vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 33).
  • BGH, 07.01.2009 - 5 StR 586/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Nichtanordnung: Beschwer bei der

    Auszug aus BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12
    Es ist nicht Voraussetzung des Hanges, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr ist es auch ausreichend, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12
    Ein Hang im Sinne des § 64 StGB setzt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung voraus, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen, wobei auch das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem nicht entgegenstehen (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11 - und vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 64 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 und vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20

    Aussetzung mit Todesfolge (Weidener "Flutkanal-Prozess")

    Ein solcher Hang setzt dabei eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung voraus, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen, wobei auch das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem nicht entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 12.4.2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271).

    Ein solcher Hang setzt dabei eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung voraus, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen, wobei auch das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem nicht entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 12.4.2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271).

  • BGH, 14.09.2016 - 4 StR 212/16

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten (kein

    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt die Bejahung eines Hangs nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 aaO; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 aaO; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199).
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