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   BGH, 26.11.2009 - 5 StR 91/09   

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https://dejure.org/2009,5422
BGH, 26.11.2009 - 5 StR 91/09 (https://dejure.org/2009,5422)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2009 - 5 StR 91/09 (https://dejure.org/2009,5422)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2009 - 5 StR 91/09 (https://dejure.org/2009,5422)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 15 UStG; § 261 StGB
    Umsatzsteuerkarussell; Eingehungsbetrug; Vermögensvergleich; Gesamtsaldierung; Kompensation (Vorsteuererstattungsanspruch); schadensgleiche Vermögensgefährdung (fragliche Realisierung einer Vorsteuererstattung); Geldwäsche (Herrühren; Bemakelung; Kausalzusammenhang; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Annahme eines bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs nach § 263 Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) zum Nachteil von Zwischenhändlern; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Eingehungsbetrugs; Vornahme einer Gesamtsaldierung für die Feststellung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen der Annahme eines bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs nach § 263 Abs. 5 Strafgesetzbuch ( StGB ) zum Nachteil von Zwischenhändlern; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Eingehungsbetrugs; Vornahme einer Gesamtsaldierung für die Feststellung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 109
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18

    Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate;

    Maßgeblich ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, wonach Gegenstände als bemakelt anzusehen sind, wenn sie sich im Sinne eines Kausalzusammenhangs auf die Vortat zurückführen lassen (BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 1 StR 4/09, BGHSt 53, 205, 209; vom 26. November 2009 - 5 StR 91/09, NStZ-RR 2010, 109, 111) und nicht wesentlich auf der Leistung Dritter beruhen (BT-Drucks. 12/3533, S. 12).
  • BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (Vermögensschaden; betrügerische

    In den Gesamtvermögensvergleich vor und nach der Verfügung miteinzubeziehen sind auch bestehende Sicherungsmöglichkeiten, die, sofern sie werthaltig sind und von dem durch die Vermögensverfügung nachteilig Betroffenen ohne Schwierigkeiten realisiert werden können, geeignet sind, einen verfügungsbedingten Vermögensnachteil zu kompensieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2009 - 5 StR 91/09, NStZ-RR 2010, 109; vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 71; vom 17. August 2005 - 2 StR 6/05, NStZ-RR 2005, 374; Urteile vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199, 202; vom 3. Juni 1960 - 4 StR 121/60, BGHSt 15, 24, 27; vgl. SSWStGB/ Satzger, § 263 Rn. 154 ff. m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2012 - 1 StR 165/12

    Auslieferung nach dem EuAlÜbk (Spezialitätsgrundsatz als Verfahrenshindernis:

    Insbesondere belegen hinsichtlich des Betruges die Feststellungen der Strafkammer (anders als offenbar die der Entscheidung BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - 5 StR 91/09, wistra 2010, 146, zugrundeliegenden Feststellungen), dass die W. KG zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt war und deshalb ein deren Mehraufwendungen kompensierender Vermögenswert nicht vorhanden war.
  • BGH, 06.06.2019 - 1 StR 75/19

    Einziehung von Taterträgen (Handeln des Täters für eine juristische Person: nur

    Aufgrund der Vorausabtretung (§§ 398 ff. BGB) hatte die Volksbank, die sich damit absichern wollte (vgl. zu einem zwischengeschaltenen Abnehmer, der anschließend die Ausfuhrlieferung vornimmt: BGH, Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 Rn. 20 aE; Beschluss vom 26. November 2009 - 5 StR 91/09 Rn 15 f.), zumindest faktisch sogleich Zugriff auf diese Buchgelder nach deren Überweisung (vgl. aber auch § 46 AO und dazu BFH, Urteile vom 6. Februar 1996 - VII R 116/94, BFHE 179, 547 Rn. 7 und vom 5. Juni 2007 - VII R 17/06, BFHE 217, 241, 242 ff.; BGH, Urteil vom 30. November 1977 - VIII ZR 26/76, BGHZ 70, 75, 76 f.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 7 K 2356/06

    Sorgfaltspflichten im Umsatzsteuerkarussell

    Dieses Urteil wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 26. November 2009 5 StR 91/09, wistra - Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht -wistra- 2010, 146 (Bl. 359 ff. GA) aufgehoben und an das LG Berlin zurückverwiesen.

    Abweichendes ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass der BGH (Urteil vom 26. November 2009 5 StR 91/09, wistra 2010, 146) die Rechtslage abweichend beurteilt hat, weil der BGH die problematischen Aspekte des Vorsteuerabzugs nicht (erkennbar) geprüft hat.

  • OLG Celle, 09.03.2017 - 2 Ws 26/17

    Fortbestehen der Zuständigkeit der Staatsschutzkammer beim Landgericht im

    Es reicht aus, dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zwischen dem Gegenstand und der Vortat ein Kausalzusammenhang besteht (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 4/09 -, BGHSt 53, 205-210; BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - 5 StR 91/09, NStZ-RR 2010, 109).
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