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   BGH, 12.06.2001 - 5 StR 95/01   

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https://dejure.org/2001,3684
BGH, 12.06.2001 - 5 StR 95/01 (https://dejure.org/2001,3684)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2001 - 5 StR 95/01 (https://dejure.org/2001,3684)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01 (https://dejure.org/2001,3684)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Strafaussetzung zur Bewährung - Milderungsgründe - Prognoseentscheidung

  • Judicialis

    StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1
    Positive Prognose bei einem Bewährungsversager

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 676
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.01.1991 - 5 StR 573/90

    Lückenhafte Darlegungen eines Tatrichters zum Zustand eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 95/01
    Vor dem Hintergrund der vom Tatrichter hervorgehobenen Besonderheiten des Verfahrensablaufs standen die - erheblich geringer gewichtige, verhältnismäßig lange zurückliegende einschlägige Vorstrafe des Angeklagten und sein Bewährungsversagen in jener Sache weder einer positiven Prognoseentscheidung noch der Annahme besonderer Umstände etwa derart greifbar entgegen, daß eine eingehendere Begründung der Strafaussetzungsentscheidung durch den Tatrichter in diesem Zusammenhang unerläßlich gewesen wäre (vgl. dazu BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 15 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. April 1996 - 5 StR 77/96-; Tröndle/Fischer aaO § 56 Rdn. 6b).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 455/86

    Berücksichtigung einer Umschulungsmaßnahme als Grundlage eines zukünftig

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 95/01
    In diesem Zusammenhang ist die Erwägung des Tatrichters sachgerecht und zutreffend, daß das notwendige Gewicht jener Umstände von der Strafhöhe abhänge und daß folglich bei deren verhältnismäßig weitem Abstand von der Obergrenze einer aussetzungsfähigen Freiheitsstrafe (zwei Jahre) Gründe von etwas geringerem Gewicht ausreichten (vgl. auch BGHR StGB § 56 Abs. 2 - Aussetzung, fehlerhafte 1 und 2).
  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86

    Erfordernis einer Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 95/01
    In diesem Zusammenhang ist die Erwägung des Tatrichters sachgerecht und zutreffend, daß das notwendige Gewicht jener Umstände von der Strafhöhe abhänge und daß folglich bei deren verhältnismäßig weitem Abstand von der Obergrenze einer aussetzungsfähigen Freiheitsstrafe (zwei Jahre) Gründe von etwas geringerem Gewicht ausreichten (vgl. auch BGHR StGB § 56 Abs. 2 - Aussetzung, fehlerhafte 1 und 2).
  • BGH, 16.04.1996 - 5 StR 77/96

    Voraussetzungen einer positiven Prognose im Rahmen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 95/01
    Vor dem Hintergrund der vom Tatrichter hervorgehobenen Besonderheiten des Verfahrensablaufs standen die - erheblich geringer gewichtige, verhältnismäßig lange zurückliegende einschlägige Vorstrafe des Angeklagten und sein Bewährungsversagen in jener Sache weder einer positiven Prognoseentscheidung noch der Annahme besonderer Umstände etwa derart greifbar entgegen, daß eine eingehendere Begründung der Strafaussetzungsentscheidung durch den Tatrichter in diesem Zusammenhang unerläßlich gewesen wäre (vgl. dazu BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 15 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. April 1996 - 5 StR 77/96-; Tröndle/Fischer aaO § 56 Rdn. 6b).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts; das Revisionsgericht hat dessen, ganz maßgeblich auf dem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruhende Wertungen bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676; vom 28. Mai 2008 - 2 StR 140/08, NStZ-RR 2008, 276; vom 16. April 2015 - 3 StR 605/14 und vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17).
  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer

    Die ganz maßgeblich auf dem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruhende Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676 und vom 28. Mai 2008 - 2 StR 140/08, NStZ-RR 2008, 276 und Beschluss vom 27. Juni 2012 - 1 StR 201/12).
  • BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14

    Beihilfe (erforderliche Konkretisierung des Vorsatzes bezüglich der Haupttat);

    Zwar weist die Staatsanwaltschaft zu Recht darauf hin, dass die besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB umso gewichtiger sein müssen, je näher die Freiheitsstrafe an der Zweijahresgrenze liegt (BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147, 148; Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 265/86, NStZ 1987, 21; Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 455/86, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2; Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 550/87, wistra 1988, 106, 107; Urteil vom 15. Februar 1994 - 5 StR 692/93, wistra 1994, 193; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676).
  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 605/14

    Fehlgeschlagener Versuch bei der räuberischen Erpressung; Strafzumessung

    Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts; das Revisionsgericht hat dessen, ganz maßgeblich auf dem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruhende Wertungen bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676; Urteil vom 28. Mai 2008 - 2 StR 140/08, NStZ-RR 2008, 276).
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