Rechtsprechung
   LG Regensburg, 15.07.2008 - 5 T 216/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27736
LG Regensburg, 15.07.2008 - 5 T 216/08 (https://dejure.org/2008,27736)
LG Regensburg, Entscheidung vom 15.07.2008 - 5 T 216/08 (https://dejure.org/2008,27736)
LG Regensburg, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 5 T 216/08 (https://dejure.org/2008,27736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,27736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Notarielle Beurkundung: Berichtigung einer offensichtlichen Unrichtigkeit durch einen Nachtragsvermerk

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 44 a Abs. 2
    Übersehene Grundstücksfläche als offensichtliche Unrichtigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 23.01.2013 - I R 1/12

    Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer

    Eine Berichtigung kann daneben auch in den Fällen der falsa demonstratio möglich sein (Limmer in Eylmann/Vaasen, a.a.O., § 44a BeurkG Rz 14; Regler, Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern --MittBayNot-- 2012, 504; Reithmann, DNotZ 1999, 27, 33; Staudinger/Hertel (2012), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Vorbem. zu §§ 127a, 128 (BeurkG) Rz 637; vgl. auch den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 15. Juli 2008  5 T 216/08, Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis 2008, 198).
  • OLG Dresden, 20.11.2015 - 8 U 334/15
    Offensichtlich ist nämlich ein Fehler auch dann, wenn sich dies aus anderen Umständen für jeden ergibt, der diese Umstände kennt; es genügt also, wenn die Unrichtigkeit für den Notar offensichtlich ist (LG Gera, Beschl. v. 27.10.2003 - 5 T 338/03, NotBZ 2004, 112, 113; LG Regensburg, Beschl. v. 15.07.2008 - 5 T 216/08, NotBZ 2010, 198, 199; Eylmann/Vaasen/Limmer, BNotO/BeurkG, 3. Aufl., § 44a BeurkG Rn. 14; vgl. Krieger, NZG 2003, 366, 368).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht