Weitere Entscheidung unten: LG Saarbrücken, 24.10.2008

Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 11.07.2008 - 5 T 48/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38973
LG Dessau-Roßlau, 11.07.2008 - 5 T 48/08 (https://dejure.org/2008,38973)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 11.07.2008 - 5 T 48/08 (https://dejure.org/2008,38973)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - 5 T 48/08 (https://dejure.org/2008,38973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,38973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Stuttgart, 14.06.2007 - 2 T 204/07

    Vollstreckungserinnerung wegen Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 11.07.2008 - 5 T 48/08
    Es entspricht daher der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Instanzgerichte, dass der Gläubiger vom Schuldner die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses zur ausgeübten Tätigkeit bei dem Drittschuldner (Art und Umfang der Tätigkeit bzw. Arbeitszeit) verlangen kann, wenn es nach den Gesamtumständen jedenfalls nicht völlig fern liegt, dass im Verhältnis zwischen dem Schuldner und seinem Arbeitgeber ein Teil des Einkommens des Schuldners im Sinne von § 850 h ZPO verschleiert werden könnte (so LG Köln DGVZ 2002, 186, dort zur Auskunftspflicht nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO) bzw. wenn konkrete Gründe für das Vorliegen eines verschleierten Arbeitseinkommens bestehen (LG Bielefeld JurBüro 1996, 441; LG Osnabrück JurBüro 1996, 327 f.; LG Stuttgart DGVZ 2007, 126 f. und JurBüro 2004, 105).
  • LG Arnsberg, 12.12.1995 - 6 T 513/95
    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 11.07.2008 - 5 T 48/08
    Es entspricht daher der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Instanzgerichte, dass der Gläubiger vom Schuldner die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses zur ausgeübten Tätigkeit bei dem Drittschuldner (Art und Umfang der Tätigkeit bzw. Arbeitszeit) verlangen kann, wenn es nach den Gesamtumständen jedenfalls nicht völlig fern liegt, dass im Verhältnis zwischen dem Schuldner und seinem Arbeitgeber ein Teil des Einkommens des Schuldners im Sinne von § 850 h ZPO verschleiert werden könnte (so LG Köln DGVZ 2002, 186, dort zur Auskunftspflicht nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO) bzw. wenn konkrete Gründe für das Vorliegen eines verschleierten Arbeitseinkommens bestehen (LG Bielefeld JurBüro 1996, 441; LG Osnabrück JurBüro 1996, 327 f.; LG Stuttgart DGVZ 2007, 126 f. und JurBüro 2004, 105).
  • LG Osnabrück, 26.01.1996 - 10 T 104/95
    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 11.07.2008 - 5 T 48/08
    Es entspricht daher der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Instanzgerichte, dass der Gläubiger vom Schuldner die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses zur ausgeübten Tätigkeit bei dem Drittschuldner (Art und Umfang der Tätigkeit bzw. Arbeitszeit) verlangen kann, wenn es nach den Gesamtumständen jedenfalls nicht völlig fern liegt, dass im Verhältnis zwischen dem Schuldner und seinem Arbeitgeber ein Teil des Einkommens des Schuldners im Sinne von § 850 h ZPO verschleiert werden könnte (so LG Köln DGVZ 2002, 186, dort zur Auskunftspflicht nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO) bzw. wenn konkrete Gründe für das Vorliegen eines verschleierten Arbeitseinkommens bestehen (LG Bielefeld JurBüro 1996, 441; LG Osnabrück JurBüro 1996, 327 f.; LG Stuttgart DGVZ 2007, 126 f. und JurBüro 2004, 105).
  • LG Waldshut-Tiengen, 11.07.2012 - 1 T 62/12

    Eidesstattliche Versicherung: Nachbesserungsanspruch des Gläubigers bei geringem

    Es entspricht herrschender Rechtsprechung, dass ein Gläubiger dann vom Schuldner die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses zur ausgeübten Tätigkeit nach Art und Umfang der Tätigkeit und Arbeitszeit bei einem Drittschuldner verlangen kann, wenn es nach den Gesamtumständen jedenfalls nicht völlig fern liegt, dass im Verhältnis zwischen dem Schuldner und seinem Arbeitgeber ein Teil des Einkommens des Schuldners im Sinne von § 850 h ZPO verschleiert werden könnte (vgl. AG Nürtingen, Beschluss v. 05.12.2008, 1 M 2460/08; LG Ingolstadt, Beschluss v. 13.03.2010, 13 T 1908/09; LG Dessau-Roßlau, Beschluss v. 11.07.2008, 5 T 48/08 m.w.N.) Dieser nicht völlig fernliegende Verdacht ergibt sich hier daraus, dass der Schuldner bei einer von seiner Ehefrau geführten Firma beschäftigt ist und dort ein ungewöhnlich niedriges Einkommen erzielt.
  • LG Hamburg, 27.06.2022 - 319 T 16/22

    Nachbesserung der Vermögensauskunft aufgrund unvollständiger Angaben zum

    Es entspricht ganz herrschender Meinung, dass bei einem begründeten Verdacht einer Lohnverschleierung im Verfahren zur Nachbesserung der Vermögensauskunft aufgrund konkreter und zielgerichteter Fragen des Gläubigers geklärt werden kann, ob ein verschleiertes Einkommen nach § 850 h ZPO vorliegt (s. u.a. LG Leipzig, Beschluss vom 15.02.2016, 7 T 123/16; LG München, Beschluss vom 11.03.2008, 20 T 276/08; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 11.07.2008, 5 T 48/08; LG Aurich, Beschluss vom 20.10.2009, 4 T 448/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 24.10.2008 - 5 T 48/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,40092
LG Saarbrücken, 24.10.2008 - 5 T 48/08 (https://dejure.org/2008,40092)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.10.2008 - 5 T 48/08 (https://dejure.org/2008,40092)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - 5 T 48/08 (https://dejure.org/2008,40092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,40092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

    Die Störung setze sich jedenfalls bei gleichbleibender Qualität der Nutzung lediglich fort (Jacoby, ZWE 2012, 70, 74 f.; ähnlich LG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - 5 T 48/08, juris Rn. 58 ff.).
  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13

    Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft:

    Bis zur Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft entsprach das für die so genannten gemeinschaftlichen Ansprüche der Wohnungseigentümer allgemeiner Ansicht (OLG München, NJW-RR 2007, 1097, 1098; OLG Hamm, NJOZ 2009, 3753, 3759; LG Saarbrücken, Urteil vom 24. Oktober 2008 - 5 T 48/08, juris Rn. 69; jurisPK-BGB/Lakkis, § 199 Rn. 66; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 199 Rn. 24; Sauren, WEG, 5. Aufl., § 15 Rn. 24; Bub/von der Osten, Wohnungseigentum von A-Z, 7. Aufl., Stichwort Verjährung S. 909; Otto, Die Bestimmung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 2006, S. 179 f.; Gaier, NZM 2003, 90, 94 ff.; Sauren/Rupprecht, NZM 2002, 585, 588).
  • BGH, 19.12.2018 - XII ZR 5/18

    Verjährung des Anspruch eines Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines

    aa) Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass auch bei einer vertragswidrigen Handlung, die eine dauernde Beeinträchtigung nach sich zieht, der Anspruch auf Beseitigung bzw. Unterlassung bereits mit Beginn der Beeinträchtigung entstehe (OLG Brandenburg NJ 2008, 176, 178; LG Halle ZMR 2014, 644, 645; LG Saarbrücken Urteil vom 24. Oktober 2008 - 5 T 48/08 - juris Rn. 57 ff. zu dem Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB iVm § 15 Abs. 3 WEG; Staudinger/Peters/Jacoby BGB [2014] § 199 Rn. 109).
  • LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Auch der Mieterwechsel habe nicht zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist geführt (LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 T 48/08).

    Die Verjährung beginne nicht mit dem Abschluss jedes Mietvertrages neu zu laufen, da der Unterlassungsanspruch seinen Grund nicht in der Person des Mieters, sondern in der zweckwidrigen Nutzung finde (LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 T 48/08).

    In der Rechtsprechung wird der Verjährungsbeginn danach abgegrenzt, ob es sich um wiederholte bzw. sich wiederholende gleichartige Störungen, die zeitlich unterbrochen auftreten, oder um eine ununterbrochen andauernde Einwirkung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 21.10.2005 - V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235, Rn. 11, zitiert nach juris; LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 T 48/08, Rn. 59, zitiert nach juris; BeckOK-WEG/Timme/Dötsch, a.a.O., § 15 Rdnr. 143).

    Insofern weicht der Sachverhalt des vom LG Saarbrücken (Beschluss vom 24.10.2008 - 5 T 48/08, Rn. 82, zitiert nach juris) entschiedenen Falls vom vorliegenden Fall ab, da der als Wohnung genutzte Kellerraum dort 10 Jahre lang als "Wohnung Nr. ..." behandelt und abgerechnet worden war und die Verwalterkosten mit auf diese Einheit umgelegt worden waren.

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 3 Wx 60/08

    Verjährung des Anspruchs auf Herstellung eines erstmaligen ordnungsgemäßen

    Unterstellt man nämlich einen Anspruch des Beteilgten zu 1 auf Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage in Bezug auf die Flächen Nr. 25 und 26 im Kellergeschoss, so ist derselbe verjährt, mit der Folge, dass die Antragsgegner, die Verjährung in allen Rechtszügen geltend gemacht haben, berechtigt sind, die Leistung zu verweigern, § 214 Abs. 1 BGB (vgl. auch LG Saarbrücken - 5 T 48/08 - vom 24.10.08 zum Anspruch der WEG auf Unterlasssung der Nutzung eines Kellerraumes zu Wohnzwecken).
  • VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1243/16

    Frühzeitiges Vorgehen gegen erhöhten Verkehrslärm durch neue Straße erforderlich

    Bei der Fortdauer belästigender Einwirkungen durch ein und dieselbe Handlung ist vielmehr auf den ersten Zeitpunkt abzustellen (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 T 48/08 -, juris, Rn. 58).
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsausgleich zwischen

    In diesem Zusammenhang ist auch anerkannt, dass der Kenntnisstand des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft dieser grundsätzlich zuzurechnen ist (OLG München NJW-RR 2007, 1097, 1098; LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 T 48/08 -, in Juris).
  • LG Dortmund, 30.04.2013 - 1 S 344/10

    Verjährung des Anspruchs einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Rückbau einer

    Wenn der Verwalter aber zur regelmäßigen Kontrolle des gemeinschaftlichen Eigentums - wenn auch unter dem Gesichtspunkt der Kontrolle der Notwendigkeit von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung - verpflichtet ist und in diesem Zusammenhang sogar Vertreter der Gemeinschaft ist, dann ist als "Minus"in dieser Verpflichtung die Aufgabe des Verwalters enthalten, im Zusammenhang mit der Kontrolle auf erforderliche Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung ebenfalls darauf zu achten, ob bauliche Veränderungen am Gemeinschafts- oder Sondereigentum vorgenommen wurden; jedenfalls dann, wenn sie - wie hier - offenkundig sind (so auch Sauren/Rupprecht, NZM 2002, 585; LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008, BeckRS 2011, 12816; vgl. auch Lakkis in Juris-PK, § 199 BGB Rdnr. 66 und OLG Zweibrücken, NJOZ 2012, 1966; a.A.: Bub/Bernhard, Anmerkung zum Beschluss des OLG München vom 07.02.2007, FD-MietR 2007, 215360 und Bub in Staudinger, 13. Bearbeitung 2005, § 22 WEG Rn. 249).
  • VG Freiburg, 25.05.2011 - 1 K 433/09

    Verjährung des öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs; hier: Verkehrslärmzunahme

    Bei Fortdauer belästigender Einwirkungen durch ein und dieselbe Handlung ist auf den ersten Zeitpunkt abzustellen (LG Saarbrücken, Beschl. v. 24.10.2008 - 5 T 48/08 -, juris; Lakkis, in: juris PK-BGB Band 1, 4. Aufl 2008, § 199 BGB, Rnr. 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht